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   BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13   

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https://dejure.org/2015,20742
BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13 (https://dejure.org/2015,20742)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2015 - 3 AZR 769/13 (https://dejure.org/2015,20742)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2015 - 3 AZR 769/13 (https://dejure.org/2015,20742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG vom 19.12.1974, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG
    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • IWW

    RL 02/89, § 4 Abs. 1 bis Abs. 3 RL 02/89, § 6 Abs. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 5, Abs. 8 RL 02/89, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § ... 6 BetrAVG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a RL 02/89, § 2 Abs. 1 Nr. 2 RL 02/89, § 6 Abs. 1 RL 02/89, § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG, § 6 Abs. 3 RL 02/89, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • rewis.io

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtversorgungsobergrenze in der betrieblichen Altervorsorge - und ein vorzeitiges Ausscheiden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13
    Demgemäß sind zunächst alle in der Versorgungsordnung vorgegebenen Berechnungsschritte zur Ermittlung der fiktiven Vollrente durchzuführen und erst im Anschluss daran ist die zeitratierliche Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (vgl. bereits BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) .

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.

    Sofern die Entscheidung des Senats vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - aaO) dahin zu verstehen sein sollte, dass die Frage, ob eine Gesamtversorgungsobergrenze bereits bei der Ermittlung der fiktiven Vollrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zu berücksichtigen ist, davon abhängt, welcher Zweck mit der Höchstbegrenzungsklausel verfolgt wird, insbesondere, ob durch diese auch eine Überversorgung verhindert werden soll, hält der Senat hieran nicht weiter fest.

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 21. März 2006 ( -  3 AZR 374/05 - Rn. 20 ff., BAGE 117, 268) die in früheren Entscheidungen aufgestellte Auslegungsregel, wonach eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung im Zweifel dahin auszulegen sei, dass Voll- und Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und diese Renten daher erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen seien (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - zu I 2 b der Gründe; 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 2 b der Gründe) , ausdrücklich aufgegeben.
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 769/13
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2013 - 12 Sa 161/13 - wird zurückgewiesen.
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