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   BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98   

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BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98 (https://dejure.org/2000,21944)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2000 - 3 AZR 862/98 (https://dejure.org/2000,21944)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 862/98 (https://dejure.org/2000,21944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern - Widerruf einer erteilten Versorgungszusage - Anrechnung von Vordienstzeiten - Insolvenzschutz bei Versorgungsanwartschaften - Durchschlagen einer wirtschaftlichen Notlage auf ein Tochterunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 496/94

    Betriebsrentenanwartschaft nach Übergang in den Vorruhestand

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Eine Anrechnung von Vordienstzeiten kann nur dann zu einer insolvenzgeschützten Versorgungsanwartschaft führen, wenn dadurch ein mit der Vordienstzeit erreichter Versorgungsbesitzstand erhalten bleibt, der ohne die Anrechnung der Versorgungszusage verloren gegangen wäre (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 496/94 - BAGE 79, 370).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Weiter muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht (zuletzt BAG 16. März 1993 - 3 AZR 299/92 - BAGE 72, 329, 336 mwN; Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Vorb. § 7 Rn. 82 ff. mwN).
  • BAG, 03.08.1978 - 3 AZR 19/77

    Versorgungsanwartschaften - Insolvenzschutz - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis herangereicht hat, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründete (BAG 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45; 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80]).
  • BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90

    Insolvenzschutz bei unwirksamen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 47 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Bereits in seinem Urteil vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 282) hat der Senat eine solche die eigene wirtschaftliche Notlage auslösende enge tatsächliche Verknüpfung mit einem notleidenden Mutterunternehmen angenommen, weil das Tochterunternehmen aus eigener Kraft nicht lebensfähig gewesen war.
  • BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 221/91

    Mitbestimmung bei Versorgungswiderruf.

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Entgegen der Einschätzung von Blomeyer/Otto (aaO Rn. 113) hat der Senat in seinem Urteil vom 10. März 1992 (- 3 AZR 221/91 - BAGE 70, 26, 35) nichts hiervon Abweichendes erwogen.
  • BAG, 05.05.1955 - 2 AZR 55/53

    Arbeitsverhältnis: Unanwendbarkeit des Berliner Besatzungsrechts auf

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53]; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Auf der anderen Seite muß nach dieser Rechtsprechung aber auch der Betriebsrentner im Hinblick auf die fortbestehende Verbundenheit mit dem Unternehmen, das ihn versorgt, und aus Solidarität mit den übrigen auf die Ertragsfähigkeit des Unternehmens angewiesenen Pensionäre und Arbeitnehmer seine Belange dann zurückstellen, wenn die Lebensfähigkeit des Unternehmens ohne ein solches Opfer gefährdet ist (BAG 5. Mai 1955 - 2 AZR 55/53 - BAGE 2, 18 [BAG 05.05.1955 - 2 AZR 55/53]; 5. November 1965 - 3 AZR 116/65 - BAGE 17, 331; 10. Dezember 1971 - 3 AZR 190/71 - BAGE 24, 63).
  • BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 862/95

    Zwischenfinanzierungslast bei Streit über das Vorliegen einer wirtschaftlichen

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Die Versorgungsansprüche bestehen ungekürzt fort (BAG 20. Januar 1987 - 3 AZR 313/85 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 12 = EzA BetrAVG § 47 Nr. 23; 17. September 1991 - 3 AZR 413/90 - BAGE 68, 272; 16. April 1997 - 3 AZR 862/95 - BAGE 85, 339).
  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80

    Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung -

    Auszug aus BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 862/98
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die angerechnete Betriebszugehörigkeit von einer Versorgungszusage begleitet war und bis unmittelbar an das Arbeitsverhältnis herangereicht hat, das eine neue Versorgungsanwartschaft begründete (BAG 3. August 1978 - 3 AZR 19/77 - BAGE 31, 45; 11. Januar 1983 - 3 AZR 212/80 - BAGE 44, 1 [BAG 11.01.1983 - 3 AZR 212/80]).
  • LAG Köln, 21.09.1998 - 3 Sa 1320/97

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen wirtschaftlicher Notlage ;

  • BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65

    Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    aa) Der Senat ist bereits in den Urteilen vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273) und vom 25. Januar 2000 (- 3 AZR 862/98 - zu IV 3 der Gründe) davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch Entwicklungen des Konzerns, dem es angehört, maßgeblich bestimmt werden kann.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    aa) Der Senat ist bereits in den Urteilen vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273) und vom 25. Januar 2000 (- 3 AZR 862/98 - zu IV 3 der Gründe) davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch Entwicklungen des Konzerns, dem es angehört, maßgeblich bestimmt werden kann.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    aa) Der Senat ist bereits in den Urteilen vom 18. April 1989 (- 3 AZR 299/87 - zu B 3 b der Gründe, BAGE 61, 273) und vom 25. Januar 2000 (- 3 AZR 862/98 - zu IV 3 der Gründe) davon ausgegangen, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens durch Entwicklungen des Konzerns, dem es angehört, maßgeblich bestimmt werden kann.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 41/12

    Betriebsrente - Anpassungsüberprüfung - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2000 (3 AZR 862/98 - Rn 46 ff, Juris) kann eine wirtschaftliche Notlage des Mutterunternehmens dann zu einer wirtschaftlichen Notlage der Tochter führen, wenn die Versorgungsschuldnerin aufgrund einer durch Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunternehmen bei dessen Konkurs oder Liquidation nicht mehr lebensfähig wäre.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12

    Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers;

    (a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2000 (3 AZR 862/98 - Rn 46 ff, Juris) kann eine wirtschaftliche Notlage des Mutterunternehmens dann zu einer wirtschaftlichen Notlage der Tochter führen, wenn die Versorgungsschuldnerin aufgrund einer durch Arbeitsteilung begründeten Abhängigkeit vom Mutterunternehmen bei dessen Konkurs oder Liquidation nicht mehr lebensfähig wäre.
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 851/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, daß der Sanierungsplan von Arbeitnehmern, die mit einer nur vertraglich unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschieden sind, ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangt, wie der Senat in seinen Urteilen vom selben Tage (- 3 AZR 862/98 - und - 3 AZR 885/98 - nv.) angenommen hat.
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