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   BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84   

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BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 (https://dejure.org/1986,7051)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 (https://dejure.org/1986,7051)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 631/84 (https://dejure.org/1986,7051)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84
    Die Prüfung ist beschränkt auf die Frage, ob das Landesarbeitsgericht gegen Regeln der Auslegung, des Gesetzes oder der Logik verstoßen hat und ob es sämtliche Umstände berücksichtigt hat, die für die Auslegung maßgebend sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, Bd. 1, 2. Aufl. 1984, § 133 Rz 59).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    Auszug aus BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 631/84
    Die Prüfung ist beschränkt auf die Frage, ob das Landesarbeitsgericht gegen Regeln der Auslegung, des Gesetzes oder der Logik verstoßen hat und ob es sämtliche Umstände berücksichtigt hat, die für die Auslegung maßgebend sind (BAG Urteil vom 27. Juni 1963 - 5 AZR 383/62 - AP Nr. 5 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB; MünchKomm-Mayer-Maly, BGB, Bd. 1, 2. Aufl. 1984, § 133 Rz 59).
  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18

    Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    Derjenige Arbeitnehmer, der gesetzliche Rentenansprüche nicht erwirbt, obwohl ihm die Geldmittel zweckgebunden überlassen werden, kann nicht bessergestellt werden als derjenige, der sich dem Leistungszweck entsprechend verhält (BAG 16. Dezember 1986 - 3 AZR 631/84 -) .
  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 630/02

    Änderung von Versorgungsregelungen - Betriebsvereinbarung

    Wie der Arbeitnehmer die ihm zur Verfügung gestellten Mittel einsetzte, spielt für die Anrechenbarkeit nach § 5 Abs. 2 BetrAVG keine Rolle (vgl. dazu BAG 16. Dezember 1986 - 3 AZR 631/84 -, zu III 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

    Wenn aber das Gesetz die Anrechnung von gesetzlichen Renten oder Ersatzrenten zulässt, die mindestens zur Hälfte aus Beiträgen des Arbeitgebers finanziert worden sind, so muss dies nach dem Zweck des § 5 Abs. 2 BetrAVG auch für fiktive Renten gelten, die der Arbeitnehmer hätte erwerben können, wenn er das ihm zur Verfügung gestellte Geld bestimmungsgemäß verwandt hätte (BAG v. 16.12.1986 - 3 AZR 631/84 - juris; BAG v. 12.03.1991 - 3 AZR 63/90 - juris; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto, § 5 BetrAVG Rn. 78; Höfer/vom Hofe/Dreyer, Anm. zu BAG AP Nr. 171 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 17.10.1989 - 3 AZR 788/87

    Anrechnung einer fiktiven Sozialversicherungsrente

    Dagegen bestehen im Hinblick auf § 5 Abs. 2 BetrAVG grundsätzlich keine Bedenken; der Arbeitgeber, der dem Arbeitnehmer die Arbeitgeberanteile der Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung auszahlt, ist berechtigt, auch eine mit solchen Beiträgen erzielbare fiktive Rente anzurechnen (BAG Urteil vom 16. Dezember 1986 - 3 AZR 631/84 -, nicht veröffentlicht; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, § 5 Rz 80; Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 2. Aufl., § 5 Rz 13).
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