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   BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94   

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https://dejure.org/1995,8298
BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94 (https://dejure.org/1995,8298)
BAG, Entscheidung vom 20.06.1995 - 3 AZR 842/94 (https://dejure.org/1995,8298)
BAG, Entscheidung vom 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 (https://dejure.org/1995,8298)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94
    Wenn § 5 Nr. 1 MTV Stahl eine derartige zusätzliche Voraussetzung enthält, ist sie ähnlich wie bei Überstundenvorschriften weit auszulegen (vgl. u.a. BAGE 66, 154, 163 = AP Nr. 7 zu § 3 BAT, zu B II 1 der Gründe, zur Anordnung von Überstunden nach § 17 BAT).
  • LAG Düsseldorf, 08.07.1994 - 15 Sa 698/94

    Aus- und Fortbildung: Vergütung von Reisezeiten

    Auszug aus BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 842/94
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 1994 - 15 Sa 698/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2018 - 6 AZR 294/17

    Reisezeiten für Fortbildungsveranstaltungen - Dienstreisezeiten iSv. § 12 Abs. 8

    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts versteht unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (vgl. BAG 8. Mai 2018 - 9 AZR 586/17 - Rn. 26; 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
  • LAG Sachsen, 16.05.2017 - 3 Sa 611/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gutschrift der Zeiten für die An- und Abreise zu

    Auch das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass Dienstreisen der Erledigung von Dienstgeschäften dienen (vgl. Urteil vom 20.06.1995 - 3 AZR 842/94 - Rz. 17, zitiert nach Juris).

    Auch die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung kann jedenfalls dann ein Dienstgeschäft sein, wenn sie ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegt (so BAG, Urteil vom 20.06.1995 - 3 AZR 842/94 - Rz. 17, zitiert nach Juris).

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 586/17

    Anspruch auf tarifliche Auslösung - Begriffe der "Außenarbeitsstelle" und

    Auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird unter einer Dienstreise gemeinhin die Fahrt an einen Ort verstanden, an dem ein Dienstgeschäft zu erledigen ist (BAG 23. Juli 1996 - 1 ABR 17/96 - zu B II 2 b aa der Gründe; vgl. zu § 17 Abs. 2 BAT: BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 13, BAGE 119, 41; 31. Mai 1994 - 3 AZR 694/93 - zu 3 der Gründe; vgl. zu § 5 Nr. 1 MTV Stahl BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 842/94 - zu 1 b aa der Gründe) .
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