Rechtsprechung
   BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,8781
BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12 (https://dejure.org/2015,8781)
BAG, Entscheidung vom 13.01.2015 - 3 AZR 897/12 (https://dejure.org/2015,8781)
BAG, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 (https://dejure.org/2015,8781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,8781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtzusage; Gesamtversorgung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 6 AVG vom 23.02.1957, § 25 AVG vom 16.10.1972, § 25 AVG vom 01.01.1987, § 36 SGB 6
    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § ... 6 BetrAVG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 305 ff. BGB, § 39 SGB VI, § 41 SGB VI, § 41 Abs. 1 SGB VI, § 36 SGB VI, § 41 Abs. 2 SGB VI, § 50 Abs. 1 SGB VI, § 46 BAT, § 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Dynamisierung und des Beginns

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung bei Erteilung einer Gesamtversorgungszusage nur bei Bezug der gesetzlichen Rente

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente erst mit Bezug der gesetzlichen Altersrente

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente erst mit Bezug der gesetzlichen Altersrente

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich der Dynamisierung und des Beginns

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezug einer Betriebsrente aus einer Gesamtversorgungszusage erst ab Bezug einer Sozialversicherungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dynamische Gesamtzusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtzusage - erst ab Rentenbezug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung und die dynamische Gesamtzusage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Betriebsrente bei Gesamtversorgungszusage erst ab Inanspruchnahme gesetzlichen Rente

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Gesamtzusage - Gesamtversorgung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 150, 262
  • ZIP 2015, 1244
  • MDR 2015, 1081
  • NZA 2015, 1192
  • BB 2015, 1267
  • BB 2015, 1401
  • BB 2015, 1663
  • BB 2015, 2047
  • DB 2015, 1473
  • DB 2016, 2055
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00

    Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Der Arbeitgeber, der ein solches System zulässigerweise als eines von mehreren denkbaren Versorgungssystemen wählen durfte, knüpft daher in der Regel bei der Zusage einer Gesamtversorgung an die sozialversicherungsrechtliche Rechtslage an (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 a der Gründe) .

    Die Versorgungsleistung, die der Arbeitgeber aufgrund einer Gesamtversorgungszusage schuldet, soll die Grundsicherung, die durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet wird, lediglich ergänzen (vgl. BAG 22. Mai 2001 - 3 AZR 515/00 - zu B II 2 c der Gründe) ; ihr Bezug setzt deshalb regelmäßig voraus, dass eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen wird.

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Es müssen "erhebliche Zweifel" an der richtigen Auslegung bestehen (st. Rspr., zB BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 29 f.) .
  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Anders als einem privaten Arbeitgeber ist es der Beklagten damit grundsätzlich nicht gestattet, Versorgungsleistungen in beliebiger Höhe zu erbringen (vgl. hierzu auch BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu C II 2 c der Gründe, BAGE 68, 248) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    bb) Bei einer Gesamtversorgungszusage ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die Betriebsrente erst ab dem Zeitpunkt zahlen will, ab dem der Versorgungsberechtigte eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nimmt, die bei der Ermittlung der betrieblichen Versorgungsleistung berücksichtigt bzw. auf die betriebliche Versorgungsleistung angerechnet werden kann (vgl. etwa BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 50, BAGE 141, 259) .In einem Gesamtversorgungssystem, in dem nicht eine bestimmte Versorgungsleistung des Arbeitgebers, sondern ein bestimmter Gesamtversorgungsgrad die vom Arbeitgeber geschuldete Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebszugehörigkeit ist, ist die gesetzliche Rentenversicherung die Grundlage der gesamten Versorgung.
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Soweit sich aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Vorbehalt eines vertraglichen Widerrufs (vgl. etwa BAG 26. April 1988 - 3 AZR 277/87 - BAGE 58, 167) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat hieran nicht länger fest.
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 715/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Dies ergibt die - auch dem Revisionsgericht obliegende (vgl. etwa BAG 10. Dezember 2013 - 3 AZR 715/11 - Rn. 17 mwN)  - Auslegung der AHV 1991 nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgebenden Grundsätzen.
  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder - wie vorliegend - auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. etwa BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 146, 200) .
  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 15 mwN, BAGE 145, 43) .
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 723/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte bestehen, verweisen sie daher auf die jeweils beim Arbeitgeber geltenden Regelungen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2014 - 3 AZR 723/12 - Rn. 29 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2012 - 6 Sa 333/12

    Feststellung des Beginns einer Betriebsrente sowie der etwaigen Anrechnung einer

    Auszug aus BAG, 13.01.2015 - 3 AZR 897/12
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 333/12 - aufgehoben.
  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 333/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

    Die Gesamtversorgung soll die Versorgungslücke schließen, die sich zwischen den anderen Ruhestandsbezügen und dem zugesagten Versorgungsniveau ergibt (vgl. BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 35, BAGE 150, 262) .
  • LAG Düsseldorf, 22.02.2019 - 6 Sa 996/18

    Tariflicher Zuschlag - Ostersonntag ist ein hoher Feiertag

    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. nur BAG v. 13.01.2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 16, juris).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 141/15

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungszusage - Auslegung

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziele gelten (vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24 mwN, BAGE 150, 262) .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15

    Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel

    Es kommt also darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen"; s. aus neuerer Zeit für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".S. hierzu etwa schon BGH8.3.1955 - I ZR 109/53 - BGHZ 17, 1 = WM 1955, 839 [I. - "Juris"-Rn. 7]: "Bei der Auslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zu beachten, dass sie nicht für einen bestimmten Einzelfall aufgestellt sind, sondern die Vertragsgrundlage für eine unbestimmte, große Zahl von Einzelfällen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bilden.

    Es kommt also darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen"; s. aus neuerer Zeit für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".

    Es kommt also darauf an, wie die Erklärungen als der Ausdruck des Willens verständiger und redlicher Vertragspartner zu werten sind, die ihrem Geschäftsverkehr eine allgemeine Vertragsgrundlage geben wollen"; s. aus neuerer Zeit für die Gerichte für Arbeitssachen statt vieler BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 48/17

    Festtantieme als versorgungsberechtigter Bezug

    Die Gesamtversorgung soll die Versorgungslücke schließen, die sich zwischen den anderen Ruhestandsbezügen und dem zugesagten Versorgungsniveau ergibt (BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12).

    Die Abhängigkeit der Versorgungsleistung von der gesetzlichen Rente führt im Gesamtversorgungssystem zwangsläufig zu einem Gleichlauf der zeitlichen Leistungsvoraussetzungen, sodass insoweit eine dynamische Verweisung systemimmanent ist (BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12).

  • LAG Düsseldorf, 11.11.2016 - 6 Sa 110/16

    Auslegung einer Bezugnahmeregelung; Gleichstellungsabrede

    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder auf bestimmte Verpflichtungen sowie den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG v. 13.01.2015 - 3 AZR 897/12, Rn. 16, juris).

    Es müssen erhebliche Zweifel an der richtigen Auslegung bestehen (vgl. BAG v. 13.01.2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 48, AP Nr. 54 zu § 1 BetrAVG Auslegung; BAG v. 18.05.2010 Rn. 55 aaO).

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    Diese kann vom Senat selbständig ausgelegt werden (zu den Auslegungsgrundsätzen vgl. etwa BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 24, BAGE 150, 262) .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    hierzu etwa BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".S. hierzu etwa BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".

    106) S. hierzu etwa BAG 13.1.2015 - 3 AZR 897/12 - BB 2015, 1401 = DB 2015, 1473 = ZIP 2015, 1244 [Rn. 24]: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind".

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 603/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

    Es kann daher offenbleiben, ob die Beklagte durch den Aushang am 6. September 2013 unter abweichenden Bedingungen den dort bestimmten Mitarbeitern eine Stufenöffnung zugesagt hat (zur Möglichkeit einer Gesamtzusage auch im öffentlichen Dienst vgl.: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 628/08 - Rn. 21 ff.; 25. Juli 1996 - 6 AZR 179/95 - zu I 1 der Gründe, BAGE 83, 338; zu Versorgungszusagen vgl. BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - Rn. 20 f., BAGE 150, 262) .
  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZN 720/18

    Arbeitsrecht - Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung

    und divergiere damit zu dem der angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 13. Januar 2015 - 3 AZR 897/12 - BAGE 150, 262) entnommenen Rechtssatz:.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.2017 - 6 Sa 982/16

    Rechtliche Einordnung der Verweisung auf Tarifverträge, "soweit sie für den

  • BAG, 11.04.2019 - 3 AZR 92/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 852/16

    Rechtsfolgen der Änderung eines vor dem 1.1.2002 geschlossenen Arbeitsvertrages

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 370/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 Sa 444/17

    Zulässigkeit der fiktiven Anrechnung der gesetzlichen Höherversicherungsrente im

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 433/14

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungsplans -

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 Sa 809/16

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Gleichstellungsabrede

  • LAG Niedersachsen, 01.02.2018 - 4 Sa 50/17

    Dynamische Verweisung auf die gesetzliche Rentenversicherung in einer

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2017 - 14 Sa 853/16

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Arbeitsvertrag nach Austritt des

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 605/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 364/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 356/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 334/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • LAG Düsseldorf, 07.06.2023 - 12 Sa 297/23

    Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 466/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 461/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 358/17

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung; Auslegung einer Versorgungszusage;

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 549/16

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhe-geldes -

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 6/15

    Betriebliche Altersversorgung - Höhe einer vorzeitigen Firmenrente - Anrechnung

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 335/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • BAG, 25.09.2018 - 3 AZR 355/17

    Anforderungen an eine geringere Anpassung einer aus mehreren Rentenarten

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 55/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 604/15

    Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 499/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 12.12.2017 - 3 AZR 814/16

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • ArbG Hamburg, 27.11.2018 - 9 Ca 170/18

    Abbau einer Überversorgung

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2019 - 6 Sa 441/17

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Gesamtzusage - anrechnungsfähige

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 819/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.04.2016 - 8 Sa 300/15

    Betriebsrentenzusage - Aufrechnung - Widerruf

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.06.2018 - 7 Sa 466/17

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des betriebsrentenfähigen Einkommens -

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 1260/14

    Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 820/16

    Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 10 Sa 813/16 v. 12.05.2017

  • LAG Düsseldorf, 12.05.2017 - 10 Sa 813/16

    Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung; Auslegung Allgemeiner

  • LAG Köln, 23.11.2016 - 11 Sa 983/15

    Auslegung einer betrieblichen Versorgungsordnung hinsichtlich der Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2020 - 6 Sa 329/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer Versorgungszusage -

  • LAG München, 30.07.2015 - 3 Sa 281/15

    Übergangszahlung, Übergangsgeld, Transfer- und Sozialtarifvertrag,

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 303/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 305/16

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 203/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 Ca 8526/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht