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   BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06   

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BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
BAG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 (https://dejure.org/2007,1870)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung eines Kündigungsschutzprozesses durch den Antrag des Arbeitgebers nach Chapter 11 des U.S.-Bankruptcy Code und durch das dadurch automatisch ausgelöste Reorganisationsverfahren; Beendigung der Unterbrechung durch die Aufnahme des Rechtsstreits durch den ...

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • Judicialis

    InsO § 86; ; InsO § ... 108; ; InsO § 343; ; InsO § 352; ; Chapter (Chap.) 11 des U.S.-Bankruptcy Code; ; EuInsVO Art. 1; ; EuInsVO Art. 2; ; ZPO § 240; ; ZPO § 250; ; ZPO § 303; ; ZPO § 328; ; ZPO § 559; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13; ; ArbGG § 9 Abs. 1; ; ArbGG § 48 Abs. 1; ; ArbGG § 61a; ; GVG §§ 17 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Prozessrecht; Insolvenzrecht; Ausländisches Recht - Unterbrechung des Rechtsstreits; ausländisches Insolvenzverfahren; Voraussetzungen, Reichweite und Rechtsfolgen einer Anerkennung bzw. Nichtanerkennung; Chapter 11 des U.S.-Bankruptcy Code; ordre public; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens (hier: in USA) führt unmittelbar zur Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses in Deutschland ? Das ?wie? der Aufnahme durch Arbeitnehmer richtet sich nach deutschem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 121, 309
  • ZIP 2007, 2047
  • NZI 2008, 122
  • NZI 2008, 22
  • NZI 2008, 45
  • NZI 2008, 46
  • NZI 2008, 50
  • DB 2007, 2543
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Dem Staat obliegt eine aus dem Grundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG folgende Schutzpflicht, der die geltenden Kündigungsschutzvorschriften Rechnung tragen (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - BVerfGE 97, 169, zu B I der Gründe).

    Der Arbeitsplatz ist die wirtschaftliche Existenzgrundlage für ihn und seine Familie" (BVerfG 27. Januar 1998 - 1 BvL 15/87 - aaO, zu B I 3 b aa der Gründe).

  • BAG, 18.10.2006 - 2 AZR 563/05

    Aufnahme eines Kündigungsschutzprozesses nach Unterbrechung wegen

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Deshalb wird nach § 240 ZPO ein Kündigungsrechtsstreit durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens immer unterbrochen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 19).

    Soll der Kündigungsschutzprozess aber nicht nur die Grundlage für die in der Vergangenheit entstandenen Insolvenzforderungen liefern, sondern auch klären, ob das Arbeitsverhältnis über die Insolvenzeröffnung fortbesteht - woraus sich Masseforderungen ergeben können -, so kann der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess nach § 86 Abs. 1 InsO gegen den Insolvenzverwalter aufnehmen (BAG 18. Oktober 2006 - 2 AZR 563/05 - Rn. 25).

  • BFH, 12.10.1977 - I R 17/77

    Anhängiges Revisionsverfahren - Eröffnung des Konkursverfahrens - Vermögen des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Diesen Standpunkt hatte auch der BFH mit Beschluss vom 12. Oktober 1977 (- I R 17/77 -BFHE 123, 406) eingenommen.
  • BAG, 26.06.1986 - 2 AZR 358/85

    Vorliegen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung bei fehlender Unterschrift des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Bei Versäumung der dreiwöchigen Klagefrist wird nach §§ 4, 7, 13 KSchG "das materielle Recht des Rechtsschutzes beraubt" (BAG 26. Juni 1986 - 2 AZR 358/85 - BAGE 52, 263, zu B II 3 b der Gründe).
  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Auf Grund der nunmehrigen Rechtslage verlangt der BGH für eine Unterbrechung des Rechtsstreits keinen Wechsel der Prozessführungsbefugnis mehr (vgl. 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06 - ZIP 2007, 249, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 26.11.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Mit den Beschlüssen vom 13. Mai 1997 (- IX ZR 309/96 - NJW 1997, 2525) und 26. November 1997 (- IX ZR 309/96 - ZIP 1998, 659) hat er seine Rechtsauffassung geändert und ist davon ausgegangen, dass die Eröffnung eines grundsätzlich anzuerkennenden Auslandskonkurses gemäß § 240 ZPO einen im Inland gegen den Gemeinschuldner anhängigen, die Konkursmasse betreffenden Prozess unterbricht, sofern das ausländische Recht die ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Konkursverwalters - auch mit Bezug auf Schuldnervermögen in fremden Staaten - vorsieht.
  • BGH, 13.05.1997 - IX ZR 309/96

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Auslandskonkurs

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Mit den Beschlüssen vom 13. Mai 1997 (- IX ZR 309/96 - NJW 1997, 2525) und 26. November 1997 (- IX ZR 309/96 - ZIP 1998, 659) hat er seine Rechtsauffassung geändert und ist davon ausgegangen, dass die Eröffnung eines grundsätzlich anzuerkennenden Auslandskonkurses gemäß § 240 ZPO einen im Inland gegen den Gemeinschuldner anhängigen, die Konkursmasse betreffenden Prozess unterbricht, sofern das ausländische Recht die ausschließliche Prozessführungsbefugnis des Konkursverwalters - auch mit Bezug auf Schuldnervermögen in fremden Staaten - vorsieht.
  • BGH, 11.07.1985 - IX ZR 178/84

    Wirkung des Auslandskonkurses im Inland

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Im Urteil vom 11. Juli 1985 (- IX ZR 178/84 - BGHZ 95, 256, zu I 5 der Gründe) hatte dann der BGH diese Rechtsfrage offengelassen.
  • BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76

    Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Dies soll verhindern, dass die Frage der Wirksamkeit der Kündigung für längere Zeit in der Schwebe bleibt (BAG 23. Februar 1978 - 2 AZR 462/76 -BAGE 30, 141, zu B III 3 a der Gründe).
  • BVerfG, 25.07.2005 - 1 BvR 2419/03

    Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
    Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten - im vorliegenden Fall Art. 12 Abs. 1 GG - abzuleitende Justizgewährungsanspruch verhindert, dass der Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzt wird (BVerfG 25. Juli 2005 - 1 BvR 2419/03 -, - 1 BvR 2420/03 - WM 2005, 2014, zu II 1 a der Gründe mwN).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 276/92

    Notwendigkeit der Vorabentscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 205/03

    Anfechtung der Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenz einer Partei durch

  • BGH, 29.04.1999 - IX ZR 263/97

    Anerkennung der internationalen Zuständigkeit US-amerikanischer Bundesgerichte;

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Kündigungsschutzprozess - ausländisches Insolvenzverfahren

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

    Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 570/80

    Kündigungsschutzklage - Revision

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 492/14

    Inkenntnissetzen von der Bevollmächtigung

    Das Verfahren nach Chapter 11 B.C. ist nach einhelliger Meinung als ausländisches Insolvenzverfahren nach § 343 Abs. 1 Satz 1 InsO anzuerkennen (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - BAGE 121, 309; BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06 -; Uhlenbruck/Lüer 14. Aufl. § 343 Rn. 3; Mankowski EWiR 2007, 759, 760; Hergenröder/Gotzen DZWIR 2010, 273, 276; Paulus Anm. ZZP 2010, 248, 250; Brinkmann IPRax 2011, 143, 145) .

    Zu den danach maßgeblichen Vorschriften des deutschen Rechts gehört auch § 113 InsO (Mankowski EWiR 2007, 759, 760; MünchKommInsO/Reinhart 3. Aufl. § 337 Rn. 9; FK-InsO/Wenner/Schuster 8. Aufl. § 337 Rn. 4) .

    Er hat dabei gemäß 11 U.S.C. sec. 1107 grundsätzlich die Aufgaben und Befugnisse des "trustee", fungiert also als Treuhänder der Gläubiger und muss seine Befugnisse zu deren Gunsten ausüben (BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 17, BAGE 121, 309; Kemper S. 57; Jander/Sohn RIW 1981, 744, 750) .

  • BAG, 03.12.2014 - 10 AZB 98/14

    Geschäftsführer - Amtsniederlegung - Rechtsweg

    Diese Tatsache ist zwischen den Parteien unstreitig und kann deshalb auch im Rechtsbeschwerdeverfahren noch Berücksichtigung finden (zu den Grenzen: BAG 5. November 2003 - 10 AZB 59/03 - zu 2 c der Gründe; vgl. zum Revisionsverfahren zB BAG 12. November 2013 - 9 AZR 646/12 - Rn. 16; 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 29, BAGE 121, 309 [zur Berücksichtigungsfähigkeit prozessualer Tatsachen im Revisionsverfahren]) .
  • BAG, 25.04.2013 - 6 AZR 49/12

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

    (2) Ein Verstoß gegen den ordre public ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. zu Art. 26 EuInsVO EuGH 21. Januar 2010 - C-444/07 - [MG Probud ] Rn. 34, Slg. 2010, I-417; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

    Das Leitbild der EuInsVO ist zwar nicht als zwingende Anforderung an ausländische Insolvenzverfahren in Drittstaaten anzusehen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 348/11

    Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung

    Das Leitbild der EuInsVO ist zwar nicht als zwingende Anforderung an ausländische Insolvenzverfahren in Drittstaaten anzusehen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309) .
  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 79/06

    Schnellverschlusskappe

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 8).

    Als ein solches Verfahren werden Auslandsverfahren nicht völlig schrankenlos anerkannt, sondern nur, wenn damit in etwa die gleichen Ziele verfolgt werden wie mit den in der Insolvenzordnung vorgesehenen Verfahren (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; vgl. BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 19; BT-Drucks. 15/16, S. 21).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz bestehender Insolvenzgründe erhalten werden soll, sofern mit diesem Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 8; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 20; Anders in Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl., § 240 Rn. 4; vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 236; vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1996 - IX ZR 339/95, BGHZ 134, 79, 82 ff.).

    Grundsätzlich verteilen die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht nur die Rechtsprechungsaufgaben auf die einzelnen deutschen Gerichte nach örtlichen Gesichtspunkten, sondern legen mittelbar auch den Umfang der internationalen Zuständigkeit fest (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06, ZIP 2009, 2217 Rn. 20; BAG, Urteil vom 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Rn. 24).

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

    Für die Entscheidung des Zwischenstreits über die Unterbrechung sind die prozessualen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel maßgeblich (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 8, BAGE 121, 309; BGH 20. Dezember 2011 - VI ZR 14/11 - Rn. 30) .

    (bb) Ein Verstoß gegen den ordre public ist nur ausnahmsweise anzunehmen (vgl. BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06 - Rn. 19, BAGE 121, 309).

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf rasche Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche Verfahren, durch die - wie im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. BT-Drucks. 12/2443 S. 236; BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 19, BAGE 121, 309) .

    Auch der Schuldner einer inländischen Insolvenz ist ausnahmsweise berechtigt, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn die Eigenverwaltung iSv. § 270 InsO angeordnet ist (vgl. BGH 13. Oktober 2009 - X ZR 79/06  - Rn. 13; s. auch BAG 27. Februar 2007 - 3 AZR 618/06  - Rn. 27, BAGE 121, 309) .

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 159/05

    Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im Ausland eröffneten

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • BGH, 13.10.2009 - X ZR 160/05

    Voraussetzungen für den Eintritt der Unterbrechungswirkung infolge eines im

    Den in § 1 InsO formulierten Zielen des Insolvenzverfahrens dienen neben Verfahren, die in erster Linie auf alsbaldige Liquidation des Schuldnervermögens angelegt sind, auch solche, durch die - wie bereits im früheren deutschen Vergleichsverfahren - der Bestand eines Unternehmens trotz des Vorliegens von Insolvenzgründen erhalten werden soll, sofern mit diesen Verfahren auch das Ziel der Befriedigung der Gläubiger verfolgt wird (vgl. insoweit die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Insolvenzordnung, BT-Drucks. 12/2443, S. 236; ferner BAG, Urt. v. 27.2.2007 - 3 AZR 618/06, ZIP 2007, 2047 Tz. 19).

    Gründe dafür, dem Verfahren nach Chapter 11 B.C. die Anerkennung als Insolvenzverfahren i.S. der §§ 352 und 343 InsO zu verweigern, liegen danach nicht vor (ebenso BAG ZIP 2007, 2047; OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 932).

    Die förmliche Eröffnung durch ein Gericht ist nach § 343 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO nicht erforderlich (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Insolvenzrechts, BT-Drucks. 15/16, S. 21; BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 23).

    Die Zuständigkeit amerikanischer Insolvenzgerichte (Bankruptcy Courts) ist jedoch in Anlehnung an § 3 InsO zu bejahen (vgl. zur internationalen Zuständigkeit in Insolvenzfällen BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 24).

    Anzuwenden ist sowohl hinsichtlich des für die Aufnahme des Rechtsstreits in Betracht kommenden Personenkreises als auch für alle Voraussetzungen für die Aufnahme eines inländischen Rechtsstreits die lex fori concursus, also das US-amerikanische Recht (§ 352 Abs. 1 Satz 2 InsO); lediglich die Form der Aufnahme richtet sich nach deutschem Recht (BAG ZIP 2007, 2047 Tz. 31 f.).

  • LAG Hessen, 05.03.2014 - 12 Sa 265/13

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

    Aus dem Umstand, dass das Restrukturierungsverfahren nach Chapter 11 US Bankruptcy Code nach § 343 Abs. 1 InsO als Insolvenzverfahren anzuerkennen ist (so BAG Urteil v. 27.02.2007 - 3 AZR 618/06), ist dem Schuldner über §§ 335-352 InsO die Möglichkeit eröffnet, beim Ausspruch von Kündigungen mit der kürzeren Kündigungsfrist des § 113 InsO, statt mit längeren arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen zu kündigen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urt. v. 27.02.2007 - 3 AZR 618/06 - DB 2007, 2543) ist das Restrukturierungsverfahren nach Chapter 11 US Bankruptcy Code, dem das Insolvenzplanverfahren nach §§ 217 ff InsO nachgebildet ist, nach §§ 343 Abs. 1 InsO als Insolvenzverfahren anzuerkennen, obwohl es die Verfügungsgewalt nicht einem Verwalter überträgt.

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 619/06

    Gesetz zur Neuregelung des Internationalen Insolvenzrechts

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • OLG München, 22.12.2010 - 20 U 3526/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Verbrauchersachen:

  • LG Berlin, 27.05.2020 - 2 O 322/18

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung bei einem ICO

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1498/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1550/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1548/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1547/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1546/10

    Anerkennung eines brasilianischen Sanierungsverfahrens - Rechtsverfolgung im

  • LAG Hessen, 04.08.2011 - 5 Sa 1549/10

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