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   BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09   

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https://dejure.org/2012,14411
BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09 (https://dejure.org/2012,14411)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2012 - 3 AZR 685/09 (https://dejure.org/2012,14411)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 (https://dejure.org/2012,14411)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • openjur.de

    Gesamtversorgung; Anpassung der Betriebsrente; Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • Bundesarbeitsgericht

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • IWW

    BetrAVG § 1 BetrAVG § 16 Abs. 1 BetrAVG § 16 Abs. 2 BGB § 133 BGB § 157

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Anpassung der Betriebsrente; Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • Betriebs-Berater

    Anpassung der Betriebsrente

  • rewis.io

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung; Anpassung der Betriebsrente; Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsrentenanpassung bei Gesamtversorgung: Maßgeblichkeit der gezahlten Rente bei Eintritt des Versorgungsfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer einzelvertraglichen Pensionszusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1792
  • DB 2012, 1935
  • NZA-RR 2012, 593
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 859/09

    Betriebsrentenanpassung - Verbraucherpreisindex - Zinsen

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60) .

    Da die Anpassung jedoch jeweils zu einem bestimmten Stichtag zu prüfen und ggf. vorzunehmen ist, kommt es aus Gründen der Rechtssicherheit auf die aktuelle statistische Grundlage an, die zum maßgeblichen Anpassungszeitpunkt vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht worden ist (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28 und 29, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60) .

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 36 mwN; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 546/08

    Pensions-Sicherungs-Verein - Leistungsbescheid - Verbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Maßgeblich ist, ob für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21, AP BetrAVG § 9 Nr. 23) .

    Ein Versorgungsempfänger kann regelmäßig nicht darauf vertrauen, dass der Arbeitgeber sich an einer irrtümlichen Feststellung von Leistungspflichten festhalten lassen will, die über das vertraglich vereinbarte Maß hinausgehen (vgl. BAG 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 22, AP BetrAVG § 9 Nr. 23) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Wenn der Arbeitgeber die erste Anpassung vorverlegt und daran die Dreijahresfrist knüpft, bringt dies dem einzelnen Versorgungsempfänger - auf die gesamte Laufzeit der Betriebsrente gesehen - mehr Vor- als Nachteile und ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 115, 353) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353; 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 28, AP BetrAVG § 16 Nr. 71 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 56) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern.

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet sowohl die sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage als auch eine sachfremde Gruppenbildung (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Soweit der Schuldner lediglich eine Mitteilung macht, handelt es sich nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine Wissenserklärung (vgl. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 171/07 - Rn. 22, NZA-RR 2009, 499) .
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Aus der Entscheidung des Senats vom 19. Februar 2008 (- 3 AZR 290/06 - BAGE 126, 1) kann der Kläger bereits deshalb nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil es in dem vom Senat mit diesem Urteil entschiedenen Fall nicht um eine Betriebsrentenanpassung nach § 16 BetrAVG, sondern um die Frage ging, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber bei Gesamtversorgungszusagen, die eine Gesamtrentenfortschreibung in der Rentenbezugsphase vorsehen, aufgrund von Änderungen der Rechtslage eine Anpassung wegen Äquivalenzstörung verlangen kann.
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 80/08

    Betriebsrente - Wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Damit verbietet § 5 Abs. 1 BetrAVG die Minderung der Betriebsrente durch die Anpassung anderer Versorgungsleistungen an die wirtschaftliche Entwicklung (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 24, AP BetrAVG § 5 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 34) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05 - Rn. 36 mwN; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 28, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60) .
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49 mwN, AP BetrAVG § 16 Nr. 72 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 57) .
  • BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

    Auszug aus BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09
    Demgegenüber unterliegt die Auslegung typischer Verträge einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7) .
  • LAG Hessen, 24.06.2009 - 8 Sa 179/09

    Anpassung der Betriebsrente

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Dann handelt es sich allenfalls um eine rein deklaratorische Wissenserklärung ohne Rechtsbindungswillen und nicht um eine Willenserklärung (vgl. etwa BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 59; 23. August 2011 - 3 AZR 669/09 - Rn. 15 für die Auskunft nach § 4a Abs. 1 Nr. 1 BetrAVG; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 19 mwN für den Bescheid nach § 9 Abs. 1 BetrAVG) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    die Betriebsrente ist, die sich nach der Versorgungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls errechnet (vgl. etwa BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30 und 32 mwN) .
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 281/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 129/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Aus-legung einer

    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 441/19

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung

    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (BAG 19. November 2019 - 3 AZR 281/18 - Rn. 50 ff.; 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32) .

  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 738/16

    Altersversorgung - Rechtskraft des Versorgungsausgleichs

    Wer durch seine Erklärung oder durch sein Verhalten bewusst oder unbewusst eine Sach- oder Rechtslage geschaffen hat, auf die sich der andere Teil verlassen durfte und verlassen hat, darf den anderen Teil in seinem Vertrauen nicht enttäuschen (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 62; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - Rn. 21) .

    Maßgeblich ist, ob für den anderen Teil ein schützenswerter Vertrauenstatbestand geschaffen wurde oder andere besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - aaO; 29. September 2010 - 3 AZR 546/08 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 19.11.2019 - 3 AZR 143/18

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Dies ergibt eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmung (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 30) .

    Eine Anknüpfung an andere, dem Versorgungsgläubiger gegenüber Dritten aus einem anderen Rechtsgrund zustehende Leistungen sieht die Bestimmung ebenso wenig vor wie eine Anknüpfung an eine Gesamtversorgung, die sich aus Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und den nach dem Inhalt der Versorgungszusage ggf. zu berücksichtigenden Leistungen Dritter zusammensetzt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 31; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 16 Rn. 152) .

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit er nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 32; 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 25, BAGE 138, 213) .

    § 16 BetrAVG will damit erkennbar eine Auszehrung der zum Zeitpunkt des Versorgungsfalls geschuldeten und gezahlten Betriebsrente vermeiden und den realen Wert dieser Betriebsrente erhalten (vgl. BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 115, 353) , nicht jedoch den Wert anderer Leistungen sichern (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - aaO) .

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36 mwN) .

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

    Nur auf diesem Weg ist der gebotene volle Kaufkraftausgleich sichergestellt (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 529/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Das gilt auch bei der Anpassung von Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG (BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09 - Rn. 65 ff.) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 613/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 274/12

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs

  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2019 - 4 Sa 6/19

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 Abs 1 BetrAVG bei

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 81/16

    Berücksichtigung einer Tantieme- bzw. Bonuszahlung bei der Berechnung des

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 615/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 620/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 618/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung -

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 614/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 619/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 616/12

    Betriebsrente - regulierte Pensionskasse - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • ArbG Frankfurt/Main, 30.06.2022 - 26 Ca 905/22
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 676/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • LAG Düsseldorf, 13.09.2022 - 3 Sa 831/21

    Auslegung eines Tarifsozialplans im Kleinbetrieb; betriebsbedingtes Ausscheiden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - wirtschaftliche Lage - Angemessene

  • LAG Hamburg, 21.02.2018 - 5 Sa 67/17
  • ArbG Köln, 10.04.2015 - 1 Ca 5536/14

    Weitergewährung einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung

  • ArbG Köln, 06.05.2015 - 9 Ca 5030/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente

  • LAG Köln, 13.07.2018 - 10 Sa 516/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung

  • LAG Köln, 24.04.2019 - 11 Sa 426/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung, Gesamtrentenfortschreibung

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