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   VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12   

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VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12 (https://dejure.org/2012,17617)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27.06.2012 - 3 B 11/12 (https://dejure.org/2012,17617)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 3 B 11/12 (https://dejure.org/2012,17617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zvr-online.com

    Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 33 Abs. 5 GG, § 5 Abs. 1 DRiG, § 35 Abs, 1 Satz NBG
    "Ausgestaltung eines Beamtenverhältnisses"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 54 VwVfG; Art. 33 Abs. 5 GG
    Keine Regelung der Dienstpflichten eines Beamten durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Regelung der Dienstpflichten eines Beamten durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Auch bei Vereinbarung kein Anspruch auf Ernennung zum Leiter des Rechtsamtes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auch bei Vereinbarung kein Anspruch auf Ernennung zum Leiter des Rechtsamtes

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Kein Anspruch auf Ernennung als Leiter eines Rechtsamts trotz Vereinbarung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Danach sind öffentliche Ämter nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes zu besetzen (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746 - 748).

    Die Geltung dieses Grundsatzes wird nach Art. 33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos gewährleistet (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746 - 748; Bochmann, Günter, Leistungsgrundsatz und Haushaltskonsolidierung, ZBR 2008, 397 [401]); er ist ein Strukturprinzip des Beamtenrechts (Schmidt-Aßmann, Eberhard, Leistungsgrundsatz des Art. 33 II GG und soziale Gesichtspunkte bei der Regelung des Zugangs zum Beamtenverhältnis, NJW 1998, 16 [16]).

    Die Vorschrift dient zum einen dem öffentlichen Interesse der bestmöglichen Besetzung des öffentlichen Dienstes; dessen fachliches Niveau und rechtliche Integrität sollen gerade durch die ungeschmälerte Anwendung des Bestenauslesegrundsatzes gewährleistet werden (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746 - 748; Bochmann, Günter, Leistungsgrundsatz und Haushaltskonsolidierung, ZBR 2008, 397 [398]).

    Zum anderen trägt Art. 33 Abs. 2 GG dem berechtigten Interesse der Beamten oder Richter an einem angemessenen beruflichen Fortkommen dadurch Rechnung, dass er grundrechtsgleiche Rechte auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl begründet (BVerfG, Beschluss vom 26. November 2010, - 2 BvR 2435/10 -, NVwZ 2011, 746 - 748); insoweit gewährleistet die Norm als "Ausdruck grundrechtlich demokratischer Gleichheit" ein grundrechtsgleiches Recht in dem Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Schmidt-Aßmann, Eberhard, Leistungsgrundsatz des Art. 33 II GG und soziale Gesichtspunkte bei der Regelung des Zugangs zum Beamtenverhältnis, NJW 1998, 16 [17]; Bochmann, Günter, Leistungsgrundsatz und Haushaltskonsolidierung, ZBR 2008, 397 [398]).

  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 C 11.92

    Beamtenrecht - Ausbildungskosten

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Denn die dort von dem ehemaligen Oberbürgermeister C. eingegangene Verpflichtung konnte deswegen nicht rechtswirksam eingegangen werden, weil sie in unzulässiger Weise von der gesetzlichen Regelung der Pflichten und Rechte des Beamten durch Begründung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Verpflichtung abweicht (hierzu BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, - BVerwG 2 C 11.92 -, BVerwGE 91, 200 - 205).

    Dies gilt ebenso zu Lasten wie zu Gunsten des Beamten (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, - BVerwG 2 C 11.92 -, BVerwGE 91, 200 - 205).

    Das Beamtenverhältnis ist daher einer Gestaltung durch Vereinbarung nur insofern zugänglich, als dafür eine gesetzliche Grundlage besteht (BVerwG, Urteil vom 26. November 1992, - BVerwG 2 C 11.92 -, BVerwGE 91, 200 - 205).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten;

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Er begehrt damit eine Regelung seines Amtes im funktionellen Sinn, also seiner Verwendung in dem Sinne der Zuteilung bestimmter dienstlichen Aufgaben des Beamten (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007, - BVerwG 2 C 30.07 -, NVwZ-RR 2008, 268).

    Sein Begehren betrifft im Hauptantrag zu 1. und in dem hierzu gestellten ersten Hilfsantrag hierbei nicht das Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, das an die Beschäftigung des Beamten in einem abstrakten Sinne dergestalt anknüpft, dass der einem statusrechtlichen Amt entsprechende Aufgabenkreis gemeint ist, der einem Inhaber dieses Stausamtes bei einer bestimmten Behörde auf Dauer zugewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007, - BVerwG 2 C 30.07 -, NVwZ-RR 2008, 268; Tegethoff, in: Kugele (Hrsg.), BBG, Münster 2011, § 10 BBG Rn. 9), also nicht die abstrakte Amtsstelle / den Amtsposten.

    Das Begehren des Antragstellers bezieht sich auf sein konkret-funktionelles Amt, also die dem Beamten tatsächlich übertragene Funktion, seinen Aufgabenbereich (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007, - BVerwG 2 C 30.07 -, NVwZ-RR 2008, 268).

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Dass das für eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO grundsätzlich geltende Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Einzelfall ausnahmsweise vorliegend deshalb überwunden werden könnte, weil durch das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen würden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, wobei der Bedeutung der jeweils betroffenen Grundrechte und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes dabei Rechnung zu tragen ist (BVerfG, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, Juris [Rn. 3]), vermag die Kammer weder zu erkennen noch ist dies vorgetragen.
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 C 54.88

    Voraussetzungen für die Untersagung einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Ob - wie der Antragsteller vorträgt - Stellenbewertungen für die Antragsgegnerin in der Vergangenheit "noch nie eine Rolle für die Stellenbesetzung gespielt" hätten, ist unerheblich, denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990, - BVerwG 6 C 54.88 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993, - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 153).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Ob - wie der Antragsteller vorträgt - Stellenbewertungen für die Antragsgegnerin in der Vergangenheit "noch nie eine Rolle für die Stellenbesetzung gespielt" hätten, ist unerheblich, denn Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1990, - BVerwG 6 C 54.88 -, Buchholz 236.1 § 20 a SG Nr. 2; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993, - BVerwG 8 C 20.92 -, BVerwGE 92, 153).
  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Willkür in diesem Sinne liegt erst dann vor, wenn sich der Dienstherr von dem Sinn und Zweck des ihm eingeräumten Organisationsermessens so weit entfernt hat, dass die Begründung seiner Entscheidung den Zusammenhang mit diesem nicht mehr hinreichend erkennen lässt und unter keinem insoweit denkbaren Gesichtspunkt verständlich ist (so für die Anwendung von Rechtsnormen durch Gerichte BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 - 355).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Sie darf einem Antragsteller grundsätzlich nicht schon in vollem Umfang das gewähren, was er nur in einem Hauptsacheverfahren erreichen könnte (BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999, - BVerwG 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258 - 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

    Auszug aus VG Osnabrück, 27.06.2012 - 3 B 11/12
    Grundsätzlich entscheidet der Dienstherr unabhängig von vorherigen Aufgabenwahrnehmungen durch einen Beamten über die Einrichtung und nähere Ausgestaltung von Dienstposten nach organisatorischen Bedürfnissen und Möglichkeiten, wobei es seinem organisatorischen, nur durch das Willkürverbot begrenzten Ermessen unterliegt, wie er einen Dienstposten zuschneiden will und mit wem er ihn besetzt (Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 10. März 2009, - 1 B 1518/08 -, Juris).
  • VG Magdeburg, 10.02.2012 - 3 B 43/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abschiebung nach Serbien

    Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag abgelehnt durch Beschluss vom 31.1.2012 - 3 B 11/12 MD -.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 B 11/12 MD, 3 A 410/11 MD und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Bundesamts Bezug genommen.

  • VG Magdeburg, 18.04.2012 - 3 A 410/11

    Erfolgloser Asylfolgeantrag einer serbischen Roma-Familie

    Den zusätzlich vom Kläger zu 1. am 16.1.2012 gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat das Gericht durch Beschluss vom 31.1.2012 - 3 B 11/12 MD - abgelehnt.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 B 11/12 MD, 3 B 43/12 MD und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

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BVerwG, Entscheidung vom 22.03.2012 - 3 B 11.12 (https://dejure.org/2012,8981)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 2012 - 3 B 11.12 (https://dejure.org/2012,8981)
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