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   BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10   

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https://dejure.org/2010,9047
BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10 (https://dejure.org/2010,9047)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2010 - 3 B 11.10 (https://dejure.org/2010,9047)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 (https://dejure.org/2010,9047)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 BerRehaG
    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Diplomhistorikers auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) aufgrund der Verwehrung einer adäquaten Beschäftigung nach Ausreise aus der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufstiegsschäden keine berufliche Benachteiligung

  • rewis.io

    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

  • ra.de
  • rewis.io

    Rehabilitation wegen beruflicher Benachteiligung; Aufstiegsschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Diplomhistorikers auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG ) aufgrund der Verwehrung einer adäquaten Beschäftigung nach Ausreise aus der DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.03.2010 - 3 C 34.09

    Aspirantur; planmäßige Aspirantur; Doktoraspirantur; vorzeitige Entlassung;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10
    Der Gesetzgeber hat sich dagegen entschieden, bloß hypothetische berufliche Chancen - wie sie mit Bewerbungen um Stellen verbunden sind - in die Schutzwirkung der genannten Norm einzubeziehen (vgl. Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 52.07

    Anforderung an die Geltendmachung einer Rüge der Divergenz; Notwendigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10
    Sollte diese Bewertung sachlich falsch sein, wie es die Beschwerde geltend macht, so läge ein Rechtsanwendungsfehler vor, der die Abweichungsrüge grundsätzlich nicht zu begründen vermag (Beschluss vom 13. Dezember 2007 - BVerwG 4 BN 52.07 - juris ; stRspr).
  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10
    Eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO liegt vor, wenn sich das vorinstanzliche Gericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz zu einem ebensolchen Rechtssatz, der in einer Entscheidung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellt worden ist, in Widerspruch gesetzt hat und das Urteil auf dieser Abweichung beruht (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 11. August 1999 - BVerwG 11 B 61.98 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2003 - 3 B 72.03
    Auszug aus BVerwG, 25.08.2010 - 3 B 11.10
    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Beschluss des Senats vom 29. Juli 2003 - BVerwG 3 B 72.03 - juris ab.
  • BVerwG, 24.03.2017 - 3 B 22.16

    Berufliches Rehabilitierungbegehren wegen verweigerter erneuter Einstellung als

    Sie rügt, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass in ihrem Fall ein Berufsverbot verhängt worden sei, und habe dadurch die selbst zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - (ZOV 2010, 234) auf ihren Fall falsch angewendet.

    Ist kein gesetzlicher Beschäftigungsanspruch zugrunde zu legen, dann spricht alles dafür, dass die Klägerin nach dem freiwilligen Ausscheiden aus dem Schuldienst und der langen Zeit der Nichtbeschäftigung nur noch eine nicht rehabilitierungsfähige Chance auf Wiederbeschäftigung hatte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234).

  • BVerwG, 26.01.2015 - 3 B 3.14

    Wiederaufgreifen des Verfahrens; neue Beweismittel; gerichtliche

    Die begehrte Sachaufklärung ist allerdings, wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, nicht schon deshalb unerheblich, weil der Kläger im maßgeblichen Zeitpunkt keine rehabilitierungsfähige Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innegehabt hätte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ; zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18), wie es ihm 1999 vom Beklagten entgegengehalten wird.
  • BVerwG, 17.12.2014 - 3 B 13.14

    Arzneimittel; Zulassung; Nachzulassung; Arzneimittelmerkmale; Änderung eines

    Sollte die Bewertung des Oberverwaltungsgerichts sachlich falsch sein, läge daher ein Rechtsanwendungsfehler vor, auf den die Abweichungsrüge grundsätzlich - so auch hier - nicht gestützt werden kann (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2010 - BVerwG 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.2012 - 3 PKH 2.12

    Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden; Gehörsverletzung

    Ein derartiger Nachteil wäre als so genannter Aufstiegsschaden einzuordnen und nach ständiger Rechtsprechung nicht als berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG anzusehen (vgl. Beschluss vom 25. August 2010 - BVerwG 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 = LKV 2010, 515 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14

    Erhebung einer nach Größe des Betriebs und Zahl der geschlachteten Tiere

    Sollte die Bewertung des Berufungsgerichts sachlich falsch sein, wie der Beklagte geltend macht, so läge ein Rechtsanwendungsfehler vor, der die Divergenzzulassung nicht rechtfertigen kann (vgl. Beschlüsse vom 25. August 2010 - BVerwG 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 = juris Rn. 3 m.w.N. und vom 30. Januar 2014 - BVerwG 3 B 33.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 8 PKH 10.19

    Berufliche Rehabilitierung; Aufstiegsschaden

    Maßnahmen der DDR, durch die einem Einstellungsbewerber der Zugang zu einer neuen - berufsadäquaten - Tätigkeit verwehrt worden ist, sind als sogenannte Aufstiegsschäden einzuordnen und stellen keine berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ).
  • BVerwG, 22.04.2013 - 3 PKH 15.12

    Rechtfertigung der Zulassung einer Revision mit der fehlenden Bestimmung des

    Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob der Kläger bereits während seiner Haft eine hinreichend verfestigte berufsbezogene Position im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG innehatte, wie es für eine berufliche Rehabilitierung erforderlich ist (vgl. Beschluss vom 25. August 2010 - BVerwG 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 Rn. 4, zur Aspirantur Urteil vom 18. März 2010 - BVerwG 3 C 34.09 - Buchholz 428.8 § 1 BerRehaG Nr. 4 Rn. 18 = ZOV 2011, 35).
  • VG Magdeburg, 08.09.2020 - 3 A 7/20

    Beruflicher Rehabilitierung nach dem BerRehaG

    Maßnahmen der DDR, durch die einem Einstellungsbewerber der Zugang zu einer neuen - berufsadäquaten - Tätigkeit verwehrt worden ist, sind als sogenannte Aufstiegsschäden einzuordnen und stellen keine berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ).
  • VG Magdeburg, 22.02.2022 - 3 A 131/21

    Frühere DDR; Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes;

    Maßnahmen der DDR, durch die einem Einstellungsbewerber der Zugang zu einer neuen - berufsadäquaten - Tätigkeit verwehrt worden ist, sind als sogenannte Aufstiegsschäden einzuordnen und stellen keine berufliche Benachteiligung im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 2010 - 3 B 11.10 - ZOV 2010, 234 ).
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