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   BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07   

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BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
BAG, Entscheidung vom 26.05.2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 (https://dejure.org/2009,3868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen der Betriebsrentner auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw. der Arbeitgeber auf Rückforderungsansprüche

  • Judicialis

    BetrAVG § 18a; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB §§ 387 ff.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1; ; BGB § 818 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist bei Ansprüchen der Betriebsrentner auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen bzw. der Arbeitgeber auf Rückforderungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung tariflicher Ausschlussklauseln ? Erfordernis einer eindeutigen Regelung bezüglich der Ruhegeldraten ? Anderenfalls Maßgeblichkeit der gesetzlichen dreijährigen Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1279
  • DB 2009, 2724
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 250/81

    Tarifvertrag - Tarifliche Versorgungskasse - Versorgungsleistung -

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Eine Ausnahme ist insoweit lediglich die Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188).

    Auch vorliegend kann offen bleiben, ob an der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (- 3 AZR 250/81 - BAGE 43, 188) über § 16 BRTV-Bau überhaupt festzuhalten ist; jedenfalls ist die streitgegenständliche Ausschlussklausel des § 31 MTV deutlich enger gefasst; hier unterliegen nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und nicht solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, dem Verfall.

  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 573/06

    Vergütung eines Flugzeugführers - Tarifänderung - Rückwirkung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und eventuell ihre Familie zu bestreiten (BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - zu A II 1 c aa (1) der Gründe mwN, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 37).
  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 4/81

    Versorgungsordnung - Altersrente

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Diese Entscheidung betrifft die Ausschlussfrist des § 16 BRTV-Bau und weicht von der vorangegangenen Entscheidung vom 19. April 1983 (- 3 AZR 4/81 - zu II der Gründe, AP BetrAVG § 6 Nr. 6 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 6) ab.
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Die Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden; es genügt klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl. BGH 16. Januar 1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241; BVerfG 26. Februar 1993 - 2 BvR 1463/92 - NJW-RR 1993, 764).
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • LAG Saarland, 29.08.2007 - 1 Sa 43/07
    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 29. August 2007 - 1 Sa 43/07 - teilweise aufgehoben.
  • BGH, 16.01.1958 - VIII ZR 66/57

    Aufrechnung durch Abtretungserklärung

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Die Aufrechnungserklärung braucht nicht ausdrücklich abgegeben zu werden; es genügt klare Erkennbarkeit des Aufrechnungswillens (vgl. BGH 16. Januar 1958 - VII ZR 66/57 - BGHZ 26, 241; BVerfG 26. Februar 1993 - 2 BvR 1463/92 - NJW-RR 1993, 764).
  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine tarifliche Ausschlussklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe mwN, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV -

    Auszug aus BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07
    Der Kläger kann jedoch hieraus nichts zu seinen Gunsten ableiten, weil ihm nach den für seine Betriebsrente maßgeblichen Bestimmungen der Satzung der VAP, die die Tarifpartner mit Ziff. 10.8.1.1 und 10.8.1.2 der Anlage zum TV Kapitalkontenplan ausdrücklich in Bezug genommen haben, das Entreicherungsrisiko zugewiesen war (zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei der Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages vgl. BGH 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 116, 251; 6. Dezember 1991 - V ZR 310/89 - zu III 1 a der Gründe, NJW-RR 1992, 589; zur Verteilung des Entreicherungsrisikos bei unverbindlichen Optionsscheingeschäften vgl. BGH 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97 - zu II 1 b bb (1) der Gründe, ZIP 1998, 1063).
  • BGH, 03.04.2019 - IV ZR 90/18

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verjährung des Stammrechts nach der Reform des

    Der Sonderregelung in § 18a BetrAVG, die die eigenständige Verjährung des Rentenstammrechts vorsieht, bedurfte es, um die insoweit geltende besondere Verjährungsfrist von 30 Jahren festzuschreiben (vgl. BT-Drucks. 14/7052 S. 213 li. Sp.; BAG DB 2014, 2534 Rn. 64 f.; NZA 2009, 1279 Rn. 42).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    das Rentenstammrecht, gemeint (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 42) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Dies gilt insbesondere für Tarifbestimmungen, die lediglich Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen lassen (vgl. BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 40, AP BetrAVG § 18a Nr. 1) .
  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Eine am Zweck tariflicher Ausschlussfristen orientierte Auslegung ergibt daher regelmäßig, dass sie auf Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung keine Anwendung findet (vgl. BAG 19. Juli 2011 - 3 AZR 398/09 - Rn. 40, BAGE 138, 332; 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO) .
  • BAG, 17.09.2013 - 3 AZR 300/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Einzelzusage - betriebliche Übung

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und ggf. ihre Familie zu bestreiten (vgl. etwa BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 29; 6. Juni 2007 - 4 AZR 573/06 - Rn. 32) .
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 522/17

    Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich - Umgehungsgeschäft

    (2) Aus dieser, sich auf die Angaben nach § 7 sowie § 8 Ziff. 2 TV SozSich beziehenden differenzierten Rückzahlungsbestimmung als gesonderte Fallkonstellation kann entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts zwar nicht geschlussfolgert werden, dass andere, von ihrem Anwendungsbereich nicht erfasste ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können (in diesem Sinne auch BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 24 zu einem Rückzahlungsanspruch nach dem Tarifvertrag über eine betriebliche Altersversorgung bei der Deutschen Telekom AG vom 1. Februar 1996 [TV Kapitalkontenplan]) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2020 - 1 L 23/20

    Rückforderung von Dienstbezügen: Billigkeitsentscheidung bei überwiegendem

    Der Empfänger ist nach § 818 Abs. 3 BGB nicht mehr bereichert, wenn das Erlangte ersatzlos weggefallen ist und kein Überschuss mehr zwischen dem vorhandenen Vermögen und demjenigen Vermögen besteht, das auch ohne die ursprüngliche Bereicherung vorhanden wäre (vgl. BAG, Urteile vom 23. Mai 2001 - 5 AZR 374/99 -, juris Rn. 15, und vom 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 -, juris Rn. 29).

    Die Darlegungs- und Beweislast für den Wegfall der Bereicherung liegt bei dem Empfänger der Überzahlung, da es sich um eine rechtsvernichtende Einwendung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2008, a. a. O.; BAG, Urteile vom 23. Mai 2001, a. a. O. Rn. 17, und vom 26. Mai 2009, a. a. O.; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 22).

    - 2 C 15.10 und 2 C 4.11 -, juris Rn. 14 bzw. 8; s. auch BAG, Urteil vom 26. Mai 2009, a. a. O.; OVG LSA, Beschluss vom 19. März 2002 - 3 L 391/01 -, juris Rn. 12; OVG Bln-Bbg Urteil vom 5. Dezember 2019, a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

    Beihilfeansprüche ausgeschiedener Arbeitnehmer entstehen erst zu einem Zeitpunkt, in dem zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis mehr besteht (vgl. für Ruhegeldansprüche BAG 26. Mai 2009 - 3 AZR 797/07 - Rn. 39 f.; für ein tarifliches Übergangsgeld nach dem "Tarifvertrag über die Übergangsversorgung für die bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH beschäftigten Flugdatenbearbeiter im FVK" vom 7. Juli 1993 in der Neufassung vom 19. November 2004 BAG 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 - Rn. 60 ff.) .
  • LAG Düsseldorf, 25.04.2016 - 9 Sa 1383/15

    Rückforderung eines Zuschusses zum Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im

    a)§ 818 Abs. 3 BGB findet nur Anwendung auf die bereicherungsrechtlichen Ansprüche aus §§ 812, 816, 817 und 822 BGB sowie auf alle Fälle der Rechtsfolgenverweisung in das Bereicherungsrecht (vgl. BAG v. 26.05.2009 - 3 AZR 797/07, NZA 2009, 1279; Palandt/Sprau, Einf. § 812 BGB Rz.8; Prütting/Wegen/Weinrich, § 812 BGB Rz. 17).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn Personen mit geringen oder mittleren Einkünften über keine weiteren Einkünfte verfügen, so dass sie die Nettobezüge verwenden, um den laufenden Lebensunterhalt für sich und eventuell ihre Familie zu bestreiten (BAG v. 26.05.2009 - 3 AZR 797/07, Rn. 29, juris; BAG v. 06.06.2007 - 4 AZR 573/06, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 37).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    So geht zum Beispiel die Rechtsprechung des BAG (04.04.2001 EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 11; 26.05.2009 NZA 2009, 1279; vgl. Dörner/Luczak/Wildschütz/Baeck/Hoß, a. a. O., Kap. 3, Rn. 4667) davon aus, dass selbst tarifvertragliche Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich monatlich fällig werdender laufender Rentenzahlungen nur dann tariflichen Ausschlussfristen überhaupt unterliegen, wenn sich dies eindeutig und unmissverständlich aus dem Tarifvertrag ergibt.

    Das gilt selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis während der Zahlung der Betriebsrente noch besteht (BAG 26.05.2009, a.a.O.).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2022 - 6 Sa 313/20

    Rückzahlung von Überbrückungsbeihilfe nach TV SozSich

  • LAG Köln, 08.03.2012 - 13 Sa 1232/11

    Erwerbsminderungsrente; Beschäftigungszeit; Rentenbaustein

  • LAG Düsseldorf, 03.05.2010 - 14 Sa 71/10

    Widerruflichkeit der Anpassung einer Betriebsrente als eine nach § 315 BGB

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