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   BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11   

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https://dejure.org/2013,8232
BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11 (https://dejure.org/2013,8232)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2013 - 3 AZR 99/11 (https://dejure.org/2013,8232)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 (https://dejure.org/2013,8232)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Übertragung einer Direktversicherung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 2 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 3 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Fortführung einer Direktversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführung einer Direktversicherung nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitgeber entscheidet über die Mitgabe der Direktversicherung

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Übertragung einer Direktversicherung nach BetrAVG

Besprechungen u.ä.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitgeber entscheidet über die Mitgabe der Direktversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 380/10

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Pensionszusage

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 21; 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 374) .

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht uneingeschränkt zu überprüfen (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 22) .

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    An Stelle dieser ratierlichen Berechnung nach der sog. arbeitsvertraglichen Lösung kann der Arbeitgeber unter den in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3, Satz 3 BetrAVG geregelten Voraussetzungen die sog. versicherungsrechtliche Lösung wählen (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - zu III 2 der Gründe, BAGE 52, 287) .
  • BAG, 17.02.1998 - 9 AZR 84/97

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Ist ein Klageantrag auf Vornahme einer Handlung gerichtet, muss er nur den erstrebten Erfolg konkretisieren und nicht die zur Erreichung des Erfolgs vorzunehmende Handlung (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 9 AZR 84/97 - zu I 2 der Gründe, BAGE 88, 63) .
  • BAG, 29.04.2008 - 3 AZR 266/06

    Berechnung einer vorgezogenen Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    c) Im Hinblick auf dieses Auslegungsergebnis ist für die Anwendung der nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB kodifizierten Unklarheitenregel, die bereits vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes galt (vgl. BAG 29. April 2008 - 3 AZR 266/06 - Rn. 29, AP BetrAVG § 2 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 30) kein Raum.
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflichten können gegebenenfalls auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wirken (vgl. BAG 16. November 2010 - 9 AZR 573/09 - Rn. 35 mwN, BAGE 136, 156) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Parteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 380/10 - Rn. 21; 19. Januar 2011 - 3 AZR 83/09 - Rn. 20 mwN, BAGE 136, 374) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Diese kommt erst in Betracht, wenn nach Ausschöpfen aller Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel verbleibt (vgl. BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 35/09 - Rn. 40 mwN, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9) .
  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Der Wille des Klägers kann zum anderen darauf gerichtet sein, dass ihm die Versicherung vollständig übertragen wird und er in die Position des Versicherungsnehmers einrückt (vgl. BAG 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 - Rn. 19 ff., NZA 2012, 1117) .
  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 304/10

    Eingruppierung einer Sonderschulrektorin

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Das Gericht ist gehalten, Klageanträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung über sie ergehen kann (BAG 20. Juni 2012 - 4 AZR 304/10 - Rn. 12 mwN) .
  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

    Auszug aus BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11
    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. BAG 26. Juli 2012 - 6 AZR 221/11 - Rn. 29) .
  • LAG Saarland, 03.11.2010 - 1 Sa 35/10

    Betriebliche Altersversorgung - Bezugnahme auf Versicherungsbedingungen in einer

  • BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 794/14

    Berufsunfähigkeitsrente - versicherungsförmige Lösung

    Ausschließlich der Arbeitgeber hat daher - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3, Satz 3 BetrAVG - die Möglichkeit, statt der arbeitsvertraglichen Lösung die versicherungsförmige Lösung zu wählen (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 - Rn. 22) .

    Er kann sich daher insbesondere auch für die dem Arbeitnehmer ungünstigere Lösung entscheiden (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 - Rn. 23) .

    Zudem sind Regelungen in einer Versorgungsordnung allenfalls geeignet, die Zulässigkeit einer Erklärung des Verlangens nach der versicherungsförmigen Lösung zu regeln, nicht aber das Verlangen zu ersetzen (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 - Rn. 26) .

    Eine Verrechnung der Überschussanteile mit den fälligen Beiträgen dient nicht der Verbesserung der Versicherungsleistung, sondern kommt ausschließlich dem Arbeitgeber zugute (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 - Rn. 25) .

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 92/12

    Höhe der Arbeitgeberaufwendungen für die betriebliche Altersversorgung -

    Dabei sind die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (vgl. BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 99/11 - Rn. 14; 12. Februar 2013 - 3 AZR 414/12 - Rn. 35) .
  • ArbG Düsseldorf, 04.09.2013 - 8 Ca 7883/12

    Termin mit Hund

    Dies dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (vgl. BAG, Urteil vom 12.02.2013 - 3 AZR 99/11, zitiert nach Juris Rz. 39; BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 8 AZR 242/11, zitiert nach Juris Rz. 58).
  • LAG Saarland, 03.11.2010 - 1 Sa 35/10
    Gegen diese Entscheidung wurde beim BAG Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 AZR 99/11.
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