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   BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11   

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BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11 (https://dejure.org/2014,11832)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2014 - 3 AZR 952/11 (https://dejure.org/2014,11832)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 (https://dejure.org/2014,11832)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 313 Abs 1 BGB, § 159 SGB 6, § 160 SGB 6, § 275 SGB 6
    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnung einer Betriebsrente nach einer gespaltenen Rentenformel; Auslegung einer durch Betriebsvereinbarung getroffenen ...

  • bag-urteil.com

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • rewis.io

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnung einer Betriebsrente nach einer gespaltenen Rentenformel

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der außerplanmäßigen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung hinsichtlich der Berechnung einer Betriebsrente nach einer gespaltenen Rentenformel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umdeutung einer unzulässigen Berufung in eine Anschlussberufung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Versorgungsregelungen in Betriebsvereinbarungen sind nicht immer ergänzender Auslegung zugänglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 147, 291
  • NZA 2014, 843
  • NZS 2014, 546
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 475/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; ergänzende Auslegung einer

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    bb) Diese Rechtsprechung hat der Senat mit seinen Urteilen vom 23. April 2013 (vgl. etwa - 3 AZR 475/11 - und - 3 AZR 23/11 -) zu Versorgungsregelungen in Gesamtzusagen und Tarifverträgen ausdrücklich aufgegeben mit der Begründung, es bestünden mehrere gleichwertige Möglichkeiten zur Schließung einer eventuellen Regelungslücke; unter Anlegung eines objektiv-generalisierenden Maßstabs lasse sich nicht feststellen, für welche Möglichkeit die Parteien bzw. die Tarifvertragsparteien sich entschieden hätten, wenn sie die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze vorhergesehen hätten.

    Eine Vertragslücke stünde der Anwendung der Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nicht entgegen (vgl. BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 19) .

    Dies kann nur angenommen werden, wenn ein Festhalten an der vereinbarten Regelung für die betroffene Partei zu einem nicht mehr tragbaren Ergebnis führt (BAG 23. April 2013 - 3 AZR 475/11 - Rn. 21; BGH 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10 - Rn. 30 mwN).

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Er hat zum einen unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 -) aufgestellten Grundsätze die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    aa) Zwar hat der Senat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 -; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand Oktober 2013 Bd. I ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224 a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (Versorgungsordnungen mit sog. gespaltener Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

    Sinn und Zweck einer "gespaltenen Rentenformel" wie derjenigen in Ziff. 6 und 7 der PO 88 ist es, den im Einkommensbereich über der Beitragsbemessungsgrenze bestehenden erhöhten Versorgungsbedarf über die hierfür vorgesehene höhere Leistung abzudecken, da dieser Teil der Bezüge nicht durch die gesetzliche Altersrente abgesichert ist (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 23, BAGE 130, 214).

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass der Arbeitnehmer die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmten Altersgrenze bzw. bis zu der in der Versorgungsordnung gegebenenfalls vorgesehenen niedrigeren festen Altersgrenze (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass der Arbeitnehmer die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmten Altersgrenze bzw. bis zu der in der Versorgungsordnung gegebenenfalls vorgesehenen niedrigeren festen Altersgrenze (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Zum anderen erfolgt eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung dadurch, dass der Arbeitnehmer die Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 25; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 24; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 34) .

    Dabei ist die Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in § 2 Abs. 1 BetrAVG bestimmten Altersgrenze bzw. bis zu der in der Versorgungsordnung gegebenenfalls vorgesehenen niedrigeren festen Altersgrenze (vgl. BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 26; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 25; 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 35) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Er hat zum einen unter Berufung auf die in den Urteilen des Senats vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 -) aufgestellten Grundsätze die Auffassung vertreten, seine Altersrente sei ohne Berücksichtigung der "außerplanmäßigen" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2003 zu berechnen.

    aa) Zwar hat der Senat in den Urteilen vom 21. April 2009 (- 3 AZR 695/08 - BAGE 130, 214 und - 3 AZR 471/07 -; zur Kritik an diesen Entscheidungen vgl. etwa Böhm/Ulbrich BB 2010, 1341, 1342; Bormann BetrAV 2011, 596, 597 ff.; Cisch/Bleeck BB 2010, 1215, 1219 f.; Diller NZA 2012, 22, 23 ff.; Höfer BetrAVG Stand Oktober 2013 Bd. I ART Rn. 816.4 f.; Hölscher/Janker BetrAV 2010, 141, 142 f.; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. Anh § 1 Rn. 224 a ff.; Weber DB 2010, 1642, 1643 f.) angenommen, Versorgungsordnungen, die für den Teil des versorgungsfähigen Einkommens oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung höhere Versorgungsleistungen vorsehen als für den darunter liegenden Teil (Versorgungsordnungen mit sog. gespaltener Rentenformel) , seien durch die "außerplanmäßige" Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 500, 00 Euro monatlich nach § 275c SGB VI zum 1. Januar 2003 regelmäßig lückenhaft geworden.

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    c) Da die PO 88 die Höhe der Altersrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht selbst regelt, richtet sich die Berechnung nach den allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentenrechts (st. Rspr., vgl. ausführlich BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b der Gründe) .

    Eine andere Altersgrenze iSv. § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BetrAVG ist demnach nur dann anzunehmen, wenn die Versorgungszusage vorsieht, dass der begünstigte Arbeitnehmer grundsätzlich zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Vollendung der Regelaltersgrenze bzw. des 65. Lebensjahres mit einer ungekürzten Betriebsrente in den Ruhestand treten soll (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - Rn. 18) .

  • LAG Hessen, 05.10.2011 - 8 Sa 194/11

    Betriebliche Altersversorgung - außerordentliche Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2011 - 8 Sa 194/11 - teilweise aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 15. Dezember 2010 - 2 Ca 380/10 - stattgegeben hat.

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 512/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    aa) Sollte es sich bei der PO 88 um eine Betriebsvereinbarung handeln, könnte nicht der Kläger, sondern allenfalls der Betriebsrat als Partei der Betriebsvereinbarung eine Anpassung der PO 88 von der Beklagten verlangen (vgl. zur Sprecherausschussvereinbarung BAG 23. April 2013 - 3 AZR 512/11 - Rn. 38).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11
    Ebenso käme eine Lückenschließung dergestalt in Betracht, dass die Betriebszugehörigkeit bis zum 31. Dezember 2002 und die Betriebszugehörigkeit danach bei der Berechnung des Altersruhegeldes entsprechend der Berechnungsweise aus der "Barber-Entscheidung" des Europäischen Gerichtshofs (17. Mai 1990 - C-262/88 - Slg. 1990, I-1889; vgl. auch BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79) unterschiedlich behandelt werden (so etwa Weber DB 2010, 1642) .
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 30.03.1973 - 3 AZR 26/72

    Ruhegehalt - Geldentwertung - Lebensversicherung - Pensionskassen -

  • BAG, 23.04.2013 - 3 AZR 23/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer Betriebsrente -

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

  • BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01

    Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 721/05

    Widerruf übertariflicher Leistungen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10

    Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 91/10

    Anspruch auf Ersatz von Wildschäden: Erforderlichkeit der Nachmeldung neu

  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 41/08

    Beginn einer Berufungsbegründungsfrist ab Zustellung eines Ursprungsurteils;

  • BGH, 13.10.2011 - VII ZB 27/11

    Unzulässige Hauptberufung: Umdeutung in eine Anschlussberufung

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZN 326/07

    Anschlussberufung - rechtliches Gehör

  • LAG Düsseldorf, 23.06.2020 - 3 TaBV 65/19

    Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung

    Eine ergänzende Auslegung von Betriebsvereinbarungen kommt nur in Betracht, wenn im Falle einer unbewussten Regelungslücke entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebsparteien getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (BAG vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14, juris, Rz. 67; BAG vom 18.03.2014 - 3 AZR 952/11, juris, Rz. 35).
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

    aa) Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigem Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 781/16

    Diskriminierung wegen des Alters - Späteheklausel

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 291) .
  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 291) .
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

    aa) Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29, BAGE 147, 291; 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - Rn. 27, BAGE 128, 1) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 278/17

    Zulässigkeit der Berufung - Unterzeichnung der Berufungsbegründung -Fortführung

    Auch im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 16, BAGE 147, 291) .
  • LAG Hessen, 27.03.2017 - 17 Sa 806/16

    Ruhezeiten des fliegenden Personals können auch mit Urlaub oder wegen

    Denn auch im Verfahrensrecht gilt entsprechend § 140 BGB der Grundsatz, dass eine fehlerhafte Prozesshandlung in eine zulässige und wirksame Prozesshandlung umzudeuten ist, wenn deren Voraussetzungen eingehalten sind, die Umdeutung dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht und kein schutzwürdiges Interesse des Gegners entgegensteht (vgl. BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - BAGE 147, 291; LAG Rheinland.Pfalz 13. März 2014 - 2 Sa 96/13 - n.v., juris) .
  • ArbG Köln, 04.09.2015 - 1 Ca 9771/14
    Das wirkt sich entsprechend in der Insolvenz aus (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe).

    Stehen damit nur der Unterstützungskasse als Versicherungsnehmerin der Rückdeckungsversicherung Rechte aus der Versicherung zu und nicht dem Arbeitgeber, kann im Falle einer Insolvenz von letzterem nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer insoweit anschließt, der Insolvenzverwalter keine Auskehrung des Rückkaufwertes der Rückdeckungsversicherung verlangen (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) aa) der Gründe).

    (1) In der bereits mehrfach zitierten Entscheidung vom 29.10.2010 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem die betreffenden Arbeitnehmer entweder bereits nach dem BetrAVG unverfallbare Anwartschaften erworben hatten oder ihnen auf Grund vertraglicher Vereinbarung gegenüber der dortigen Gruppenunterstützungskasse im Versorgungsfall ein Leistungsanspruch zustand, einen Wegfall des Rechtsgrunds für die Beitragszahlungen verneint (BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, Orientierungssatz und zu 1. b) ee) der Gründe).

    Vertragliche Ansprüche bleiben deshalb im Grundsatz wirksam und sind lediglich in das System der Insolvenzordnung einzubeziehen (so ausdrücklich BAG, Urteil vom 29.09.2010 - 3 AZR 107/08, AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 293/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Die feste Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach der Versorgungszusage im Regelfall - und zwar unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist (BAG 18. März 2014 - 3 AZR 952/11 - Rn. 29 mwN, BAGE 147, 291) .
  • LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 364/02

    Anrechnung einer Abgeordnetenpension auf die betrieblichen Versorgungsleistungen

    (1.) Das Bundesarbeitsgericht hat letzteres für Arbeitsleistungen und Betriebstreue in einem anderen Arbeitsverhältnis sowie für Kindererziehungszeiten abgelehnt (BAG 20.11.1990 3 AZR 31/90 - AP Nr. 36 zu § 5 BetrAVG; BAG 05.12.1995 3 AZR 942/94 - AP Nr. 40 zu § 5 BetrAVG, BAG 14.10.1998 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).

    Auf diese Gesamtversorgung ist die Sozialversicherungsrente auch insoweit anzurechnen, wie sie auf der früheren Vollzeitbeschäftigung beruht (BAG 14.10.1998 - 3 AZR 385/97 AP Nr. 46 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgung).

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

  • LAG Hessen, 13.03.2020 - 14 Sa 550/19

    1. Eine Ersatzleistungsbestimmung hinsichtlich eines durch Betriebsvereinbarung

  • ArbG Wesel, 17.11.2010 - 6 Ca 1695/10

    Gleichbehandlungsgrundsatz, Differenzierung gesetzliche Rentenversicherung oder

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZN 1165/16
  • LAG Köln, 07.12.2016 - 11 Sa 284/16

    Altersgrenze

  • LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 178/14

    Betriebsrente; Übergangsversorgung; Insolvenz

  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • LAG Hessen, 07.09.2015 - 17 Sa 1355/14

    Wirksamkeit der Versetzung des in Hamburg und Düsseldorf stationierten

  • LAG Köln, 04.08.2014 - 2 Sa 177/14

    Insolvenzsicherung einer Übergangsversorgung

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - 6 Sa 12/18

    Hinterbliebenenversorgung, Spätehenklausel, Alter, Sexuelle Identität,

  • AG Hamburg-St. Georg, 27.05.2022 - 980b C 37/21

    Feststellung der Beschlussunfähigkeit ist unzulässig

  • ArbG Köln, 08.02.2017 - 19 Ca 5081/16
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