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   BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07   

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BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07 (https://dejure.org/2009,1229)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 AZR 783/07 (https://dejure.org/2009,1229)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 (https://dejure.org/2009,1229)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachträgliche Anpassung laufender betrieblicher Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Voraussetzungen für Verjährung und Verwirkung des Anspruchs

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Abs. 1; ; BetrAVG § ... 16; ; BetrAVG § 18a; ; Leistungsordnung des Bochumer Verbandes in der seit dem 1. Januar 1985 geltenden Fassung § 20; ; SGB VI § 239; ; BGB § 195; ; BGB § 202 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4

  • streifler.de

    Arbeitsrecht: Leistungsanpassung beim Bochumer Verband

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf nachträgliche Anpassung laufender betrieblicher Leistungen nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes; Voraussetzungen für Verjährung und Verwirkung des Anspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nachträgliche Anpassung "laufender betrieblicher Leistungen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 17.08.2004 - 3 AZR 367/03

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Die streitbeendende Wirkung ist umfassend (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

    Zu den maßgeblichen Grundsätzen zählt die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    a) Die Arbeitnehmer können durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten (vgl. BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).

    Für den Anspruch auf nachträgliche Anpassung galt bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Januar 2002 die allgemeine 30-jährige Verjährungsfrist des § 195 BGB aF (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

    Ansprüche auf nachträgliche Anpassung betreffen das sog. Rentenstammrecht und fallen schon deshalb nicht unter § 18a Satz 2 BetrAVG, sondern unter § 18a Satz 1 BetrAVG (vgl. BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    betriebliche Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; nachträgliche

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Zu den maßgeblichen Grundsätzen zählt die streitbeendende Wirkung früherer, nicht gerügter Anpassungsentscheidungen (BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 15, BAGE 118, 51).

    Nach einer rechtzeitigen außergerichtlichen Rüge kann das Klagerecht verwirken, wenn nicht bis zum Ablauf des nächsten auf die Rügefrist folgenden Anpassungszeitraums Klage erhoben wird (vgl. BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 14 ff., BAGE 118, 51).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Frühere, nicht gerügte Anpassungsentscheidungen haben eine streitbeendende Wirkung und begrenzen die Verpflichtung zur nachträglichen Anpassung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1).

    Mit dem nächsten Anpassungsstichtag erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung (st. Rspr. des Senats seit 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1; vgl. ua. 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; das Schrifttum hat überwiegend zugestimmt, ua. Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 4. Aufl. § 16 Rn. 98; Höfer BetrAVG Stand Mai 2008 § 16 Rn. 5363; Rolfs Anm. EzA BetrAVG § 16 Nr. 30).

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Die Zusage muss einem Versorgungszweck dienen, die Leistungspflicht muss nach dem Inhalt der Zusage durch ein im Gesetz genanntes biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod) ausgelöst werden, und es muss sich um die Zusage eines Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses handeln (st. Rspr. BAG, zuletzt 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 21 mwN).

    Dabei kommt dem Leistungsbeginn große Bedeutung zu (vgl. ua. BAG 28. Oktober 2008 - 3 AZR 317/07 - Rn. 24).

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Diese Regelung ist abschließend (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 34, BAGE 123, 82).
  • BAG, 21.08.2007 - 3 AZR 330/06

    Nachträgliche Anpassung - Bochumer Verband

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    a) Die Arbeitnehmer können durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend gegenüber dem Bochumer Verband auftreten (vgl. BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 55; 21. August 2007 - 3 AZR 330/06 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 16 Nr. 51).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Anpassung einer "betrieblichen Leistung

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Soweit Ansprüche nicht unter § 18a Satz 2 BetrAVG fallen, bleibt es bei der in § 18a Satz 1 BetrAVG vorgesehenen 30-jährigen Verjährungsfrist (vgl. BAG 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 44, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 82 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 32).
  • BAG, 21.01.2003 - 3 AZR 30/02

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Im vorliegenden Fall ist jedenfalls das Zumutbarkeitsmoment nicht erfüllt (zu dieser Voraussetzung vgl. ua. BAG 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu IV der Gründe, AP BetrAVG § 3 Nr. 13 = EzA BetrAVG § 3 Nr. 9).
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Eine Differenzierung nach Branchen ist zulässig (vgl. ua. BAG 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 - zu I 3 der Gründe, BAGE 84, 38).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
    Hinweise des Senats: Teilweise Parallelsachen: 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 -, - 3 AZR 622/07 -, - 3 AZR 627/07 - und - 3 AZR 783/07 - (vorliegend).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
  • BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 12/62

    Einführung einer nettoentgeltbezogenen Gesamtversorgungsobergrenze

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 212/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

  • LAG Düsseldorf, 11.06.2007 - 14 Sa 712/07

    Betriebsrentenanpassung - Verjährung

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Dynamisierte Betriebsrente - Einmalzahlungen

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Betriebliche Altersversorgung; Wirksamkeit eines Verzichts auf

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 674/00

    Verbilligter Strombezug und Krankheitsbeihilfen

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 476/05
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Dieses Risiko ist nicht im Betriebsrentengesetz angesprochen (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 16 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 58).
  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 112/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

    (1) Die (ehemaligen) Arbeitnehmer von Unternehmen der Konditionenkartelle des Bochumer und des Essener Verbandes können - spiegelbildlich zu den in diesen beiden Verbänden zusammengeschlossenen Unternehmen - durch Interessenvertretungen unternehmens- und personenübergreifend diesen gegenüber auftreten (vgl. zum Verband DFK betreffend den Bochumer Verband: BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 33 mwN; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe) .

    Rügen eines solchen Arbeitnehmerverbandes, die dazu dienen, die Ansprüche der einzelnen Versorgungsempfänger auf Anpassung der Ruhegelder geltend zu machen und das Erlöschen dieser Ansprüche zu verhindern, wirken daher zugunsten der Mitglieder dieses Verbandes (im Ergebnis schon: BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 33; 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - zu II 2 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Die Übergangsgelder, durch deren Zahlung die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Zeitpunkt der Rentenberechtigung überbrückt werden soll, knüpfen nicht an den Eintritt in den Ruhestand an (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1 Nr. 58) .
  • LAG Hamm, 01.12.2010 - 4 Sa 1038/10

    Anpassung der Übergangsversorgung aufgrund dynamischer Verweisung auf die

    Ist der Arbeitgeber aufgrund einer dynamischen Verweisung auf die Leistungsordnung des Bochumer Verbandes verpflichtet, eine dem Arbeitnehmer gewährte Übergangsversorgung ("betriebliche Leistung") anzupassen, muss er den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag auch dann auszahlen, wenn die Summe aus Anpassungsgeld gemäß der Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus und fiktiver Betriebsrente nach der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes die zugesagte Gesamtversorgung nicht erreicht, so dass der Arbeitgeber einen zusätzlichen Aufstockungsbetrag zahlen muss (im Anschluss an BAG, Urteil vom 10.02.2009 - 3 AZR 783/07).

    Dies habe der Ruhegeldsenat des BAG im Urteil vom 10.02.2009 (3 AZR 783/07) gegen die Beklagte bereits so entschieden.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mit seinem gegen die Beklagte in einem anderen Verfahren erlassenen Urteil vom 10.02.2009 (3 AZR 783/07 = AP Nr. 58 zu § 1 BetrAVG) zu der auch hier anwendbaren Konzernrichtlinie Nr. 2/1983 entschieden.

    Abgesehen davon, dass eine dynamische Verweisung für eine praxisgerechte Flexibilität sorgt und üblich ist, hätte es bei einer statischen Verweisung nahe gelegen, die maßgebliche Fassung der Leistungsordnung des Bochumer Verbandes genau zu bezeichnen (BAG, Urteil vom 10.02.2009, a.a.O.).

    Entsprechend der Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 10.02.2009 (a.a.O.) war die Beklagte mithin verpflichtet, den Gesamtbetrag der betrieblichen Leistungen entsprechend der Anpassungsbeschlüsse des Bochumer Verbandes bezogen auf den 01.01.2006 um 135, 28 EUR auf 2.110,02EUR zu erhöhen.

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    Die Knappschaftsausgleichsleistungen decken kein vom Betriebsrentengesetz erfasstes biometrisches Risiko ab, sondern sind ein Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau im Bergbau (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 610/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

    Hinweise des Senats: - Parallelsachen: 10. Februar 2009 - 3 AZR 610/07 - (führend, vorliegend) und - 3 AZR 622/07 - - teilweise Parallelsachen (zur Verwirkung des Klagerechts nach rechtzeitiger Rüge): 10. Februar 2009 - 3 AZR 627/07 - und - 3 AZR 783/07 -.
  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Der Dritte Senat stellt ausdrücklich klar, dass nicht wiederkehrende Leistungsansprüche - wie der hier vorliegende - nicht unter § 18a Satz 2 BetrAVG fallen, sondern allein der in § 18a Satz 1 BetrAVG vorgesehenen 30-jährigen Verjährungsfrist unterliegen (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 -, Rn. 39; 19. August 2008 - 3 AZR 194/07 - Rn. 44) .
  • BAG, 25.04.2017 - 3 AZR 668/15

    Betriebliche Altersversorgung - Loss-of-Licence-Versicherung -

    Für die rechtliche Einordnung ist die Leistungshöhe nicht entscheidend (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 260/10

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung

    Dabei handelt es sich um eine öffentliche Leistung, die aufgrund von Strukturanpassungen im Bergbau gewährt wird (vgl. nur BAG 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 67, BAGE 133, 289; 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 16 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 58) .

    Es handelt sich vielmehr - ebenso wie das Anpassungsgeld - um ein Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau im Bergbau und damit um eine Übergangsversorgung (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 18 f., AP BetrAVG § 1 Nr. 58) .

  • BAG, 08.12.2020 - 3 AZN 849/20

    Betriebliche Altersversorgung - Nichtzulassungsbeschwerde - Verwirkung -

    Auf eine vertraglich zugesagte Anpassung in einem Versorgungswerk ist die Systematik des § 16 BetrAVG und das hierzu vom Senat entwickelte Fristenregime (vgl. BAG 25. April 2006 -  3 AZR 372/05  - Rn. 15 , BAGE 118, 51 ) nur dann anwendbar, wenn sich das maßgebliche Versorgungswerk und seine Ausführungsbestimmungen nach Wortlaut und Inhalt an § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG anlehnt und zur Anpassung entsprechende ausdrückliche Regelungen enthält, sodass die für die gesetzliche Anpassungspflicht geltenden Grundsätze insgesamt auf die Anpassungen der Ruhegelder anwendbar sind (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 783/07 - Rn. 31 zu § 20 Leistungsordnung 1985 Bochumer Verband; 14. Mai 2019 - 3 AZR 112/18 - BAGE 166, 323 zu § 9 Leistungsordnung Essener Verband) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 750/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • LAG Köln, 16.10.2009 - 11 Sa 515/09

    Altersversorgung eines außertariflichen Angestellter im Steinkohlebergbau;

  • LAG Köln, 25.06.2010 - 11 Sa 1289/09

    Abgrenzung von betrieblicher Altersversorgung zur Übergangsversorgung

  • LAG Köln, 16.10.2009 - 11 Sa 1320/08

    Altersversorgung eines außertariflichen Angestellten im Steinkohlebergbau;

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 627/07

    Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 599/09

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • LAG Köln, 07.12.2016 - 11 Sa 284/16

    Altersgrenze

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17

    (Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 894/08

    Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 751/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 749/09

    Vorruhestandsbezug - Benachteiligung wegen des Geschlechts

  • ArbG Herne, 27.01.2015 - 3 Ca 2173/14

    Betrieblicher Zuschuss zum Anpassungsgeld/Grubenwehr

  • LAG Köln, 24.02.2021 - 11 Sa 738/20

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Billiges Ermessen bei Anpassung nach §

  • ArbG Herne, 03.12.2014 - 5 Ca 965/14

    Anpassungsgeld

  • ArbG Herne, 19.03.2015 - 4 Ca 3508/13

    Zuschuss zum Anpassungsgeld

  • ArbG Herne, 19.05.2015 - 3 Ca 3434/13

    Zuschuss zum Anpassungsgeld/Sozialplan

  • LG Köln, 17.01.2019 - 22 O 222/18
  • ArbG Frankfurt/Oder, 06.05.2015 - 6 Ca 1381/14
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 622/07
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