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   BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95   

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BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95 (https://dejure.org/1996,1296)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1996 - 3 AZR 800/95 (https://dejure.org/1996,1296)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 (https://dejure.org/1996,1296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine unverfallbare Rentenanwartschaft aus der AO 54

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche auf Zusatzversorgung nach der "Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben" des Ministerrats der DDR vom 9.3.1954 (AO 54) bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 767
  • NJ 1997, 392
  • BB 1997, 101
  • DB 1997, 1187
  • DB 1997, 52
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 242/95

    Anspruch auf Zusatzrente nach der Anordnung 54

    Auszug aus BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95
    War bis zum 31. Dezember 1991 ein Anspruch auf Zusatzversorgung entstanden, bleibt der Anspruch auf monatliche Zusatzrentenzahlungen auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen (insgesamt Bestätigung des Senatsurteils vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    In seinem Urteil vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, mit Anmerkung Trappehl) hat der Senat die Bestimmung des Einigungsvertrages zur begrenzten Weitergeltung der AO 54 ausgelegt.

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95
    Die Unverfallbarkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus der Zeit vor der Geltung des Betriebsrentengesetzes (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) ist auf die Rechte aus der AO 54 nicht anzuwenden (a.A. Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 916, 919).
  • BAG, 29.04.1994 - 3 AZB 18/93

    Anordnung 1954 - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

    Auszug aus BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95
    Bereits in seinem Beschluß vom 29. April 1994 (BAGE 76, 343 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1979) hat der Senat im einzelnen begründet, daß es sich bei Streitigkeiten um Rechte aus der AO 54 um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis und nicht etwa um staatliches Sozialversicherungsrecht handelt.
  • LAG Brandenburg, 30.05.1995 - 4 Sa 1/95

    Betriebliche Zusatzrente; Anordnung; Treuhandanstalt; Einigungsvertrag; DDR ;

    Auszug aus BAG, 17.12.1996 - 3 AZR 800/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 30. Mai 1995 - 4 Sa 1/95 - wird zurückgewiesen, soweit es die Klage abgewiesen hat.
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 72/97

    Altersübergang und Zusatzrente aus der Anordnung 54

    Ein Arbeitnehmer, der bis zum 31. Dezember 1991 die Voraussetzungen eines Zusatzrentenanspruchs nach der Anordnung zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954 (Anordnung 54) nicht erfüllt hat, hat weder einen Voll- noch einen Teilrentenanspruch erworben (Bestätigung der Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - und vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nrn. 4, 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).

    Mit der vom Einigungsvertrag angeordneten Unanwendbarkeit der Anordnung 54 ab dem 1. Januar 1992 entfällt aber für die Zukunft die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen und den Anspruch zu erwerben (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).

    Die betroffenen Arbeitnehmer hieran festzuhalten und ihnen nicht nachträglich Rechte aus dem Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland einzuräumen, ist angesichts der umfassenden Veränderungen, die mit der Vereinigung eingetreten sind, von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 778/96

    Anpassung von Betriebsrenten im Beitrittsgebiet

    Es ging um die Frage, ob sich Arbeitnehmer zur Begründung der Unverfallbarkeit einer Anwartschaft auch auf § 242 BGB berufen können (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, und vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe).

    Eine solche Anpassungsverpflichtung kommt nur in Betracht, wenn das Festhalten an der ursprünglichen Regelung (fester Ruhegeldbetrag) zu einem untragbaren, mit Recht und Gesetz schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (vgl. schon Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe, zur Frage der Unverfallbarkeit).

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 152/96

    Anspruch auf eine Zusatzrente

    Mit der vom Einigungsvertrag angeordneten Unanwendbarkeit der Anordnung 54 ab dem 1. Januar 1992 entfällt aber für die Zukunft die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen und den Anspruch zu erwerben (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).

    Die betroffenen Arbeitnehmer hieran festzuhalten und ihnen nicht nachträglich Rechte aus dem Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland einzuräumen, ist angesichts der umfassenden Veränderungen, die mit der Vereinigung eingetreten sind, von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 154/96

    Anwartschaft auf Zusatzrente - Anspruch auf Zahlung einer betrieblichen

    Die Bestimmung in der Anlage II Kap. VIII Sachgeb. H Abschn. III Nr. 4 zum Einigungsvertrag führte zwar nicht zum Verlust einmal entstandener Ansprüche aus der Anordnung 54. Mit der vom Einigungsvertrag angeordneten Unanwendbarkeit der Anordnung ab dem 1. Januar 1992 entfällt aber für die Zukunft die Möglichkeit, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen und den Anspruch zu erwerben (BAG Urteil vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII).

    Die betroffenen Arbeitnehmer hieran festzuhalten und ihnen nicht nachträglich Rechte aus dem Betriebsrentenrecht der Bundesrepublik Deutschland einzuräumen, ist angesichts der umfassenden Veränderungen, die mit der Vereinigung eingetreten sind, von Rechts wegen nicht zu beanstanden (BAG Urteil vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII, zu I 3 der Gründe).

  • LAG Köln, 21.12.2005 - 7 Sa 1348/03

    Erneuerung tariflicher Versorgungszusage in der Energiewirtschaft

    Zwar behalten nach der Rechtsprechung des BAG Arbeitnehmer, die bis zum 31.12.1991 bereits die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 AO 54 vollständig erfüllt hatten, ihre Ansprüche auch über den 31.12.1991 hinaus (BAG NZA 1997, 767ff.; BAG NZA 1996, 978ff.).
  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 384/97

    Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder (DDR) über den 31.

    Für ihn scheidet jeder Anspruch aus der Anordnung 54 aus (Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; vom 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - AP Nr. 6 zu Einigungsvertrag Anlage III Kap. VIII).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - L 1 R 388/06

    Abtrennung; Klageerwiderung; Sachdienlichkeit; bbZ; überlanges Verfahren;

    Für ihn scheidet jeder Anspruch aus der Anordnung 54 aus (Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; vom 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Nr. 5 zu Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII; vom 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - AP Nr. 6 zu Einigungsvertrag Anlage III Kap. VIII).
  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 655/98

    Vorruhestand und Zusatzrente nach der AO 54

    In seinen Urteilen vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 = AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 4) und vom 17. Dezember 1996 (- 3 AZR 800/95 - AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 5) hat der Senat die Regelung über die zeitweise Weitergeltung der AO 54 im Einigungsvertrag Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III Nr. 4 ausgelegt.
  • LAG Sachsen, 29.08.1997 - 10 Sa 414/96

    Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder

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  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 731/98

    Schuldmitübernahme einer Versorgungsverpflichtung - Anspruch auf Zusatzrente -

    Soweit bis zum 31. Dezember 1991 der Anspruch auf Zusatzrente aber bereits erworben worden war, blieb er über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen (BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 242/95 - BAGE 82, 203 [BAG 27.02.1996 - 3 AZR 242/95]; 17. Dezember 1996 - 3 AZR 800/95 - AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 5 = EzA BGB § 242 Ruhegehalt - DDR Nr. 1 und 29. Juli 1997 - 3 AZR 72/97 - AP Einigungsvertrag Anlage II Kap. VIII Nr. 6).
  • LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1171/97

    Geltung der Verjährungsregeln für den Anspruch auf Zusatzrente auf der Grundlage

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

  • LAG Sachsen, 25.03.1998 - 2 Sa 1062/97

    Ausschluss eines Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Zusatzrente nach der

  • LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1172/97
  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 141/97

    Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in der DDR

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 418/98

    Anspruch auf eine Zusatzrente nach der Anordnung zur Einführung einer

  • LAG Sachsen, 13.05.1998 - 10 Sa 1173/97

    Geltung der Verjährungsregeln für den Anspruch auf Zusatzrente auf der Grundlage

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 702/96

    Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder in der DDR

  • BAG, 24.03.1998 - 3 AZR 701/96

    Fortzahlung der berufsbezogenen Zuwendung an Ballettmitglieder der DDR

  • BAG, 14.09.1999 - 3 AZR 529/98
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