Rechtsprechung
BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel
- openjur.de
Betriebliche Altersversorgung; Auslegung einer Wertsicherungsklausel
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung von außerhalb einer Vereinbarung liegenden Umständen bei Möglichkeit eines Rückschlusses auf den Sinngehalt einer Erklärung; Vorbeugung von Entwertung einer Versorgung durch Erstreckung einer Wertsicherungsklausel auf eine Anwartschaft; Auslegung eines ...
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Wertsicherungsklausel
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Wertsicherungsklausel
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 157; ZPO § 286
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Auslegung einer Wertsicherungsklausel: Maßgeblichkeit des wirklichen Willens der Parteien ? Nachgeordnete Bedeutung des Wortlauts und anderweitiger Interpretationen des Vertrags ? Anforderungen an die Darlegungslast des Anspruchstellers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2008, 3311 (Ls.)
- DB 2008, 765
- NZA-RR 2008, 457
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Damit hat er Tatsachen dargelegt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in seiner Person entstanden erscheinen zu lassen (BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - NJW 2005, 2710, zu II 2 a der Gründe).Der Kläger hat seine Behauptungen vorliegend zudem nicht aufs Geratewohl gemacht, also nicht gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt (BGH 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02 - aaO, zu II 2 a der Gründe); er hat sich gerade nicht auf die Behauptung der inneren Tatsache beschränkt, sondern auch weitere äußere Tatsachen ausgeführt, aus denen er den Schluss auf das Vorhandensein des tatsächlichen Willens auf der Beklagtenseite ableitete.
- BGH, 23.05.1977 - II ZR 44/76
Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Anpassung vertraglicher …
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Eine solche Auslegungsregel folgt auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1977 (- II ZR 44/76 - AP BGB § 242 Ruhegehalt - Geldentwertung Nr. 8). - BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe).
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der …
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Das Landesarbeitsgericht wird ferner zu berücksichtigen haben, dass es dem Tatrichter nicht verwehrt ist, den einer Partei obliegenden Nachweis - hier eines übereinstimmenden Parteiwillens dahin, dass auch die Anwartschaften von der Wertsicherungsklausel erfasst sein sollten - auf Grund unstreitiger oder erwiesener Indiztatsachen als geführt anzusehen und auf die Erhebung eines Hauptbeweises zu verzichten, wenn nicht gegenteilige Indizien dargelegt oder ersichtlich sind oder der Prozessgegner nicht seinerseits Gegenbeweis anbietet (vgl. BGH 9. Juli 2007 - II ZR 222/06 - NJW 2007, 3067, zu [2] der Gründe). - BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95
Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Zwar kann das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien den bei Vertragsschluss zum Ausdruck gebrachten objektiven Gehalt der wechselseitigen Vertragserklärungen nicht mehr beeinflussen; es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten enthalten kann (BGH 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - WM 1988, 1599, zu 2 b der Gründe; 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - WM 1997, 2305, zu II 3 b der Gründe; 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, zu II 5 der Gründe). - BGH, 07.12.2001 - V ZR 65/01
Falsche Bezeichnung des Gegenstandes einer Auflassung
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BGH 13. August 1996 - XI ZR 218/95 - NJW-RR 1996, 1458, zu II 1 der Gründe; 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, zu II 3 b aa der Gründe; BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - BAGE 22, 169, zu I 2 a der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2004 - 7 Sa 1216/03
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat durch Urteil vom 16. Februar 2004 - 7 Sa 1216/03 -das arbeitsgerichtliche Urteil abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen, da eine Regelungslücke im Hinblick auf den klaren Wortlaut der Anstellungsverträge und des Aufhebungsvertrages nicht zu erkennen sei. - BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01
Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Da die Feststellung, dass eine Willenserklärung nach dem vorgefundenen Wortlaut eindeutig ist und ein über den Wortlaut hinausgehender oder von ihm abweichender Wortinhalt nicht besteht, nur mit Hilfe einer an den allgemeinen Auslegungsregeln, insbesondere den §§ 133, 157 BGB orientierten Auslegung erfolgen kann (BAG 19. November 2002 - 3 AZR 311/01 - AP BetrAVG § 1 Nr. 41, zu II 2 b aa der Gründe), ist auch die Feststellung der Eindeutigkeit des Wortlauts ein Akt der Rechtsanwendung, der der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt. - BAG, 22.10.1969 - 3 AZR 53/69
Vertragsauslegung - Treupflichtklausel - Ruhegehalt
Auszug aus BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BGH 13. August 1996 - XI ZR 218/95 - NJW-RR 1996, 1458, zu II 1 der Gründe; 7. Dezember 2001 - V ZR 65/01 - NJW 2002, 1038, zu II 3 b aa der Gründe; BAG 22. Oktober 1969 - 3 AZR 53/69 - BAGE 22, 169, zu I 2 a der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.10.2005 - 7 Sa 454/05
- BAG, 26.09.2007 - 5 AZR 808/06
Bezugnahme auf Tarifvertrag
- BGH, 13.08.1996 - XI ZR 218/95
Erforderliche Auslegung einer Urkunde trotz an sich eindeutigen Inhalts
- BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe
- BAG, 15.09.1977 - 3 AZR 654/76
Ruhegehalt - Geldentwertung - Gleichbehandlung - Geschäftsgrundlage - …
- BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12
Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG
a) Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 1 Abs. 1 des Arbeitsvertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung einer umfassenden Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BAG 20. Dezember 2012 - 2 AZR 867/11 - Rn. 19; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob eine atypische Willenserklärung vorliegt, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22) . - BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08
Rückzahlung von Schulungskosten
Ein derartiger übereinstimmender Wille der Parteien ginge selbst einem eindeutigen Wortlaut vor (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23, AP BetrAVG § 1 Nr. 50). - LAG Düsseldorf, 15.08.2016 - 9 Sa 318/16
Zulässigkeit der Berufung; Unterzeichnung der Berufungsbegründung mit dem Kürzel …
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11
Arbeitgeberbegriff
(1) Es kann dahinstehen, ob es sich bei den Regelungen im Arbeitsvertrag um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13; 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.) , oder ob atypische Willenserklärungen vorliegen, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; zum Ganzen: BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166) . - LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60). - BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11
Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung
Es kann dahinstehen, ob es sich bei der Regelung in § 2 Abs. 2 Satz 3 des Vertrags um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, deren Auslegung durch das Landesarbeitsgericht im Revisionsverfahren einer umfassenden Überprüfung unterliegt (vgl. BAG 9. September 2010 - 2 AZR 446/09 - Rn. 18 ff.; 20. Mai 2008 - 9 AZR 271/07 - Rn. 18, AP BGB § 305 Nr. 13) , oder um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung revisionsrechtlich nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie methodische Regeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (BAG 26. März 2009 - 2 AZR 633/07 - Rn. 25, BAGE 130, 166; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Nr. 50) . - LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15
Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen …
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12, juris; BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60).
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07
Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis
Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 18. Februar 1992 - 9 AZR 611/90 - zu II 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 115 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 98; 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zu A II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - zu A III der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50; BGH 9. März 1995 - III ZR 55/94 - zu II 2 der Gründe, NJW 1995, 1494; 29. März 1996 - II ZR 263/94 - zu II 2 der Gründe, NJW 1996, 1678; 20. November 1992 - V ZR 122/91 - zu II der Gründe, NJW-RR 1993, 373).
- LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20
Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller, …
Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragspartner gerecht werdenden Ergebnis führt (BAG v. 02.07.2009 - 3 AZR 501/07, DB 2009, 1939; BAG v. 13.11.2007 - 3 AZR 636/06, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG; BGH v. 13.07.2007 - IV ZR 330/05, NJW 2007, 2320; Palandt-Heinrichs, § 133 BGB Rdnr.14 ff;… MüKo/Bussche, § 133 Rz. 60). - BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07
Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille der Parteien dem Wortlaut des Vertrages und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).Vielmehr reicht es aus, dass ein Vorstandsmitglied einen bestimmten Geschäftswillen hatte, und der andere diesen allein durch seine Unterschrift billigte (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 636/06 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Nr. 50).
- BAG, 25.10.2012 - 2 AZR 845/11
Kündigung - qualifiziertes Schriftformerfordernis - Präklusion
- BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 768/07
Befristung - Vertretung - ergänzende Vertragsauslegung
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
- LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13
Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 24.08.2015 - 9 Sa 1202/14
Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - 6 Sa 433/09
Betriebliche Altersversorgung - Anwendbarkeit einer Wertsicherungsklausel auf …
- LAG Hamm, 05.03.2009 - 17 Sa 1093/08
Tarifliche Einmalzahlung aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf ersetzten …
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 1009/16
Grundsätze der Vertragsauslegung; Vertragsklausel als Allgemeine …
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 1129/09
Unbestimmte Vergütungsklausel zur Rufbereitschaft "im üblichen Rahmen"
- LAG Düsseldorf, 01.06.2015 - 9 Sa 1146/14
Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Grubenzulage
- LAG Düsseldorf, 20.04.2015 - 9 Sa 151/15
Schadensersatzansprüche eines Oberarztes wegen Undurchführbarkeit …
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten …
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
- LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 14 Sa 1731/07
Anspruch auf Einmalzahlungen nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die …
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 906/16
Auslegung; Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Nichtfortschreibung; BAT; …
- LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 465/09
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
- LAG München, 04.08.2010 - 11 Sa 459/09
Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung
- BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07
Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs
- LAG Düsseldorf, 24.04.2017 - 9 Sa 905/16
Auslegung Arbeitsvertrag; Bezugnahmeklausel; Ergänzende Vertragsauslegung; …
- LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
- LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 14 Sa 1732/07
Streitigkeit über eine tarifvertragliche Einmalzahlungsverpflichtung nach der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 16 Sa 614/10
Eingruppierung einer früheren Wahlangestellten - Gesamtbetriebsvereinbarung verdi
- LAG München, 04.03.2010 - 2 Sa 977/08
Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1585/12
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Fehlender Vertrauensschutz des Verleihers
- LAG Hamburg, 01.09.2009 - 2 Sa 145/09
Unbegründete Klage auf Anpassung der Betriebsrente aufgrund vertraglicher …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2013 - 9 Sa 30/13
Arbeitsentgelt (Equal Pay); Vertrauensschutz des Verleihers bei Unklarheit der …
- LAG Hessen, 03.09.2010 - 19 Sa 2012/09
Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel mit der "Vergütung in Anlehnung an den …
- LAG Hessen, 03.09.2010 - 19 Sa 2011/09
Auslegung einer Arbeitsvertragsklausel mit der "Vergütung in Anlehnung an den …
- LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 Sa 101/08
Vergütung, Vergütungsabrede, Chefarzt, Dienstvertrag, Tarifvertrag, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.08.2009 - 17 Sa 987/09
Auslegung von Tairfverträgen; Ergänzende Vertragsauslegung bei Tariflücken; …