Rechtsprechung
   BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2587
BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 (https://dejure.org/2004,2587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    "Einschlafenlassen" von Verhandlungen; Zeitablauf nach dem "Einschlafen" des Schriftverkehrs zwischen den Beteiligten für die Annahme einer Verwirkung; Anwendungsfall des "venire contra factum proprium" (Verbot widersprüchlichen Verhaltens); Abstellen auf das Zeitmoment ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 314
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    8 Hinsichtlich des in der Beschwerdebegründung gemeinten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Januar 1972 (2 BvR 255/67 BVerfGE 32, 305 ff. = NJW 1972, 675 ff., ) liegen die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht vor.

    Hinzukommen muss vielmehr, dass der Berechtigte unter Verhältnissen untätig bleibt, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt ... " (BVerfGE 32, 305 ).

  • BGH, 05.11.2002 - VI ZR 416/01

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    5 Bei dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2002 (BGH VI ZR 416/01 NJW 2003, 895) ist zwar auch von einem "Einschlafenlassen" von Verhandlungen die Rede.

    Hierfür reicht es aus, wenn der Ersatzberechtigte die Verhandlungen 'einschlafen lässt' " (vgl. NJW 2003, 895, 896).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 BVerwG III C 115.71 BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 4.89 Buchholz 404.19 Nr. 102 S. 66 f.).
  • BGH, 22.09.1983 - IX ZR 90/82

    Verwirkung eines fristgebundenen materiellen Entschädigungsanspruchs - Verwirkung

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    6 Auch zu dem von der Beschwerde weiterhin angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. September 1983 (BGH IX ZR 90/82 LM Nr. 39 zu § 242 BGB) ist keine Abweichung des verwaltungsgerichtlichen Urteils erkennbar.
  • BVerfG, 20.02.1985 - 2 BvR 128/85

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Divergenz im

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Zwar kommt bei einer solchen Abweichung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache in Betracht, obwohl eine Divergenzrevision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO damit nicht zu begründen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Februar 1985, NVwZ 1985, 647).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (sog. Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (sog. Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Urteile vom 7. Februar 1974 BVerwG III C 115.71 BVerwGE 44, 339 , und vom 16. Mai 1991 BVerwG 4 C 4.89 Buchholz 404.19 Nr. 102 S. 66 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht