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   BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94   

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BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94 (https://dejure.org/1995,935)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1995 - 3 AZR 900/94 (https://dejure.org/1995,935)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 (https://dejure.org/1995,935)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der Betriebsrente - Ausscheiden aus dem Betrieb vor Eintritt des Versorgungsfalles mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Anspruch auf eine Teilrente

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 6
    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 6
    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 2, § 6
    Betriebliche Altersversorgung: Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 1842
  • NZA 1996, 39
  • FamRZ 1995, 1341
  • VersR 1996, 525
  • BB 1995, 1853
  • DB 1995, 1969
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).

    Schließlich entspricht ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente auch billigem Ermessen (BAGE 38, 277, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1b der Gründe).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Bezugsgröße der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 BetrAVG ist bei einem Arbeitnehmer wie dem Kläger mithin die Betriebsrente, die er ohne sein vorheriges Ausscheiden bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand erhalten hätte (BAGE 67, 301, 307 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2a der Gründe; BAGE 69, 19, 29 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 7 der Gründe; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand: Juni 1993, § 6 Rz 2681).

    Daß diese Auslegungsregel nicht ohne weiteres auf Fallgestaltungen übertragbar ist, in denen es um die Berechnung einer Teilrente aufgrund einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft geht, die dann später mit Eintritt in den vorgezogenen gesetzlichen Ruhestand geltend gemacht wird, hat der Senat in seinem Urteil vom 12. November 1991 (BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe) klargestellt.

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Die Inanspruchnahme im Zusammenhang mit dem vorzeitigen gesetzlichen Ruhestand führt nach der Regelung in § 3 Abs. 1a der Versorgungsordnung nur zu einem gekürzten Anspruch (vgl. hierzu auch BAGE 67, 301, 308 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2a der Gründe).

    Bezugsgröße der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung im Sinne des § 2 Abs. 1 BetrAVG ist bei einem Arbeitnehmer wie dem Kläger mithin die Betriebsrente, die er ohne sein vorheriges Ausscheiden bei Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand erhalten hätte (BAGE 67, 301, 307 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2a der Gründe; BAGE 69, 19, 29 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 7 der Gründe; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand: Juni 1993, § 6 Rz 2681).

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Die Auslegungsregeln, die der Senat für die Berechnung einer nach § 6 BetrAVG vorzeitig in Anspruch genommenen Betriebsrente und die Behandlung einer in einer Versorgungsordnung enthaltenen Höchstbegrenzungsklausel aufgestellt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 12. November 1991, BAGE 69, 19, 25 = AP Nr. 26 zu § 2 BetrAVG, zu II 3b der Gründe), gelten nur insoweit, wie die betriebliche Versorgungsregelung keine eigene billigenswerte Bestimmung getroffen hat.

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1137/79

    Betriebliches Altersruhegeld - Insolvenzsicherung - Insolvenz - Versorgungsfall -

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Schließlich entspricht ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente auch billigem Ermessen (BAGE 38, 277, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG, zu 4 der Gründe; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 1b der Gründe).
  • BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81

    Anteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 513/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch eines

    Auszug aus BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94
    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11

    Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener

    Der Senat hat aber seit jeher zwischen der festen Altersgrenze iSd. § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG und dem Alter, in dem der Arbeitnehmer die Rente vorgezogen iSd. § 6 BetrAVG in Anspruch nehmen kann, unterschieden (vgl. etwa BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - zu II 1 der Gründe; 12. März 1991 - 3 AZR 102/90 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 67, 301) .
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    In seiner älteren Rechtsprechung hatte der Senat zu § 6 BetrAVG folgende Auslegungsregel entwickelt: Eine Höchstbegrenzungsklausel ist im Zweifel so auszulegen, dass die fiktive Vollrente nach Erreichen der festen Altersgrenze zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen und die so ermittelte Rente erst bei Überschreiten der Höchstgrenze zu kürzen ist (8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -AP BetrAVG § 6 Nr. 18 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 14, zu I 2 b der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 a der Gründe).

    Im Übrigen ist der Abschlag der Höhe nach nicht zu beanstanden (BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Für das Betriebsrentenrecht macht dies § 1b Abs. 1 Satz 2 BetrAVG deutlich, wonach die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit unter bestimmten Umständen nicht hindert; diese Regelung wäre nicht nötig gewesen, wäre das Vorruhestandsverhältnis ohnehin ein Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu I 1 der Gründe; 18. Januar 2005 - 3 ABR 21/04 - BAGE 113, 173, 183).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Dies kann durch die Einführung eines versicherungsmathematischen Abschlags in der Größenordnung von 0, 5 % pro Monat des vorzeitigen Betriebsrentenbezuges geschehen (BAG Urteil vom 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277 = AP Nr. 4 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 236/83 - AP Nr. 10 zu § 6 BetrAVG; Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG, zu II 3 c der Gründe; vgl. auch Ahrend/Förster/Rößler, Anm. zu BAG Urteil vom 1. Juni 1978 - 3 AZR 216/77 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG).
  • LAG Düsseldorf, 19.07.2000 - 12 Sa 264/00

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

    Die Auslegungsregeln, die das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 28.03.1995 (3 AZR 900/94, AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG) entwickelt hat, kommen der Beklagten nicht zugute.

    Anzumerken ist, dass das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 28.03.1995, a.a.O.) die Auslegungsregeln für die vorzeitige Inanspruchnahme der betrieblichen Altersrente durch den Arbeitnehmer nach § 6 BetrAVG entwickelt hat.

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Diese Regelung verdrängt die nur lückenfüllende Auslegungsregel der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23).
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 114/96

    Berechnung einer vorzeitigen Altersrente

    Nur wenn die Versorgungsregelung nicht näher bestimmt, wie die vorzeitige Altersrente im Sinne von § 6 BetrAVG zu berechnen ist, müssen die Auslegungsregeln, die der Senat für diese Fälle entwickelt hat (vgl. zuletzt Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG), herangezogen werden.

    Das Landesarbeitsgericht verweist insoweit auf die Urteile des Senats vom 13. März 1990 (- 3 AZR 338/89 - AP Nr. 17 zu § 6 BetrAVG = Heither, ES-BetrAVG 7200/3) und vom 28. März 1995 (- 3 AZR 900/94 - AP Nr. 21 zu § 6 BetrAVG = Heither, ES-BetrAVG 7200/7).

  • LAG München, 27.09.1995 - 7 Sa 700/95

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebsrente - Berechnung bei vorzeitigem

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  • BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 228/99

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

    Er entspricht billigem Ermessen (vgl. BAG 20. April 1982 - 3 AZR 1137/79 - BAGE 38, 277, 283 = AP BetrAVG § 6 Nr. 4, zu 4 der Gründe; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17, zu II 3 c der Gründe).
  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 358/01

    Vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden

    [0,5]; 28. März 1995 - 3 AZR 900/94 - AP BetrAVG § 6 Nr. 21 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 17 [0,5]; 29. Juli 1997 - 3 AZR 114/96 - AP BetrAVG § 6 Nr. 23 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 19 [0,25]; 26. August 1997 - 3 AZR 282/96 - nv.
  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • LAG Baden-Württemberg, 16.11.1995 - 19 Sa 72/95

    Betriebsrente: Ungleichbehandlung von Frauen und Männern - Verstoß gegen Art. 119

  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 13 Sa 36/04

    Betriebsrentenberechnung bei vorgezogener Inanspruchnahme - Auslegung einer

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 229/00

    Auslegung einer Versorgungszusage für den Fall der vorgezogenen Inanspruchnahme

  • LAG Düsseldorf, 17.11.1995 - 9 Sa 1011/95

    Versorgungsschuldner; Betriebliches Rugegeld; Vorzeitiges betriebliches

  • LAG Köln, 07.07.2015 - 12 Sa 697/13

    Abänderungsklage, Berücksichtigung von Überstunden nach Änderung der

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 466/12

    Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens bei gleichzeitiger

  • ArbG Essen, 29.11.2012 - 3 Ca 3774/10

    Geltendmachung von Rentenzahlungen auf der Basis eines erhöhten Diensteinkommens

  • LAG Nürnberg, 14.11.2013 - 8 Sa 251/13

    Betriebsrente - bezifferte Höchstbegrenzungsklausel - vorzeitiges Ausscheiden -

  • LAG Köln, 23.11.1999 - 13 Sa 842/99

    Auslegung eines Aufhebungsvertrag mit hypothetischer Anwartschaftsberechnung

  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.1997 - 15 Sa 62/97

    Schadensersatz bei unzutreffender Auskunft über die Höhe einer Betriebsrente im

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 Sa 29/17

    Betriebliche Altersversorgung; Gesamtversorgung

  • LAG Düsseldorf, 26.06.1996 - 2 (17) Sa 533/96

    Betriebliche Altersversorgung: Berechnung der Betriebsrente

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