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   BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91   

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https://dejure.org/1991,15794
BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91 (https://dejure.org/1991,15794)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1991 - 3 B 108.91 (https://dejure.org/1991,15794)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 (https://dejure.org/1991,15794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Verletzung der Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1991 - 3 B 108.91
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die in § 31 a Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, dann vorliegt, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. nur BVerwG, Beschluß vom 25. Juni 1987 - BVerwG 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 Nr. 17 zu § 31 a StVZO m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 12 LB 76/14

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage erst geraume Zeit nach dem Verkehrsverstoß

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 1019/23

    Fahrtenbuchauflage; 12 Monate; Geschwindigkeitsüberschreitung; Messgerät;

    vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 8 A 562/13 -, juris, Rn. 20 f., m. w. Nw. zur Rspr.; ferner OVG Lüneburg, Urteile vom 23. Januar 2014 - 12 LB 19/13 -, juris, Rn. 17 ff., zu einem Zeitraum von 18 Monaten, m. w. Nw. zur Rspr. des Senats, und vom 8. Juli 2014 - 12 LB 76/14 - juris, Rn. 24 ff., zu einem Zeitraum von 12 ½ Monaten; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - M 23 S 14.3625 -, juris, Rn 36; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Auflg.
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2014 - 12 LB 19/13

    Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei Verhängen erst geraume Zeit nach

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286, juris Rdn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2013 - 12 LA 156/12

    Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr kann nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit bzw. der Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens unverhältnismäßig sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -) (hier verneint).

    Dagegen ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit/Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Zudem wäre die denkbare Frage der Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage, die erst geraume Zeit nach dem zugrundeliegenden Verkehrsverstoß verfügt wird, auch einer allgemein-abstrakten Klärung nicht zugänglich, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (notwendige Dauer der Ermittlungen, Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde, Verhalten des Fahrzeughalters etc., vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 -, zfs 1992, 286) zu beantworten.

  • VG München, 30.12.2014 - M 23 S 14.3625

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Angemessenheit polizeilicher

    Zwar ist denkbar, dass für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung der zwischen der Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit und der Anordnung der Fahrtenbuchauflage verstrichene Zeitraum relevant sein kann (vgl. BVerwG, B v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 - juris Rn. 3) und eine Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Ablauf eines erheblichen Zeitraums als unverhältnismäßig anzusehen ist.

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (BVerwG, B.v. 16.12.1991 - 3 B 108.91 - juris Rn. 3).

  • VG Sigmaringen, 08.11.2013 - 2 K 2856/13

    Fahrtenbuchauflage; Bestreiten der Zuwiderhandlung; Bestreiten des Vorsatzes

    Zwar kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage als Mittel der Gefahrenabwehr nach Vergehen eines erheblichen Zeitraums seit der Begehung der Tat bzw. der Einstellung unverhältnismäßig sein(vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.1991 - 3 B 108.91 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2023 - 3 M 40/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Fahrtenbuchauflage

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (vgl. Beschluss des Senats vom 11. November 2020 - 3 L 181/20 - juris Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 L 181/20

    Zum "überlangen" Widerspruchsverfahren einer angeordneten Fahrtenbuchauflage

    Dabei sind etwa die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der betroffenen Behörde und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1991 - 3 B 108.91 - juris Rn. 3).
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