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   BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12   

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https://dejure.org/2013,44733
BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12 (https://dejure.org/2013,44733)
BAG, Entscheidung vom 12.11.2013 - 3 AZR 92/12 (https://dejure.org/2013,44733)
BAG, Entscheidung vom 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 (https://dejure.org/2013,44733)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost - Verschaffungsanspruch - Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung - unzulässige ...

  • openjur.de

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung; Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost; Verschaffungsanspruch; Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung; unzulässige Anschlussberufung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost - Verschaffungsanspruch - Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung - unzulässige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 S 3 BetrAVG, Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 3 GG, § 18 Abs 2 SGB 4, § 4 Abs 2 SGB 5
    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost - Verschaffungsanspruch - Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung - unzulässige ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Beschäftigten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung im Tarifgebiet Ost und im Tarifgebiet West in der betrieblichen Altersversorgung; Rechtsnatur einer Versorgungszusage

  • bag-urteil.com

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost - Verschaffungsanspruch - Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung - unzulässige ...

  • Betriebs-Berater

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung

  • rewis.io

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differenzierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost - Verschaffungsanspruch - Anspruch auf Durchführung der betrieblichen Altersversorgung - unzulässige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Beschäftigten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung im Tarifgebiet Ost und im Tarifgebiet West in der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Beschäftigten der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung im Tarifgebiet Ost und im Tarifgebiet West in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung - Differen-zierung zwischen Beschäftigten im Tarifgebiet West und im Tarifgebiet Ost

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 691
  • NZA-RR 2014, 315
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Dem in erster Instanz voll obsiegenden Kläger stand für eine Erweiterung der Klage im Berufungsrechtszug nur der Weg der Anschlussberufung zur Verfügung, so dass die Klageerweiterung entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts trotz fehlender entsprechender Bezeichnung als Anschlussberufung auszulegen war (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, BAGE 138, 197).

    Eine Anschlussberufung, die nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung - bei Verlängerung der Berufungsbeantwortungsfrist nach § 66 Abs. 1 Satz 5 ArbGG innerhalb der dann geltenden Frist - eingeht, ist entsprechend § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 12 mwN).

    Dies konnte der Senat selbst im Wege des Freibeweises klären (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 15).

    Fehlt es an einem solchen Hinweis, wird weder die Frist zur Berufungsbeantwortung noch die zur Einlegung der Anschlussberufung in Lauf gesetzt (BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 16).

    Für die Belehrung nach § 66 Abs. 1 Satz 3 ArbGG reicht es aus, wenn der Inhalt der gesetzlichen Regelung zutreffend wiedergegeben wurde (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 17) .

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 20, BAGE 123, 82).

    Demgegenüber kann der Arbeitnehmer aufgrund seines Anspruchs auf Einhaltung des Durchführungswegs vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser die betriebliche Altersversorgung tatsächlich entsprechend dem vereinbarten Durchführungsweg gestaltet (vgl. etwa BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).

    Er geht deshalb dahin, dass der Arbeitgeber bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten erforderlichen Handlungen vornimmt, die die spätere Erfüllung des Versorgungsversprechens über den vereinbarten Durchführungsweg sicherstellen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 24; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).

  • BAG, 21.08.2012 - 3 AZR 281/10

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8 ; vgl. auch BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21) .

    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen anhand des Allgemeinen Gleichheitssatzes ist deshalb nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generellen Auswirkungen der Regelungen (vgl. etwa BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21) .

    Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind dann überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21 mwN) .

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Es reicht aus, wenn sie sich auf einzelne sich daraus ergebende Rechte oder Folgen beschränkt, sofern dafür ein Feststellungsinteresse besteht ( BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 16).

    Dies ist bei Anträgen, die - wie vorliegend - auf die Feststellung einer Verschaffungspflicht nach bestimmten Regeln gerichtet sind, der Fall (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 18).

    Er betrifft also Fälle, in denen die für die Durchführung der Versorgungszusage getroffene Regelung hinter den Verpflichtungen des Arbeitgebers zurückbleibt oder der externe Versorgungsträger die Betriebsrentenansprüche aus anderen Gründen nicht erfüllt (vgl. etwa BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 493/10 - Rn. 20) .

  • BGH, 28.01.2009 - XII ZR 119/07

    Berücksichtigung von neu hinzugekommenen Unterhaltspflichten bei der Bemessung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Die Anwendung dieser Norm setzt voraus, dass das erstinstanzliche Gericht eine entsprechende Verurteilung zu künftig fällig werdenden Leistungen getroffen hat (vgl. BGH 28. Januar 2009 - XII ZR 119/07 - Rn. 26 ff.) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Ihn trifft insoweit vielmehr eine Einstandspflicht, nach der er dem Arbeitnehmer im Versorgungsfall die zugesagten Leistungen ggf. zu verschaffen hat (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 408/10 - Rn. 36 mwN, BAGE 142, 72) .
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Dem in erster Instanz voll obsiegenden Kläger stand für eine Erweiterung der Klage im Berufungsrechtszug nur der Weg der Anschlussberufung zur Verfügung, so dass die Klageerweiterung entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts trotz fehlender entsprechender Bezeichnung als Anschlussberufung auszulegen war (vgl. BAG 24. Mai 2012 - 2 AZR 124/11 - Rn. 11; 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 20, BAGE 138, 197).
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Wiederkehrende Leistungen sind in bestimmten Zeitabschnitten fällig werdende Leistungen aus ein und demselben Rechtsverhältnis, so dass die einzelne Leistung nur noch vom Zeitablauf abhängt (vgl. BGH 17. November 2006 - V ZR 71/06 - Rn. 8).
  • BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 254/07

    Eingriff in Versorgungsregelung

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    Er geht deshalb dahin, dass der Arbeitgeber bereits vor Eintritt des Versorgungsfalles die vereinbarten erforderlichen Handlungen vornimmt, die die spätere Erfüllung des Versorgungsversprechens über den vereinbarten Durchführungsweg sicherstellen (vgl. etwa BAG 17. Juni 2008 - 3 AZR 254/07 - Rn. 24; 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - aaO).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12
    a) Die Tarifvertragsparteien sind - jedenfalls mittelbar - an den Allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden (dazu ausführlich BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - zu B II der Gründe, BAGE 111, 8 ; vgl. auch BAG 21. August 2012 - 3 AZR 281/10 - Rn. 21) .
  • BAG, 13.03.2013 - 7 AZR 334/11

    Wiedereinstellungsanspruch - AGB-Kontrolle

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.07.2011 - 20 Sa 1299/10

    Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 414/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 446/94

    Gleichbehandlung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 4. November 2015 - 7 AZR 851/13 - Rn. 14; 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 27 mwN) .
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 195/19

    Schadensersatz - Wunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers nach einer

    Damit ist die Klageerweiterung als Anschlussberufung auszulegen, auch wenn sie nicht als solche bezeichnet ist (vgl. BAG 21. August 2019 - 7 AZR 563/17 - Rn. 66; 10. Dezember 2014 - 7 AZR 1009/12  - Rn. 54 ; 12. November 2013 -  3 AZR 92/12  -  Rn. 67 ; 24. Mai 2012 -  2 AZR 124/11  - Rn. 11 ; 30. Mai 2006 -  1 AZR 111/05  -  Rn. 42 ,  BAGE 118, 211 ) .
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 617/12

    Betriebsrente - Einstandspflicht - Anpassungsprüfung

    Durch die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG wird sichergestellt, dass bei Schwierigkeiten im Durchführungsweg im Versorgungsfall gleichwohl der Versorgungszusage entsprechende Leistungen erbracht werden (vgl. etwa BAG 12. November 2013 - 3 AZR 92/12 - Rn. 65 mwN) .
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