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   OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07, 3 Ausl 134/2007   

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https://dejure.org/2008,8876
OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07, 3 Ausl 134/2007 (https://dejure.org/2008,8876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07, 3 Ausl 134/2007 (https://dejure.org/2008,8876)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 3 Ausl 134/07, 3 Ausl 134/2007 (https://dejure.org/2008,8876)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Auslieferungsrecht: Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils

  • Judicialis

    IRG § 1 Abs. 4; ; IRG § 83 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 1 Abs. 4; IRG § 83 Nr. 3
    Fluchtfall" im Sinne des Internationales Rechtshilfegesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Dies bedarf eines sicheren Nachweises (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 52; StV 2004, 547; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EuHBG OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).

    Schon vor Inkrafttreten des EuHbG wurde die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils zulässig ist, in Fortentwicklung rechtsstaatlicher Grundsätze immer einschränkender entschieden (OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).

  • OLG Karlsruhe, 13.09.2004 - 1 AK 6/04

    Auslieferung aufgrund eines in einem Staat der Europäischen Union ergangenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Dies bedarf eines sicheren Nachweises (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 52; StV 2004, 547; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EuHBG OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).

    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt auch nicht die Zustellung an einen Bevollmächtigten, wie hier etwa gemäß Art. 161 ff. CPP an einen Vertrauensanwalt auf Grund eines dort gewählten Domizils (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 547; noch offen in OLG Stuttgart NStZ-RR 2006, 116; zur früheren Rechtslage unten 4 a).

  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Der nach italienischem Recht allein eröffnete Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung eines Rechtsmittels gemäß Art. 175 Abs. 2 - 4 CPP ist wegen der Beweislastregelung in Abs. 2 und der aus der Auslieferungshaft kaum zu wahrenden 10-Tages-Frist in Abs. 3 für sich jedenfalls so lange kein wirkungsvoller Rechtsbehelf zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung wie eine Auslegung im Lichte von Art. 6 EMRK seitens der italienischen Gerichte nicht gewährleistet ist (BGHSt 47, 120).
  • BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung wäre erforderlich, aber auch ausreichend, dass ein Beschuldigter die tatsächliche, nicht nur theoretische Möglichkeit hat, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen und deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung sowie gegebenenfalls deren Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 63, 332; BVerfG NJW 1991, 1411).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00

    Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Hätte der Verfolgte in Kenntnis des laufenden Verfahrens darauf verzichtet, Kontakt mit seinen Wahlverteidigern zu halten und von den über sie bestehenden Einflussmöglichkeiten Gebrauch zu machen, so hätte er sich seiner Rechte selbst begeben (OLG Hamm NStZ-RR 2001, 62).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung wäre erforderlich, aber auch ausreichend, dass ein Beschuldigter die tatsächliche, nicht nur theoretische Möglichkeit hat, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen und deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung sowie gegebenenfalls deren Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 63, 332; BVerfG NJW 1991, 1411).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.2004 - 1 AK 42/02
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Dies bedarf eines sicheren Nachweises (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 52; StV 2004, 547; zur Rechtslage vor Inkrafttreten des EuHBG OLG Düsseldorf NStZ 1987, 370).
  • OLG Stuttgart, 28.01.2005 - 3 Ausl 76/03

    Auslieferung nach Ungarn: Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
    Nach dem klaren Gesetzeswortlaut genügt auch nicht die Zustellung an einen Bevollmächtigten, wie hier etwa gemäß Art. 161 ff. CPP an einen Vertrauensanwalt auf Grund eines dort gewählten Domizils (vgl. OLG Karlsruhe StV 2004, 547; noch offen in OLG Stuttgart NStZ-RR 2006, 116; zur früheren Rechtslage unten 4 a).
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