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   BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11   

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https://dejure.org/2014,6293
BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 (https://dejure.org/2014,6293)
BAG, Entscheidung vom 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 (https://dejure.org/2014,6293)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 (https://dejure.org/2014,6293)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung des versorgungsfähigen Einkommens

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Berechnung des Altersruhegeldes; Dynamisierung des versorgungsfähigen Einkommens

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Altersruhegeldes - Dynamisierung des versorgungsfähigen Einkommens

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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11
    Will der Arbeitgeber eine Versorgung unabhängig von der jeweils geltenden allgemeinen Versorgungsordnung zusagen, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 22).

    § 5 des Arbeitsvertrags stellt daher lediglich deklaratorisch klar, dass sich die Versorgung im Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags nach dem Versorgungstarifvertrag vom 7. Juli 1993 richtete (vgl. für einen insoweit wortlautidentischen Arbeitsvertrag bereits BAG 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 23) .

  • LAG Hessen, 05.08.2011 - 3 Sa 60/11

    Betriebliche Altersvorsorge - Berechnung der Betriebsrente - Auslegung von § 8

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 2011 - 3 Sa 60/11 - aufgehoben.
  • BAG, 26.03.2013 - 3 AZR 68/11

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. März 2013 - 3 AZR 68/11 - Rn. 25 mwN).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 648/07

    Erhöhung eines tarifvertraglichen Übergangsgeldes

    Auszug aus BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 808/11
    Zwar unterscheiden sich die beiden Dynamisierungsregelungen in § 8 Abs. 2 Satz 1 Ü-VersTV 2009 und § 5 Abs. 4 Ü-VersTV 2009 insoweit, als im Rahmen von § 5 Abs. 4 Ü-VersTV 2009 Bezugsobjekt für die Anpassung nicht alle der Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegten Vergütungsbestandteile, sondern nur die tariflichen Grundgehälter sind (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 648/07 - Rn. 24 ff.) .
  • LAG Hamburg, 06.07.2015 - 8 Sa 53/14

    Vergütungspflicht arbeitsschutzrechtlich gebotener Umkleidezeiten - MTV Metall-

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG v. 10.02.2015 - 3 AZR 904/13 - Tz 27; Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11 - Tz 29).
  • BAG, 11.07.2017 - 3 AZR 513/16

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Soweit - wie im Streitfall - keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, ist daher auf die beim Arbeitgeber jeweils bestehenden Versorgungsregelungen verwiesen, die sich typischerweise auch auf die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehen (vgl. BAG 20. September 2016 - 3 AZR 273/15 - Rn. 19; 18. Februar 2014 - 3 AZR 808/11 - Rn. 20 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 21.11.2016 - 9 Sa 715/16

    Auslegung eines Tarifvertrags; Lohnzahungspflichtiger Wochenfeiertag;

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. nur BAG v. 18.02.2014 - 3 AZR 808/11, juris, BAG v. 26.03.2013 - 3 AZR 68/11, juris; BAG v. 16.11.2011 - 10 AZR 549/10, juris; BAG v. 11.11.2010 - 8 AZR 892/09; BAG v. 24.09.2008 - 10 AZR 669/07, NZA 2009, 45; BAG v. 15.12.2005, 6 AZR 227/05).
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