Rechtsprechung
BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag
- openjur.de
Betriebsrente; Auslegung; versicherungsmathematischer Abschlag
- Bundesarbeitsgericht
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 310 Abs 3 Nr 3 BGB
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 310 Abs 3 Nr 3 BGB
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vornahme eines versicherungsmathematischen Abschlags wegen einer vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente
- Betriebs-Berater
Betriebsrente - versicherungsmathematischer Abschlag
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag
- ra.de
- rewis.io
Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrente; Auslegung; versicherungsmathematischer Abschlag
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebsrente - versicherungsmathematischer Abschlag
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 11.12.2008 - 4 Ca 2497/08
- LAG Düsseldorf, 18.03.2009 - 4 Sa 102/09
- BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Papierfundstellen
- BB 2011, 2036
- NZA-RR 2011, 591
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08
Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Der Höhe nach maßgeblich ist insoweit das, was in der betrieblichen Altersversorgung allgemein üblich ist und als angemessen akzeptiert wird (vgl. hierzu BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 22, NZA 2011, 206) .Auch durch die konkrete Benennung der Höhe eines versicherungsmathematischen Abschlags in der Versorgungsordnung wäre keine endgültige Klarheit geschaffen (vgl. hierzu bereits BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, NZA 2011, 206) .
In derartigen Fällen ist, wenn diese Verschiebung für den Fall des unmittelbaren Eintritts in den Ruhestand in der Versorgungsordnung eine Regelung gefunden hat, diese nach den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts ebenfalls heranzuziehen (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 18, NZA 2011, 206) .
- BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Zur Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen können allerdings solche Umstände herangezogen werden, die beim Vertragsschluss den beteiligten Kreisen allgemein bekannt sind und die für einen verständigen und redlichen Vertragspartner Anhaltspunkte für eine bestimmte Auslegung des Vertrages geben (vgl. hierzu BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 50, 51, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen als typische Erklärungen der uneingeschränkten Auslegung durch das Revisionsgericht (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 310 Nr. 9) .
- LAG Düsseldorf, 18.03.2009 - 4 Sa 102/09
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. März 2009 - 4 Sa 102/09 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01
Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Eine Kürzung in diesem Umfang hat nicht nur in der ständigen Rechtsprechung des Senats Billigung gefunden (vgl. zB BAG 28. Mai 2002 - 3 AZR 358/01 - zu II 1 b bb der Gründe, BAGE 101, 163) . - BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 627/05
Berufungsurteil ohne Tatbestand
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn der Zweck des Revisionsverfahrens, dem Revisionsgericht die Nachprüfung des Berufungsurteils, insbesondere der Rechtsanwendung auf den festgestellten Sachverhalt, zu ermöglichen, im Einzelfall deswegen erreicht werden kann, weil der Sach- und Streitstand sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage ausreichenden Umfang ergibt (vgl. zum Ganzen: BAG 18. Mai 2006 - 6 AZR 627/05 - Rn. 15 f., AP KSchG 1969 § 15 Ersatzmitglied Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 5) . - BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme - …
Auszug aus BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09
Bei einem "untechnischen" versicherungsmathematischen Abschlag ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug zu setzen zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze und die Betriebsrente ist entsprechend anteilig zu kürzen (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .
- BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Jedenfalls im Betriebsrentenrecht geht der Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB (zum Betriebsrentenrecht als arbeitsrechtliche Besonderheit BAG 8. März 2011 - 3 AZR 666/09 - Rn. 21; 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, BAGE 135, 334) der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und den Rechtsfolgen des § 306 BGB im Fall von gleichheitswidrigen Regelungen vor. - BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19
Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht
Jedenfalls im Betriebsrentenrecht geht der Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG als im Arbeitsrecht geltende Besonderheit nach § 310 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 1 BGB (zum Betriebsrentenrecht als arbeitsrechtliche Besonderheit BAG 8. März 2011 - 3 AZR 666/09 - Rn. 21; 29. September 2010 - 3 AZR 557/08 - Rn. 28, BAGE 135, 334) der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB und den Rechtsfolgen des § 306 BGB im Fall von gleichheitswidrigen Regelungen vor. - ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11
Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach …
"Zwar spricht das Bundesarbeitsgericht von einer "ungewissen Entwicklung der Lebenserwartung" (BAG, Urteil vom 08.03.2011 - 3 AZR 666/09 - zitiert nach Juris, Rdnr. 21) und billigt u. a. mit Blick auf die gestiegene Lebenserwartung einen vorgenommenen Systemwechsel durch Tarifvertragsparteien (Ablösung Gesamtversorgung durch Punktemodell, BAG…, Urteil vom 27.03.2007 - 3 AZR 65/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 55/56) sowie die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlages unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung zum Abbau einer Überversorgung (BAG…, Urteil vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - zitiert nach Juris, Rdnr. 106/107). - ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11
Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des …
"Zwar spricht das Bundesarbeitsgericht von einer "ungewissen Entwicklung der Lebenserwartung" (BAG, Urteil vom 08.03.2011 - 3 AZR 666/09 - zitiert nach Juris, Rdnr. 21) und billigt u. a. mit Blick auf die gestiegene Lebenserwartung einen vorgenommenen Systemwechsel durch Tarifvertragsparteien (Ablösung Gesamtversorgung durch Punktemodell, BAG…, Urteil vom 27.03.2007 - 3 AZR 65/06 - zitiert nach Juris, Rdnr. 55/56) sowie die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlages unter Berücksichtigung der gestiegenen Lebenserwartung zum Abbau einer Überversorgung (BAG…, Urteil vom 22.10.2002 - 3 AZR 496/01 - zitiert nach Juris, Rdnr. 106/107).