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   VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08   

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VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,36178)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27.10.2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,36178)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,36178)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Am 01.08.2008 hat die Antragstellerin zum Az. 3 A 1156/08 Anfechtungsklage gegen den Änderungsbescheid erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Der Kammer haben bei der Entscheidung die beim Antragsgegner entstandenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens 3 A 1156/08 vorgelegen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97
    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Es wurde bereits daraufhingewiesen, dass der Aufgabenträger in der Gebührenkalkulation statt der tatsächlich zu zahlenden Zinsen so genannte kalkulatorische Zinsen gebührenerhöhend berücksichtigen darf, wobei nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern der Ansatz eines Zinssatzes von 7 v.H. zulässig ist ( Urt.v. 25.02.1998 - 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256 [OVG Mecklenburg-Vorpommern 25.02.1998 - 4 K 18/97] ).
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Kommunalrecht: Abwassergebühren und deren Erhebung

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Sie sieht ihre Auffassung dabei insbesondere durch die Rechtsprechung des OVG Bautzen bestätigt, das beitragsrechtliche Bestimmungen ebenfalls als spezialgesetzliche Ausformungen der allgemeinen Grundsätze der gemeindlichen Einnahmebeschaffung versteht ( Urt.v. 31.01.2007 - 5 B 522/06 , zit. nach juris Rn. 80).
  • VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04

    Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Eine Anhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr führt zu einer stärkeren Beteiligung der Eigentümer saisonal genutzter Grundstücke an den fixen Kosten der Anlage, wozu auch die Herstellungskosten gehören (vgl. VG Greifswald, Urt.v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, S. 10 des Entscheidungsumdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Gerade weil nach dem Kommunalabgabengesetz auch die Eigentümer so genannter altangeschlossener bzw. altanschließbarer Grundstücke der Beitragspflicht unterliegen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt.v. 30.06.2004 - 4 K 34/02 ), führt dies zu einem frühzeitigen Entstehen von Beitragsansprüchen in erheblichem Umfang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1980 - 2 A 1653/79

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Es schützt sie auch vor einer erneuten Heranziehung zu Herstellungskosten der Anlage durch Funktionsäquivalente wie Benutzungsgebühren (vgl. OVG Münster, Urt.v. 17.09.1980 - 2 A 1653/79 , DVBl. 1981, 831 ) oder privatrechtliche Entgelte (vgl. § 1 Abs. 3 KAG M-V ).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Dies ist aus bundesrechtlicher Sicht zwar zulässig (vgl. BVerwG, Urt.v. 16.09.1981 - 8 C 48/81 , zit. nach juris Rn. 16).
  • VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Zur Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V hat das VG Greifswald bereits in dem Urteil vom 02.04.2008 - 3 A 1395/05 ( NordÖR 2008, 357) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02
    Auszug aus VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass ein Deckungsgrad von 70 v.H. oder mehr angestrebt wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt.v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 , DVBl. 2005, 64).
  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels

    Am 01.08.2008 hat die Klägerin zum Az. 3 A 1156/08 Anfechtungsklage gegen den Änderungsbescheid erhoben, soweit die Festsetzung den in dem Bescheid vom 07.02.2008 festgesetzten Betrag übersteigt, und zum Az. 3 B 1161/08 um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Mit Beschluss vom 27.10.2008 - 3 B 1161/08 - ordnete das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage an und begründete dies u.a. damit, dass die Einführung des reinen Gebührenmodells gegen die Soll-Regelung im § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V verstoße.

    Der Kammer haben bei der Entscheidung die beim Beklagten entstandenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogenen Akten der Verfahren 3 B 1161/08 und OVG 1 M 157/08 vorgelegen.

    Hierzu hat das erkennende Gericht in dem Beschluss vom 27.10.2008 (3 B 1161/08, Der Überblick 2009, 40 ) ausgeführt:.

    In Bezug auf weitere, zumindest denkbare Fälle atypischer Ausnahmen hat das erkennende Gericht in dem Beschluss vom 27.10.2008 (a.a.O., S 45 f.) ausgeführt:.

  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Der Verfahrensablauf weist im vorliegenden Fall die Besonderheit auf, dass dem angefochtenen Urteil ein Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes vorausgegangen war, in dem das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Mai 2009 - 1 M 157/08 - (NordÖR 2010, 299) deutlich Zweifel an der Auslegung und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V durch das Verwaltungsgericht in dessen Eilbeschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 - (juris Rn. 17 ff.) geäußert hatte.

    Mit dieser Möglichkeit musste die Klägerin umso mehr rechnen, als auch in einem verbreiteten Kommentar zum Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern die Auffassung vertreten wurde, nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V bestehe ebenso wie zuvor nach § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V a.F. diesbezüglich ein Auswahlspielraum (Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Loseblatt, zuletzt Stand: August 2010, § 9 Anm. 2.1; ebenso derselbe, NordÖR 2005, 240 ), worauf schon das Verwaltungsgericht in seinem Eilbeschluss vom 27. Oktober 2008 (a.a.O. Rn. 18) hingewiesen hatte.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 27. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 - zu Ziffer 1. wird zurückgewiesen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2012 - 1 M 83/12

    Benutzungsgebühren; Abänderung eines Beschlusses im vorläufigen

    Mit dem Eintritt der Rechtskraft des die Klage abweisenden Urteils vom 03. Mai 2011 - 1 L 59/10 - bzw. der Unanfechtbarkeit ist in mehreren Parallelverfahren folglich die vom Verwaltungsgericht etwa in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 - angeordnete aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage Az. 3 A 1156/08 von Gesetzes wegen beendet worden (vgl. Senatsbeschl. v. 15.10.2012 - 1 M 89/11 - vgl. auch Beschl. v. 15.10.2012 - 1 M 92/11, 1 M 87/11 und 1 M 84/12 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    Eine Ausnahme von dieser Zwecksetzung sei nur zulässig, wenn die Eigenkapitalausstattung des Einrichtungsträgers so gut sei, dass der Kreditbedarf des Aufgabenträgers bei einer überwiegenden Gebührenfinanzierung der Anlage ein Maß von etwa 1/3 der Herstellungskosten nicht deutlich übersteige (vgl. zum Ganzen VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 - 3 A 1395/05 -, NordÖR 2008, 357; Beschl. v. 27.10.2008 - 3 B 1161/08 -).
  • VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07

    Erlass eines Duldungsbescheides für Kanalbaubeitrag

    Allerdings ist eine am Regelungsziel des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V orientierte Ausnahme für die in der Regel gebotene Beitragsfinanzierung gegeben, wenn die Eigenkapitalausstattung für die betreffende Maßnahme - aus welchen Gründen auch immer - so gut ist, dass der Kreditbedarf des Aufgabenträgers auch bei einer überwiegenden Gebührenfinanzierung der Anlage nicht über ein Maß von etwa 33 v.H. der Herstellungskosten hinaus steigt (VG Greifswald, Urt. v. 02.04.2008 - 3 A 1395/05, NordÖR 2008, 357; Beschl. v. 27.10.2008 - 3 B 1161/08, Der Überblick 2009, 40).
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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,34632
VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,34632)
VG Greifswald, Entscheidung vom 23.10.2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,34632)
VG Greifswald, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 3 B 1161/08 (https://dejure.org/2008,34632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Refinanzierung der Kosten für die Herstellung einer zentralen Anlage der Trinkwasserversorgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Greifswald, 10.03.2010 - 3 A 1156/08

    Wasserversorgungsgebührensatzung: Zulässigkeit eines Modellwechsels

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Am 01.08.2008 hat die Antragstellerin zum Az. 3 A 1156/08 Anfechtungsklage gegen den Änderungsbescheid erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.

    Der Kammer haben bei der Entscheidung die beim Antragsgegner entstandenen Verwaltungsvorgänge sowie die beigezogenen Akten des Verfahrens 3 A 1156/08 vorgelegen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Aufgabenträger in der Gebührenkalkulation statt der tatsächlich zu zahlenden Zinsen so genannte kalkulatorische Zinsen gebührenerhöhend berücksichtigen darf, wobei nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern der Ansatz eines Zinssatzes von 7 v.H. zulässig ist (Urt. v. 25.02.1998 - 4 K 8/97, NordÖR 1998, 256).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Gerade weil nach dem Kommunalabgabengesetz auch die Eigentümer so genannter altangeschlossener bzw. altanschließbarer Grundstücke der Beitragspflicht unterliegen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.06.2004 - 4 K 34/02), führt dies zu einem frühzeitigen Entstehen von Beitragsansprüchen in erheblichem Umfang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1980 - 2 A 1653/79
    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Es schützt sie auch vor einer erneuten Heranziehung zu Herstellungskosten der Anlage durch Funktionsäquivalente wie Benutzungsgebühren (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.09.1980 - 2 A 1653/79, DVBl. 1981, 831 ) oder privatrechtliche Entgelte (vgl. § 1 Abs. 3 KAG M-V).
  • VG Greifswald, 14.02.2007 - 3 A 2047/04

    Kommunalrecht: Abwassergebühren und deren Erhebung

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Eine Anhebung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr führt zu einer stärkeren Beteiligung der Eigentümer saisonal genutzter Grundstücke an den fixen Kosten der Anlage, wozu auch die Herstellungskosten gehören (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 14.02.2007 - 3 A 2047/04, S. 10 des Entscheidungsumdrucks).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Dies ist aus bundesrechtlicher Sicht zwar zulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1981 - 8 C 48/81, zit. nach juris Rn. 16).
  • VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Zur Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V hat das VG Greifswald bereits in dem Urteil vom 02.04.2008 - 3 A 1395/05 (NordÖR 2008, 357) Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Sie sieht ihre Auffassung dabei insbesondere durch die Rechtsprechung des OVG Bautzen bestätigt, das beitragsrechtliche Bestimmungen ebenfalls als spezialgesetzliche Ausformungen der allgemeinen Grundsätze der gemeindlichen Einnahmebeschaffung versteht (Urt. v. 31.01.2007 - 5 B 522/06, zit. nach juris Rn. 80).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

    Auszug aus VG Greifswald, 23.10.2008 - 3 B 1161/08
    Dem wird dadurch Rechnung getragen, dass ein Deckungsgrad von 70 v.H. oder mehr angestrebt wird (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02, DVBl. 2005, 64).
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