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   BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11   

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BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11 (https://dejure.org/2014,43033)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2014 - 3 AZR 848/11 (https://dejure.org/2014,43033)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 (https://dejure.org/2014,43033)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden; Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 547 Nr 6 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • IWW

    § 72 Abs. 5 ArbGG, § ... 555 Abs. 1 Satz 1, § 338 ZPO, § 340 ZPO, § 339 Abs. 1 ZPO, § 239 ZPO, § 246 Abs. 1 Halbs. 1 ZPO, § 246 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO, § 547 Nr. 6 ZPO, § 343 Satz 2 ZPO, § 256 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 6 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 559 ZPO, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2 Abs. 1; BetrAVG § 6; ZPO § 547 Nr. 6
    Betriebliche Altersversorgung; Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden; Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de

    BetrAVG § 2 Abs. 1 ; BetrAVG § 6 ; ZPO § 547 Nr. 6

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 726/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente entsprechend § 2 BetrAVG kommt daher grundsätzlich in Betracht, wenn die Versorgungsordnung selbst keine Regelung zur Berechnung der Betriebsrente bei deren vorgezogener Inanspruchnahme enthält (st. Rspr. vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 16) .

    Enthält die Versorgungsordnung eine abschließende eigenständige Regelung, die die Anrechnung einer fiktiven, auf die feste Altersgrenze hochgerechneten Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorsieht und die einer entsprechenden Anwendung des § 2 Abs. 1 BetrAVG entgegensteht, scheidet eine Hochrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die fiktive, bei Inanspruchnahme ab der festen Altersgrenze zustehende Rente aus (BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 726/11 - Rn. 23) .

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Durch die Einführung von § 6 BetrAVG zum 22. Dezember 1974 waren die Richtlinien 68 daher lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .

    Die Beklagte war nach der Rechtsprechung des Senats - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - befugt, die in der Versorgungsordnung entstandene Lücke an die geänderte Rechtslage anzupassen (vgl. zur Anpassungsbefugnis des Arbeitgebers infolge der Lückenhaftigkeit der Versorgungsordnung BAG 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu I 2 und zu II 3 c der Gründe; 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 - Rn. 51, BAGE 141, 222) .
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 924/11

    Zweistufige Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung - Krankengeld

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Die Verzinsungspflicht begann nach § 187 Abs. 1 BGB einen Tag nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit (vgl. etwa BAG 19. September 2012 - 5 AZR 924/11 - Rn. 16) .
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Die Beklagte war nach der Rechtsprechung des Senats - unter Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - befugt, die in der Versorgungsordnung entstandene Lücke an die geänderte Rechtslage anzupassen (vgl. zur Anpassungsbefugnis des Arbeitgebers infolge der Lückenhaftigkeit der Versorgungsordnung BAG 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - zu I 2 und zu II 3 c der Gründe; 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, aaO) .
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Durch die Einführung von § 6 BetrAVG zum 22. Dezember 1974 waren die Richtlinien 68 daher lückenhaft und ergänzungsbedürftig geworden (vgl. zur Lückenhaftigkeit von Versorgungsordnungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ausführlich BAG 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - zu I 2 der Gründe, BAGE 30, 333; 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98

    Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1998 (- 5 AZR 255/98 -)  folgt nichts anderes.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Die vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 23. Januar 2001 (- 3 AZR 164/00 -) entwickelten allgemeinen Grundsätze des Betriebsrentenrechts, nach denen der Arbeitgeber berechtigt ist, bei einer vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden eine Quotierung entsprechend § 2 BetrAVG wegen der fehlenden Betriebstreue und ggf. eine weitere Kürzung wegen der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente vorzunehmen, finden auf den Erblasser keine Anwendung.
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07

    Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11
    Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10

    Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer

  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

  • LAG Köln, 10.06.2011 - 10 Sa 1352/10

    Betriebsübliche Rentenzahlung bei lückenhaften Versorgungsrichtlinien zur

  • LAG Köln, 22.09.2011 - 13 Sa 1287/10

    Feststellungs- und Zahlungsklage auf Fortzahlung der Betriebsrente; Anspruch auf

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 589/19

    Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung - elektronisches Dokument -

    Hiervon abzugrenzen sind die Fälle, in denen die Entscheidung nur sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft begründet worden ist (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 250/12 - Rn. 17 f. mwN; vgl. auch BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 102/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihm nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .

    Eine Begründung des Berufungsurteils ist jedoch dann ausreichend, wenn sich trotz der Wiederholung der Urteilsgründe einer anderen Entscheidung ergibt, dass das Berufungsgericht den Sachvortrag der Parteien in der Berufungsinstanz wahrgenommen und gewürdigt hat (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 105/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihm nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .

    Eine Begründung des Berufungsurteils ist jedoch dann ausreichend, wenn sich trotz der Wiederholung der Urteilsgründe einer anderen Entscheidung ergibt, dass das Berufungsgericht den Sachvortrag der Parteien in der Berufungsinstanz wahrgenommen und gewürdigt hat (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 107/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihm nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .

    Eine Begründung des Berufungsurteils ist jedoch dann ausreichend, wenn sich trotz der Wiederholung der Urteilsgründe einer anderen Entscheidung ergibt, dass das Berufungsgericht den Sachvortrag der Parteien in der Berufungsinstanz wahrgenommen und gewürdigt hat (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 104/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihm nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .

    Eine Begründung des Berufungsurteils ist jedoch dann ausreichend, wenn sich trotz der Wiederholung der Urteilsgründe einer anderen Entscheidung ergibt, dass das Berufungsgericht den Sachvortrag der Parteien in der Berufungsinstanz wahrgenommen und gewürdigt hat (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 19) .

  • BAG, 21.04.2015 - 3 AZR 106/14

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

    Ein Urteil ist auch dann nicht mit Gründen versehen, wenn aus ihm nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 18 mwN) .

    Eine Begründung des Berufungsurteils ist jedoch dann ausreichend, wenn sich trotz der Wiederholung der Urteilsgründe einer anderen Entscheidung ergibt, dass das Berufungsgericht den Sachvortrag der Parteien in der Berufungsinstanz wahrgenommen und gewürdigt hat (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 19) .

  • LAG Köln, 05.05.2015 - 12 Sa 1154/14

    Höhe einer Betriebsrente

    (vgl. etwa BAG, 15. Mai 2012, 3 AZR 610/11, juris, Rz. 51; BAG, 11. November 2014, 3 AZR 848/11, juris, Rz. 36).
  • LAG Köln, 12.05.2015 - 12 Sa 394/14

    Höhe einer Betriebsrente

    (vgl. etwa BAG, 15. Mai 2012, 3 AZR 610/11, juris, Rz. 51; BAG, 11. November 2014, 3 AZR 848/11, juris, Rz. 36).
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
    Für das Auslegungsergebnis von Bedeutung ist auch, der von den Vertragspartnern verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Regelungszweck (vgl. BAG 11. November2014 - 3 AZR 848/11 - Rn. 36).
  • LAG Niedersachsen, 10.04.2015 - 6 Sa 1501/14

    Mitbestimmungsfreie Entscheidung der nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin über die

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis führt (vgl. nur BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11 - Rz. 35).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 303/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 305/16

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 203/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

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