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   BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06   

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https://dejure.org/2008,4965
BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06 (https://dejure.org/2008,4965)
BAG, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 AZR 719/06 (https://dejure.org/2008,4965)
BAG, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 (https://dejure.org/2008,4965)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Ermittlung des Klagezieles - Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

  • openjur.de

    Ermittlung des Klagezieles; Betriebliche Altersversorgung; Geschäftsgrundlage; Beamtenrechtliche Grundsätze

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der an einer in freier Trägerschaft betriebenen katholischen Schule angestellten Lehrer auf einer den Beamten des Freistaates Bayern vollständig entsprechenden Versorgung; Besonderes Rechtsschutzinteresse für den Feststellungsantrag der Versorgungsberechtigten ...

  • Judicialis

    ZPO § 308 Abs. 1; ; BGB § 313

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308 Abs. 1; BGB § 313
    Prozessrecht; Betriebliche Altersversorgung - Ermittlung des Klagezieles

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendung beamtenrechtlicher Grundsätze ? Ermittlung des Klageziels ? Bindung an den Klageantrag ? Keine Berechtigung der Gerichte zur Zuerkennung eines ?aliud?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2008, 1096 (Ls.)
  • DB 2008, 2844
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Hinweise des Senats: weitgehend parallel zu 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 -.

    Schon aus diesem Grunde sind die vertraglichen Vereinbarungen auch nicht wegen ihrer Unklarheit unangemessen im Sinne der nunmehr in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB enthaltenen Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese Bestimmung oder die in ihr enthaltenen Grundsätze anwendbar wären (vgl. zur Auslegung entsprechender Regelungen bereits die Entscheidung des Senats vom 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 24, zu II 1 der Gründe).

    Der Regelungsplan der Parteien - Begründung einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite lediglich zur Übernahme von Beiträgen - ist nicht lückenhaft geworden, sondern kann auch ohne Weiteres weiterhin durchgeführt werden (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 25, zu II 2 der Gründe mwN).

    Entgegen der Ansicht, die die Beklagte in der Revisionsverhandlung geäußert hat, kommt es dabei auf ihre finanzielle Situation nicht an (vgl. zur Geschäftsgrundlage einer ähnlichen Vereinbarung bereits BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 33, zu III 1 c der Gründe).

    bb) Auf Grund dieser Störung der Geschäftsgrundlage haben die weiteren Kläger zwar einen Anspruch auf Anpassung des Vertrages (vgl. dazu im Einzelnen bereits BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 34, zu III 2 der Gründe).

    Das ist hier eingehalten (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 38, zu IV der Gründe).

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Demgegenüber ist das Gericht nicht berechtigt, dem Kläger etwas zuzusprechen, wenn es sich nicht um ein "Weniger", sondern um etwas "Anderes", also ein aliud handelt (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 16, zu I 2 a der Gründe).

    Wenn es sich - wie hier - nicht um einen mengen- oder zahlenmäßig teilbaren Gegenstand handelt, bedarf es einer gesonderten Prüfung des Antrages des Klägers im Zusammenhang mit seinem prozessualen Vorbringen daraufhin, ob sich Hinweise finden, die seinen Willen belegen, die Verurteilung des Beklagten gegebenenfalls in einem anderen Umfang oder einer anderen Art zu wollen, als dies durch seinen ursprünglichen Antrag zum Ausdruck gebracht wird, wobei die Interessenlage der klagenden Partei zu beachten ist (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 17, zu I 2 a der Gründe mwN).

  • BGH, 08.02.2006 - VIII ZR 304/04

    Störung der Geschäftsgrundlage des Verkaufs von Geschäftsanteilen durch Aufnahme

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Obwohl bei einer Störung der Geschäftsgrundlage an sich eine unmittelbare Vertragsänderung eintritt (vgl. BGH 1. Februar 2002 - V ZR 61/01 - WM 2002, 772, zu II 1 der Gründe; 8. Februar 2006 - VIII ZR 304/04 - BB 2006, 911, zu II 1 c der Gründe), erfordert eine Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes daher eine gestaltende Entscheidung durch die kirchlichen Arbeitgeber, wenn daraus eine weitere Einschränkung hergeleitet werden soll.
  • BAG, 30.05.2006 - 3 AZR 273/05

    Zusatzversorgung - Eigenbeteiligung der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    (1) Geschäftsgrundlage ist die bei Abschluss des Vertrages zutage getretene, dem anderen Teil erkennbar gewordene und von ihm nicht beanstandete Vorstellung einer Partei oder die gemeinsame Vorstellung beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien darauf aufgebaut war (vgl. BAG 30. Mai 2006 - 3 AZR 273/05 - Rn. 22, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 17, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Dieses Auslegungsergebnis ist auf Grund der allgemeinen Auslegungsregeln eindeutig, so dass für eine Anwendung der auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie sie hier vorliegen, anzuwendenden Unklarheitenregel (nunmehr kodifiziert in § 305c Abs. 2 BGB) kein Raum ist (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 583/04 - AP BGB § 313 Nr. 1, zu II 1 c bb der Gründe).
  • LAG München, 09.06.2006 - 11 Sa 740/05

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen, Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juni 2006 - 11 Sa 740/05 - wird insgesamt zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 689/00

    Versorgungsverschaffung nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Von dieser Klärung hängt es nämlich ab, inwieweit sie etwa bestehende Versorgungslücken anderweitig schließen (vgl. BAG 18. September 2001 - 3 AZR 689/00 - BAGE 99, 92, zu A der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 719/06
    Bei den Regelungen handelt es sich um typische, arbeitgeberseitig wiederholt verwendete Formulare, die das Revisionsgericht deshalb selbständig auslegen kann (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 334/00 - AP BetrAVG § 1 Unverfallbarkeit Nr. 11 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 80, zu I 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 770/12

    Betriebliche Altersversorgung - Leistungsbestimmung zur Beseitigung einer Störung

    Der Senat entschied durch Urteile vom 13. November 2007 (- 3 AZR 717/06 -) und vom 11. März 2008 (- 3 AZR 719/06 -) , dass durch die Umstellung der ZVKbGS von einer Gesamtversorgung auf ein Punktemodell die Geschäftsgrundlage für die von den katholischen Schulträgern in zahlreichen Arbeitsverträgen mit Lehrkräften vereinbarten, § 9 des Arbeitsvertrags der Klägerin entsprechenden Regelungen entfallen ist und es den Schulträgern obliegt, eine Anpassung dieser Versorgungszusagen an die geänderten Verhältnisse zum Zwecke der Gewährung einer beamtenrechtlichen Grundsätzen entsprechenden Versorgung vorzunehmen.

    Es wird zu prüfen sein, ob die von den kirchlichen Versorgungsträgern im Nachgang zu den Entscheidungen des Senats vom 13. November 2007 (- 3 AZR 717/06 -) und vom 11. März 2008 (- 3 AZR 719/06 -) getroffene Anpassungsentscheidung nach § 315 BGB billigem Ermessen entspricht.

    a) Wie der Senat bereits für vergleichbare Fälle entschieden hat (vgl. 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 26 ff.; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 38 ff.) , hat die Klägerin wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Anpassung ihrer Versorgungszusage in § 9 ihres Arbeitsvertrags.

    Nur diese können durch eine solche Entscheidung eine insgesamt angemessene, ggf. auch pauschalierende Regelung herbeiführen (vgl. BAG 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 36; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 49) .

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 36/14

    Berechnung eines Versorgungszuschusses - Versorgung nach beamtenrechtlichen

    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 83/12

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des

    Eine Versorgung erfolgt nach den Grundsätzen des Beamtenversorgungsrechts und ist deshalb beamtenmäßig, wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. etwa BAG 17. September 2013 - 3 AZR 421/11 - Rn. 33; 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 419/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 418/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 424/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen -Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 425/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 908/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 911/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 420/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

    Eine Versorgung ist deshalb "beamtenmäßig", wenn es sich um eine an der zuletzt bezogenen Vergütung und der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit orientierte Versorgung mit einem dem Beamtenversorgungsrecht entsprechenden Versorgungsgrad handelt (vgl. BAG 11. März 2008 - 3 AZR 719/06 - Rn. 40; 13. November 2007 - 3 AZR 717/06 - Rn. 29).
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 422/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 423/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 428/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 912/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 910/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 909/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 427/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 421/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 426/11

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2010 - 17 U 25/09

    Auslegung einer Pensionszusage

  • LAG Hamburg, 10.02.2010 - 3 Sa 83/09

    Auslegung von Willenserklärungen - Freiwilligkeitsvorbehalt bei Bonuszahlungen -

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