Rechtsprechung
BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze
- openjur.de
Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Begriff der festen Altersgrenze; Höhe und Veränderbarkeit der Altersgrenze; Insolvenzsicherung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Betriebsrente ab vereinbarter fester Altersgrenze auch ohne vorab bindend festgelegtes Ende des Arbeitsverhältnisses
- Betriebs-Berater
Insolvenzschutz von Betriebsrenten bei vereinbarter Altersgrenze von 60 Jahren
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 7
Begriff der "festen Altersgrenze" in der betrieblichen Altersversorgung - rechtsportal.de
BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 2 ; BetrAVG § 7
Begriff der "festen Altersgrenze" in der betrieblichen Altersversorgung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebliche Altersversorgung - feste Altersgrenze für Zeitpunkt der Inanspruchnahme?
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BetrAVG § 7 Abs. 1, 2, § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1
Betriebsrente ab vereinbarter fester Altersgrenze auch ohne vorab bindend festgelegtes Ende des Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 30.05.2005 - 4 Ca 6558/04
- ArbG Köln, 30.06.2005 - 4 Ca 6558/04
- LAG Köln, 06.07.2006 - 5 Sa 1480/05
- BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06
Papierfundstellen
- BAGE 128, 1
- ZIP 2009, 237
- MDR 2009, 395
- NZA 2009, 440
- NZA 2009, 77
Wird zitiert von ... (33)
- BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …
Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) . - BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
Feste Altersgrenzen, die auf die Vollendung des 60. oder eines späteren Lebensjahres abstellen, führen regelmäßig nicht dazu, dass keine betriebliche Altersversorgung mehr vorläge (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 1) .Für die Annahme einer festen Altersgrenze ist es unschädlich, wenn Arbeitnehmer über diese Altersgrenze hinaus weiterarbeiten und sogar noch zusätzliche Steigerungsraten erdienen können (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1) .
Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht von vornherein bindend festgelegt werden (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, aaO) .
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz
Dabei ist nicht erforderlich, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - zu II 2 b der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 91).
- BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17
Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze
aa) Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29, BAGE 147, 291; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) . - BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17
Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze
Feste Altersgrenzen, die auf die Vollendung des 60. oder eines späteren Lebensjahres abstellen, führen regelmäßig nicht dazu, dass keine betriebliche Altersversorgung mehr vorläge (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 26 ff., BAGE 128, 1) .Für die Annahme einer festen Altersgrenze ist es unschädlich, wenn Arbeitnehmer über diese Altersgrenze hinaus weiterarbeiten und sogar noch zusätzliche Steigerungsraten erdienen können (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, BAGE 128, 1) .
Das Ende des Arbeitsverhältnisses muss nicht von vornherein bindend festgelegt werden (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, aaO) .
- BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel
Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) . - LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz
Auch nach Erreichen einer festen Altersgrenze können noch weitere Steigerungsbeiträge für eine betriebliche Altersversorgung erarbeitet werden (vgl. BAG v. 17.09.2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 28, AP Nr. 114 zu § 7 BetrAVG; BAG v. 12.11.1985 - 3 AZR 606/83 - unter I.1. der Gründe, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung). - BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 385/09
Mitteilungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung
Dieser Arbeitnehmer hat die vom Arbeitgeber erwartete Leistung für die zugesagte Betriebsrente bereits erbracht (vgl. BAG 26. Januar 1999 - 3 AZR 464/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 91, 1; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 25, BAGE 128, 1) . - BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 783/07
Leistungsanpassung - Bochumer Verband
Unabhängig davon, ob es sich bei den Konzernrichtlinien um typisierte Vertragsbedingungen für arbeitsvertragliche Einheitsregelungen, um eine Gesamtzusage oder um eine Betriebsvereinbarung handelt, unterliegt deren Auslegung der uneingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. ua. BAG 30. August 1963 - 1 ABR 12/62 - zu 4 a der Gründe, AP BetrVG 1952 § 57 Nr. 4; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 674/00 - zu 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 21 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 82; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 19, EzA BetrAVG § 1 Nr. 91). - ArbG Köln, 17.10.2012 - 9 Ca 3559/12 Das ist der Fall, wenn sie dazu dienen sollen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dessen Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu sichern oder zu verbessern (BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 27 f.).
Wenn auch gegen die Festlegung einer vorgezogenen festen Altersgrenze von 60 Jahren regelmäßig keine Bedenken bestehen(BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 28), kann die Kammer in - zugegebenermaßen wenig eindeutigen Regelung - keine verbindliche Festlegung einer vorgezogenen Altersgrenze sehen.
In dem vom Kläger zitierten vom Landesarbeitsgericht Köln entschiedenen Fall (Urteil vom 6.7.2006 - 5 Sa 1480/06) war in der maßgeblichen Versorgungsordnung keine andere Altersgrenze als 60 genannt und es war auch nicht auf die damalige Regelaltersrente von 65 Jahren Bezug genommen (vgl. die Entscheidung in der Revisionsinstanz BAG v. BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 31).
Ebenso wenig können aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffene Vereinbarungen dahin ausgelegt werden, dass die feste Altersgrenze heraufgesetzt wird oder nunmehr das 65. Lebensjahr bzw. die gesetzliche Regelaltersgrenze maßgebend sein soll (BAG v. 17.9.2008 - 3 AZR 865/06, Rz. 30).
- LAG Düsseldorf, 30.11.2012 - 6 Sa 1511/12
Anpassung einer Betriebsrente für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12
Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer …
- BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 283/12
Betriebliche Altersversorgung; Abschaffung des vorzeitigen Altersrentenbezugs für …
- BAG, 31.05.2011 - 3 AZR 406/09
Betriebsrente - Dienstordnungsangestellter - Übergangsregelung
- BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 272/09
Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Begriff des versorgungsfähigen Entgelts
- LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15
Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr; Insolvenzsicherung; zugesagte …
- LAG Köln, 11.10.2012 - 7 Sa 330/12
Abgrenzung zwischen Firmenleistungen und betrieblicher Altersversorgung
- LAG Köln, 06.06.2013 - 13 Sa 124/13
Betriebsrente; PSV
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11
Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 334/12
Beanspruchung einer Betriebsrente vor Bezug einer gesetzlichen Rente; Einordnung …
- ArbG Köln, 09.09.2014 - 18 Ca 2638/14
Anspruch des Versorgungsempfängers gegen den Träger der Insolvenzsicherung; …
- LAG Köln, 23.06.2016 - 7 Sa 129/16
Betriebliche Altersversorgung; Übergangsgeld; Übergangszuschuss; Insolvenzschutz; …
- LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 178/14
Betriebsrente; Übergangsversorgung; Insolvenz
- ArbG Köln, 08.01.2009 - 22 Ca 9333/07
Einordnung von Hausbrandbezugsrechten als Teil der betrieblichen …
- ArbG Köln, 13.08.2015 - 11 Ca 6353/14
Beanspruchung einer Betriebsrente gegen den Insolvenzschuldner aus der …
- LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07
Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene …
- ArbG Köln, 08.02.2017 - 19 Ca 5081/16
- LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 177/14
Insolvenzsicherung einer Übergangsversorgung
- LAG Köln, 11.03.2020 - 11 Sa 621/19
Insolvenzschutz, feste Altersgrenze
- LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15
Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von …
- LAG Köln, 19.07.2010 - 5 Sa 144/10
Insolvenzschutz für betriebliche Altersversorgung; unbegründete Zahlungsklage bei …
- LAG Köln, 11.09.2012 - 11 Sa 347/12
Auslegung einer Altersteilzeitvereinbarung; Abänderung der Regelaltersgrenze