Rechtsprechung
BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Handlungsreisende - Übernachtungsgeld - Tagegeld
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Unpfändbarkeit und Nichtabtretbarkeit von Tage- und Übernachtungsgeldern
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 14.07.1970 - 3 Sa 11/70
- BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71
Papierfundstellen
- BB 1971, 1197
- DB 1971, 1923
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.02.1961 - 1 AZR 165/59
Rentenversicherung - Kur - Gehaltsfortzahlungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71
Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung das Abtretungsverbot des § 400 BGB nicht gilt, liegen nicht vor (vgl. BAG 11, 12 [133 .= AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu I]; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO [zu I 1j; BGHZ 4, 153. d 5 6 ff. 3; BGHZ [GSZ] 13, 360 C367 ff.J). - BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51
Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots …
Auszug aus BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71
Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung das Abtretungsverbot des § 400 BGB nicht gilt, liegen nicht vor (vgl. BAG 11, 12 [133 .= AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu I]; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO [zu I 1j; BGHZ 4, 153. d 5 6 ff. 3; BGHZ [GSZ] 13, 360 C367 ff.J). - BGH, 31.05.1954 - GSZ 2/54
Abtretung unpfändbarer Unfallrentenansprüche
Auszug aus BAG, 30.06.1971 - 3 AZR 8/71
Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung das Abtretungsverbot des § 400 BGB nicht gilt, liegen nicht vor (vgl. BAG 11, 12 [133 .= AP Nr. 22 zu § 63 HGB [zu I]; BAG AP Nr. 1 zu § 30 KO [zu I 1j; BGHZ 4, 153. d 5 6 ff. 3; BGHZ [GSZ] 13, 360 C367 ff.J).
- LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 10 Sa 324/16
Pfändbarkeit von Nachtarbeitszuschlägen
cc) Da der VTV demnach als Haustarifvertrag für die Bestimmung der üblichen Höhe eines in der Passagierflugbranche dem Kabinenpersonal zu zahlenden Verpflegungskostenzuschusses nichts hergibt und die Klägerin zu den branchenüblichen Verhältnissen nichts vorgetragen hat, ist es nicht zu beanstanden, dass die Beklagte sich bei an den von den Finanzbehörden als steuerfrei anerkannten Sätzen orientiert hat (vgl. BAG, Urteil vom 30. Juni 1971 - 3 AZR 8/71 -, juris). - BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85
Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die …
War neben dem Arbeitsverdienst ein Ersatz für jene Aufwendungen durch Pauschalbeträge der Höhe nach vereinbart und ist entsprechend abgerechnet worden, so ist der ausgewiesene Betrag nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar, soweit er den steuerlichen Erfahrungswerten entspricht und dann auch nicht den Rahmen des Üblichen übersteigt (BAG BB 1971, 1197). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 11/11
Keine Aufrechnung gegen eine Bruttolohnforderung und einen Spesenanspruch des …
Solange der Arbeitgeber Spesen nur in dem Umfang bezahlt, wie die Zahlung steuerlich begünstigt ist, sprengen seine Zahlungen nicht den Rahmen des Üblichen (BAG 30. Juni 1971 - 3 AZR 8/71 - AP Nr. 4 zu § 850a ZPO = DB 1971, 1923).
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2011 - 3 Sa 207/11
Wirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für Schulungskosten im Falle einer …
Die Abrechnung der Beklagten weist einen steuerfreien Verpflegungszuschuss in Höhe von 1.300,00 EUR aus, der nach § 850 a Nr. 3 ZPO unpfändbar ist ( vgl. hierzu BAG 30. Juni 1971 - 3 AZR 8/71 - AP ZPO § 850 a Nr. 4 ). - VG Ansbach, 30.03.2006 - AN 1 K 04.00729
Drittschuldnerklage; Pfändung der einem ehrenamtlichen Bürgermeister gezahlten …
Im Übrigen seien auch nur solche Leistungen als üblich anzusehen, die von den Finanzbehörden als steuerfrei angesehen würden (vgl. BAG, Urteil vom 30.6.1971 - 3 AZR 8/71 und vom 5.4.2000, 8B 2001, 96). - VG Ansbach, 30.03.2005 - AN 1 K 04.00729
Auszahlung des gepfändeten undüberwiesenen Teils der dem Schuldner des …
Im Übrigen seien auch nur solche Leistungen als üblich anzusehen, die von den Finanzbehörden als steuerfrei angesehen würden {vgl. BAG, Urteil vom 30.6.1971 - 3 AZR 8/71 und vom 5.4.2000, BB 2001, 96 [BAG 05.04.2000 - 7 AZR 213/99]).