Rechtsprechung
BVerwG, 20.01.2006 - 3 B 1.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Antrag auf Verlängerung der einmonatigen Beschwerdefrist - Hinweis auf das Erfordernis der Vertretung und geltende Fristen in Rechtsmittelbelehrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 29.09.2005 - 6 K 28/03
- BVerwG, 20.01.2006 - 3 B 1.06
- BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 1.06
- BVerwG, 04.04.2006 - 3 KSt 2.06
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 04.04.2006 - 3 KSt 2.06
Erinnerung gegen den Kostenansatz in einer Kostenrechnung - Vornahme eines …
Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung zu dem Verfahren BVerwG 3 B 1.06 wird zurückgewiesen.Mit seiner Erinnerung möchte der Kläger offenbar geltend machen, nicht verpflichtet zu sein, die Kosten des von ihm beim Bundesverwaltungsgericht geführten Verfahrens - BVerwG 3 B 1.06 - zu tragen, da unterdessen der Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags mit seiner Angelegenheit befasst sei.
Rechtsprechung
BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 1.06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässiges Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 29.09.2005 - 6 K 28/03
- BVerwG, 20.01.2006 - 3 B 1.06
- BVerwG, 14.02.2006 - 3 B 1.06
- BVerwG, 04.04.2006 - 3 KSt 2.06
Rechtsprechung
VG Schleswig, 02.02.2006 - 3 B 1/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 2a StVG
Anordnung eines Aufbauseminars für Fahranfänger bei zeitlich erheblicher, durch die Behörde zu vertretender Verzögerung - archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verhältnismäßigkeit der Anordnung eines Aufbauseminars aufgrund den Sonderregelungen für Fahranfänger nach einem der üblichen Probezeit entsprechenden Zeitraum seit dem zu ahndenden Verkehrsverstoß
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrerlaubnis auf Probe: Akten dürfen nicht beliebig lange liegen bleiben - Zwei Jahre Bearbeitungszeit verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2013 - 10 S 2292/12
Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; tilgungsreife Eintragung im …
Bedenken bestehen insbesondere gegen die Erwägung des Verwaltungsgerichts, dass als äußerste zeitliche Grenze für den Erlass einer Anordnung nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein der regulären oder ggf. der verlängerten Probezeit vergleichbarer Zeitraum in Betracht kommt (ebenso VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06 - juris; ähnlich VG Sigmaringen, Urteil vom 12.03.2008 - 8 K 2692/07 - NVwZ-RR 2008, 497). - SG Duisburg, 14.06.2012 - S 10 R 547/12
Rentenversicherung
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides setzen voraus, dass ein Erfolg des Rechtsbehelfes wahrscheinlicher ist als ein Misserfolg (…Meyer-Ladewig, § 86 a Rn. 27; LSG NRW, Beschluss vom 05.11.2008, L 16 B 7/08 R ER; LSG NRW, Beschluss vom 01.03.2006, L 3 B 1/06 R ER).Wenn das Gesetz in Fällen dieser Art im Regelfall dem eingelegten Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung zukommen lässt, so indiziert dies den Grundsatz eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Vollziehung von Beitragsbescheiden, der nur in besonderen Ausnahmefällen durchbrochen werden soll (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.03.2003, L 3 B 1/06 R ER).
- VG Sigmaringen, 12.03.2008 - 8 K 2692/07
Fahrerlaubnis auf Probe; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; …
Ihr lag auf Seiten des Gesetzgebers dieselbe Überlegung zu Grunde, welche das BVerwG im o. g. Urteil vom 25.01.1995 (11 C 27/93) zur Aussage bewegte, dass auch nach einer längeren beanstandungsfreien Teilnahme am Straßenverkehr ein Aufbauseminar anzuordnen sei: Andernfalls würde - gerade bei Verkehrsverstößen gegen Ende der Probezeit - ein Anreiz geschaffen das Bußgeldverfahren zu verzögern, um das Ende der Probezeit zu erreichen und damit einer Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar zu entgehen (BT-Drucks. 10/4490, S. 19; vgl. insgesamt auch VG Schleswig, Beschluss vom 02.02.2006 - 3 B 1/06).
- VG Würzburg, 22.11.2012 - W 6 S 12.924
Unerheblichkeit von beanstandungsfreiem Fahren über längere Zeit
Hierbei kann offen bleiben, ob es Fallgestaltungen geben mag, bei denen die Anordnung des Aufbauseminars unverhältnismäßig sein kann, wenn seit dem Verkehrsverstoß und der Anordnung des Aufbauseminars ein erheblicher Zeitraum (über zwei Jahre) vergangen ist und die Verzögerung durch die Fahrerlaubnisbehörde zu vertreten ist (vgl. VG Schleswig-Holstein, B.v. 02.02.2006 Az.: 3 B 1/06).Das Gesetz hat bestimmte Verzögerungen selbst bewusst als unerheblich angesehen, indem es davon ausgeht, dass die Anordnung des Aufbauseminars auch noch nach Ablauf der Probezeit erfolgen kann (vgl. auch VG Schleswig-Holstein, B.v. 02.02.2006 Az.: 3 B 1/06).
- VG München, 05.05.2011 - M 1 S 11.1531
Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG …
b) Darüber hinaus wird die Ansicht vertreten, dass auch unabhängig von der Tilgungsreife eine lange Bewährung des Betroffenen im öffentlichen Straßenverkehr dazu führen könne, dass die Anordnung einer besonderen Maßnahme für Fahranfänger keinen den mit ihr verbundenen Eingriff kompensierenden Nutzen mehr verspreche (VG Schleswig-Holstein vom 2.2.2006, 3 B 1/06, Juris). - VG München, 18.05.2011 - M 1 K 11.1529
Unterlassene Anordnung eines Aufbauseminars nach § 2a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 StVG …
b) Darüber hinaus wird die Ansicht vertreten, dass auch unabhängig von der Tilgungsreife eine lange Bewährung des Betroffenen im öffentlichen Straßenverkehr dazu führen könne, dass die Anordnung einer besonderen Maßnahme für Fahranfänger keinen den mit ihr verbundenen Eingriff kompensierenden Nutzen mehr verspreche (VG Schleswig-Holstein vom 2.2.2006, 3 B 1/06, Juris). - VG Aachen, 13.03.2013 - 3 L 74/13
Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar wegen einer innerhalb der …
Nach anderer Ansicht soll auch unabhängig von der Tilgungsreife eine lange Bewährung des Betroffenen im öffentlichen Straßenverkehr dazu führen können, dass die Anordnung einer besonderen Maßnahme für Fahranfänger nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinne sei, wenn nämlich ihre Durchsetzung entsprechend dem Gesetzeszweck keinen - den mit ihr verbundenen Eingriff kompensierenden - Nutzen (mehr) verspreche, vgl.: VG Schleswig, Beschluss vom 02. Februar 2006 - 3 B 1/06 -, juris.