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   BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09   

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BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09 (https://dejure.org/2011,3242)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3 AZR 778/09 (https://dejure.org/2011,3242)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 (https://dejure.org/2011,3242)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • openjur.de

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • Bundesarbeitsgericht

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 BetrAVG, § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG, § 5 Abs 2 BetrAVG
    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente im Falle des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und mangelnder Bestimmung in der Betriebsvereinbarung; Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden

  • rewis.io

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Betriebsrentenberechnung - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener ihrer Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Es ist auch grundsätzlich in erster Linie Sache der Versorgungsordnungen, die Regeln für die Berechnung der nach § 6 BetrAVG zu zahlenden Betriebsrente aufzustellen (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 18 mwN) .

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

    Davon geht auch § 2 Abs. 5 Satz 2 BetrAVG aus, dessen Berechnungsregeln lediglich bei der Berechnung einer fiktiven Vollrente Sinn machen (vgl. BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 31) .

  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Das heißt, dass Veränderungen in den Versorgungsregelungen und den Bemessungsgrundlagen, soweit sie nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers eintreten, außer Betracht bleiben (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 22, BAGE 117, 268) .

    (1) Die in Nr. 1. a) bb) der RL 1973 festgelegte Obergrenze ist bereits bei der Berechnung der nach § 2 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen fiktiven Vollrente zu berücksichtigen (BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - Rn. 23, BAGE 117, 268) .

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Zwar hat der Senat es bereits mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob die von ihm entwickelten Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden auch für Gesamtversorgungssysteme gelten (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    In seinem Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 - aaO) hat er allerdings zugleich darauf hingewiesen, dass möglicherweise auch andere Rechenschritte in Betracht kommen, wenn sie den beiden angesprochenen Eingriffen in das in der Versorgungsordnung festgelegte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung angemessen Rechnung tragen.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Eine eigenständige Regelung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens enthält Nr. 8.3.2. der BV 1990 jedoch nicht (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 36, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    Zwar hat der Senat es bereits mehrfach ausdrücklich offengelassen, ob die von ihm entwickelten Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden auch für Gesamtversorgungssysteme gelten (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Auch aus dieser Bestimmung ergibt sich also nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Derartige Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BetrAVG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch die Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft geworden und ohne Weiteres dahin ergänzend auszulegen, dass die Betriebsrente wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeitszeit analog § 2 BetrAVG gekürzt wird; ein versicherungsmathematischer Abschlag ist demgegenüber mangels Vorhersehbarkeit nicht möglich (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 1 a und b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12; 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - zu 2 a der Gründe, BAGE 38, 277; 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) .
  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Derartige Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BetrAVG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch die Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft geworden und ohne Weiteres dahin ergänzend auszulegen, dass die Betriebsrente wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeitszeit analog § 2 BetrAVG gekürzt wird; ein versicherungsmathematischer Abschlag ist demgegenüber mangels Vorhersehbarkeit nicht möglich (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 1 a und b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12; 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - zu 2 a der Gründe, BAGE 38, 277; 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) .
  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 113/91

    Anrechnung einer ZVK-Rente auf Witwenrente

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Die Bauzusatzrente beruht auf Beiträgen des Arbeitgebers und nicht auf solchen des Arbeitnehmers (vgl. BAG 11. Februar 1992 - 3 AZR 113/91 - zu I 6 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 33 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 4) .
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Derartige Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BetrAVG sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch die Einführung des § 6 BetrAVG lückenhaft geworden und ohne Weiteres dahin ergänzend auszulegen, dass die Betriebsrente wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeitszeit analog § 2 BetrAVG gekürzt wird; ein versicherungsmathematischer Abschlag ist demgegenüber mangels Vorhersehbarkeit nicht möglich (vgl. BAG 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - zu II 1 a und b der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 12; 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - zu 2 a der Gründe, BAGE 38, 277; 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 3 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 4) .
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 221/02

    Besitzstandswahrung und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09
    Mit Nr. 8.3.1. der BV 1990 wurde dem Kläger - anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. März 2003 (- 3 AZR 221/02 - BAGE 105, 228) entschiedenen Fall - kein bis zum 1. Mai 1978 erdienter, nach § 2 BetrAVG errechneter Versorgungsbesitzstand als Mindestrente garantiert, der nach einem späteren Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls nicht nach § 2 Abs. 1 BetrAVG zeitanteilig gekürzt werden könnte.
  • BAG, 24.02.2010 - 10 AZR 1035/08

    Arzthelferin in der Funktionsdiagnostik - Zulage

  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 215/94

    Zeitanteilige Kürzung einer unverfallbaren Anwartschaft

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 717/06

    Betriebliche Altersversorgung - Geschäftsgrundlage - Beamtenrechtliche Grundsätze

  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auf die Entstehungsgeschichte der Norm kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn nach Wortlaut, Wortsinn und Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung Zweifel an dem Inhalt und dem wirklichen Willen der Betriebsparteien bestehen (vgl. nur BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - juris; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - AP § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung Nr. 37).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dieser erfolgt durch eine weitere zeitratierliche Kürzung, indem die nach § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG errechnete Betriebsrente im Verhältnis der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme und der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze gekürzt wird (BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

    ist ein sog. untechnischer versicherungsmathematische Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung einen Abschlag bei der vorgezogenen Inanspruchnahme nicht ausschließt; dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN, EzA BetrAVG § 2 Nr. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 29. September 2010 - 3 AZR 564/09 - Rn. 13, AP BetrAVG § 2 Nr. 62; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

    Zwar hat der Senat bislang offengelassen, ob die von ihm entwickelten Grundsätze zur Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden auch für Gesamtversorgungssysteme und ähnlich ausgestaltete Versorgungszusagen oder für Versorgungszusagen gelten, die einmalige Kapitalzahlungen vorsehen (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 37, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; vgl. auch 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 42) .

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des der Versorgungszusage zugrunde liegenden Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass er die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 26 mwN) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in das Verhältnis gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der nach der Versorgungszusage maßgeblichen Altersgrenze (vgl. etwa BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35; 19. April 2011 - 3 AZR 318/09 - Rn. 27 mwN) .

    Die Zusage einer von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichenden Berechnung der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 37; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 215/94 - zu B II der Gründe; 12. März 1985 - 3 AZR 450/82 - zu II 3 b der Gründe).

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Versorgungsleistung ist von diesem Betrag ein versicherungsmathematischer Abschlag vorzunehmen, wenn die Versorgungsordnung dies vorsieht (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 33 ff.) .

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich daher nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 44; 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26) .

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass der Arbeitnehmer die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmten Altersgrenze bzw. bis zu der in der Versorgungsordnung gegebenenfalls vorgesehenen niedrigeren festen Altersgrenze (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 435/12

    Betriebliche Altersversorgung - Arbeitsvertragliche Einheitsregelung -

    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass der Arbeitnehmer die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmten Altersgrenze bzw. bis zu der in der Versorgungsordnung gegebenenfalls vorgesehenen niedrigeren festen Altersgrenze (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 103/13

    Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung - Reihenfolge

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.11.2011 - 3 AZR 778/09, AP Nr. 63 zu § 2 BetrAVG Rn. 27; BAG 24.04.2013 - 7 AZR 523/11, juris Rn. 33).

    Es muss sich also bei der Auslegung der Versorgungsordnung ergeben, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen sein soll (vgl. insoweit BAG 15.11.2011, a.a.O. Rn. 44 a.E. und Rn. 60).

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 184/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung - Reihenfolge Höchstbegrenzung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.11.2011 - 3 AZR 778/09, AP Nr. 63 zu § 2 BetrAVG Rn. 27; BAG 24.04.2013 - 7 AZR 523/11, juris Rn. 33).

    Es muss sich also bei der Auslegung der Versorgungsordnung ergeben, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen sein soll (vgl. insoweit BAG 15.11.2011, a.a.O. Rn. 44 a.E. und Rn. 60).

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 510/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 15.11.2011 - 3 AZR 778/09, AP Nr. 63 zu § 2 BetrAVG Rn. 27; BAG 24.04.2013 - 7 AZR 523/11, juris Rn. 33).

    Es muss sich also bei der Auslegung der Versorgungsordnung ergeben, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen sein soll (vgl. insoweit BAG 15.11.2011, a.a.O. Rn. 44 a.E. und Rn. 60).

  • LAG Düsseldorf, 08.11.2013 - 12 Sa 651/13

    Auslegung einer Betriebsrentenregelung

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 517/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2013 - 12 Sa 440/13

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Kürzung einer Betriebsrente - erst

  • LAG Düsseldorf, 26.06.2013 - 12 Sa 161/13

    Höchstbegrenzungsklausel einer Versorgungsordnung

  • LAG Hamm, 02.12.2014 - 9 Sa 1081/14

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 334/13

    Betriebliche Altersversorgung - Ausscheiden mit 63 - versicherungsmathematischer

  • OLG Hamm, 20.12.2013 - 12 U 95/13

    Rechtsfolgen des Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis hinsichtlich einer

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 1509/11

    Abgrenzung; Annahmeverzug/Pausenanordnung

  • LAG Köln, 28.06.2017 - 3 Sa 777/16
  • LAG Köln, 24.08.2012 - 4 Sa 1183/11
  • LAG Köln, 07.03.2013 - 13 Sa 1023/12

    Betriebsrente; Teilzeitgrad; Gesamtversorgungszusage; Betriebsvereinbarung

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