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   BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09   

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https://dejure.org/2011,22845
BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 (https://dejure.org/2011,22845)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 (https://dejure.org/2011,22845)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 (https://dejure.org/2011,22845)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • openjur.de

    Hochschullehrer; Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

  • Bundesarbeitsgericht

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 768
  • JR 2013, 241
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von beamteten und nichtbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 356/08 - Rn. 22 ff., AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 63 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; gegen die Übertragbarkeit von Differenzierungen, die nur im Beamtenrecht zulässig sind, auf das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst: BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 48 f., AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

    Da der Beklagte nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG für die von der VBL geleistete Rente einzustehen hat, besteht zwischen den Parteien noch bis heute und damit unter Geltung des AGG ein Rechtsverhältnis (vgl. BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 37, AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Ziel war es, den Berechtigten - abweichend von der allgemeinen Rechtslage - einen den Lebensstandard sichernden Anteil ihres letzten Erwerbseinkommens zu erhalten (BVerfG 28. April 1999 - 1 BvL 32/95 ua. - zu A I 1 der Gründe, BVerfGE 100, 1) .

    Die vom Gesetzgeber vorgenommene Systementscheidung zur Überführung der Zusatzversorgungssysteme in die gesetzliche Rentenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (28. April 1999 - 1 BvL 32/95 ua. - BVerfGE 100, 1) .

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08

    Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Die Auslegung der Erklärungen durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der vollen Überprüfung im Revisionsverfahren (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

    Umstände, die nur eine einzelne Vertragspartei betreffen, sind dagegen nur zu berücksichtigen, wenn es darum geht, zu ermitteln, ob im konkreten Einzelfall die Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden haben (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 50 f., BAGE 134, 269) .

  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Der Arbeitgeber darf weder durch das Bestehen noch durch den Inhalt der arbeitsvertraglichen Informationspflicht überfordert werden (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 26 ff., AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 7) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ergab sich also keine Begrenzung der Anwendung der Verweisungsklausel im Dienstvertrag hinsichtlich solcher den BAT-O ergänzenden tariflichen Regelungen, die die VBL-Versorgung für die dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer einführten (vgl. zum Ausschluss möglicherweise völlig unerwarteter Tarifentwicklungen von der vertraglichen Bezugnahme in Verweisungsklauseln: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 23, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 21, BAGE 128, 73) .
  • BGH, 14.05.2003 - IV ZR 72/02

    Wirksamkeit der Sonderregelung der VBLS für Pflichtversicherte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    In der Umbruchsituation nach der Deutschen Einheit war es objektiv und angemessen sowie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt und auch hinsichtlich der Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich, das Niveau der Altersversorgung in Ost und West mittelfristig im Zuge einer schrittweisen Angleichung der Lebensverhältnisse anzugleichen; dies entsprach auch der Vorgabe des Art. 30 Abs. 5 Satz 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 889; vgl. für den allgemeinen Gleichheitssatz: BGH 14. Mai 2003 - IV ZR 72/02 - zu II 2 b bb (2) der Gründe, VersR 2003, 893) .
  • BVerfG, 09.08.2000 - 1 BvR 514/00

    Anwendung von BAT-Ost in Berlin noch verfassungsrechtlich unbedenklich

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Die tarifliche Unterscheidung war jedoch aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern und in dem West- und Ostteil Berlins geeignet, die unterschiedliche Behandlung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG 9. August 2000 - 1 BvR 514/00 - zu II 2 der Gründe, AP BAT-O § 1 Nr. 16 = EzA GG Art. 3 Nr. 91) .
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Auch die Tarifvertragsparteien sind - zumindest aus der Schutzfunktion der Grundrechte - an den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebunden (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B 11, 111 der Gründe, BAGE 111, 8; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 24, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Auch unter diesem Gesichtspunkt ergab sich also keine Begrenzung der Anwendung der Verweisungsklausel im Dienstvertrag hinsichtlich solcher den BAT-O ergänzenden tariflichen Regelungen, die die VBL-Versorgung für die dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer einführten (vgl. zum Ausschluss möglicherweise völlig unerwarteter Tarifentwicklungen von der vertraglichen Bezugnahme in Verweisungsklauseln: BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - Rn. 23, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 55 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 15; 24. September 2008 - 6 AZR 76/07 - Rn. 21, BAGE 128, 73) .
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 356/08

    Altersversorgung - Bahnprivatisierung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 869/09
    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von beamteten und nichtbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 16. März 2010 - 3 AZR 356/08 - Rn. 22 ff., AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 63 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 36; gegen die Übertragbarkeit von Differenzierungen, die nur im Beamtenrecht zulässig sind, auf das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst: BAG 15. September 2009 - 3 AZR 294/09 - Rn. 48 f., AP GG Art. 3 Nr. 317 = EzA AGG § 2 Nr. 5) .
  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 340/98

    Tarifgeltung und Vergütung nach Rückkehr in das Beitrittsgebiet

  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 616/09

    Zur Vereinbarkeit der Kürzung von Versorgungsbezügen bei (unfreiwilliger)

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BGH, 11.02.2004 - IV ZR 52/02

    Berücksichtigung von in der ehemaligen DDR zurückgelegten Dienstzeiten in der

  • LAG Sachsen, 02.12.2009 - 5 Sa 764/08

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezüglich der Gleichstellung beamteter und

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 492/12

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung - Anforderungen an

    Die Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe ihn in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt, da es sich darauf beschränkt habe, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiederzugeben, greift nicht durch.

    Die Rüge des Klägers, das Landesarbeitsgericht habe keine eigene Sachentscheidung getroffen, sondern sich darauf beschränkt, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiederzugeben und ihn dadurch in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK) verletzt, greift nicht durch.

    Die Urteilsbegründung lässt - obgleich das Berufungsgericht im Wesentlichen die in einer gleichgelagerten Sache ergangene Entscheidung des Senats vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) wörtlich wiedergegeben hat - aufgrund der Klammerzusätze innerhalb des Zitates hinreichend deutlich erkennen, dass das Landesarbeitsgericht das Berufungsvorbringen des Klägers gewürdigt, den Besonderheiten des von ihm entschiedenen Falls hinreichend Rechnung getragen und damit eine am konkreten Streitfall orientierte Entscheidung getroffen hat.

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43 mwN) .

    Dies gilt auch für die ergänzenden Regelungen über die VBL-Versorgung (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 34; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 45) .

    Der Versorgungs-TV war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 35; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46) .

    Ab 1993 fanden entsprechende Verhandlungen statt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 36; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 47) .

    Anhaltspunkte dafür, dass sich die Verweisung im Dienstvertrag vom 22. August/ 5. September 1994 auf die den BAT-O ergänzenden Tarifverträge nicht auf die Tarifverträge erstreckte, die die Versorgung der dem BAT-O unterfallenden Arbeitnehmer regelte, gibt es demnach nicht (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 48 mwN) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 40; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52) .

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN) .

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist der Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmern deshalb nicht lediglich ein formaler, sondern aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben ein materieller (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 42 mwN; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 54) .

    Eine solche Fallgestaltung liegt hier nicht vor (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 58) .

    Der Kläger hat vom Beklagten keine Verbeamtung verlangt (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 49; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64) .

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 611/10

    Hochschullehrer - Anspruch auf beamtengleiche Versorgung

    Die Auslegung des Dienstvertrags durch das Landesarbeitsgericht unterliegt daher der vollen Überprüfung im Revisionsverfahren (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 29, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 32, BAGE 134, 269) .

    Von einer planwidrigen Unvollständigkeit kann nur gesprochen werden, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 32 f., BAGE 130, 202) .

    Der "Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe" (im Folgenden: Versorgungs-TV) war in der vor dem 1. Januar 1997 geltenden Fassung nach seinem § 2 Abs. 1 in den Ländern für alle Arbeitnehmer im Geltungsbereich des BAT anwendbar, nicht jedoch für diejenigen im Geltungsbereich des BAT-O (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 46, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

    Diese von Verfassungs wegen vorgesehenen Möglichkeiten schließen es aus, solche Regeln des Beamtenrechts, die sich aus den Strukturprinzipien gerade des Beamtenrechts ergeben, als Prüfungsmaßstab für die Arbeitsbedingungen der im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer - selbst wenn sie Beamtentätigkeiten ausüben - heranzuziehen (BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 52, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

    Ob diese Ungleichbehandlung rechtlich angreifbar ist oder nicht, ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 64, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 65) .

  • BAG, 27.03.2012 - 3 AZN 1389/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatz - Wegfall der Klärungsbedürftigkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Rechtsfragen durch das Urteil vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) entschieden.

    Die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Fragen zur Auslegung des Dienstvertrags vom 1. September/4. Oktober 1994 und des Schreibens des Sächsischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst vom 1. September 1994 sind im Urteil des Senats vom 15. November 2011 (- 3 AZR 869/09 -) behandelt und letztlich zum Nachteil des Klägers beantwortet.

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 707/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschließung nach

    Planwidrig ist die Regelungslücke dann, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (vgl. BAG 11. Dezember 2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 32; 15. November 2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 43) .
  • LAG Sachsen, 12.04.2012 - 6 Sa 185/11

    Altersversorgung eines angestellten Professors für Praktische Informatik

    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - zu einem identischen Parallelsachverhalt und macht sich die dortige Argumentation zu Eigen, soweit das Bundesarbeitsgericht wie folgt ausgeführt hat:.

    Die Revisionszulassung folgt aus § 72 Abs. 2 ArbGG , da die Kammer der Sache mangels Befriedung durch das Urteil des BAG vom 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - weiterhin grundsätzliche Bedeutung zumisst.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.01.2017 - 6 Sa 1396/16

    Kinderbezogene Besitzstandszulage - Reduzierung der Wochenarbeitszeit nach

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von verbeamteten und nicht verbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen ( vgl. nur BAG 11.12.2012 - 3 AZR 611/10 - Rn. 41 mwN; BAG 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - Rn. 53 mwN, AP Nr. 65 zu § 1 BetrAVG ).
  • LAG Hamm, 14.10.2015 - 5 Sa 199/15

    Auslegung der Vergütungsvereinbarung mit einem angestellten Hochschulprofessor

    Er zwingt deshalb nicht zur Gleichbehandlung von beamteten und nichtbeamteten im öffentlichen Dienst tätigen Personen (BAG, Urteil vom 15. November 2011, 3 AZR 869/09, Rn. 53, juris m.w.N.).
  • LAG Köln, 23.10.2019 - 11 Sa 126/19

    Betriebliche Altersversorgung

    Er zwingt daher nicht zur Gleichbehandlung von beamteten und nichtbeamteten Personen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (vgl.: BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 3 AZR 869/09 - m. w. N.).
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