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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96   

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OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,3190)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,3190)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,3190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Unterstellung von Vermögen unter die treuhänderische Verwaltung der Treuhandanstalt bzw. der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben; Vorliegen einer mit einer Partei der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) verbundenen ...

  • Judicialis

    PartG-DDR § 20 a; ; PartG-DDR § 20 a Abs. 2; ; PartG-DDR § 20 a Abs. 3; ; PartG-DDR § 20 b; ; PartG-DDR § 20 b Abs. 1; ; PartG-DDR § 20 b Abs. 2; ; GmbHG § ... 15 Abs. 3; ; GmbHG § 15 Abs. 4 Satz 1 a.F.; ; GmbHG § 33 a.F.; ; GmbHG § 33 Abs. 2 a.F.; ; GmbHG § 35 a.F.; ; GmbHG § 35 Abs. 4; ; GmbHG § 72 a.F.; ; NG § 15; ; NG § 15 Abs. 1 Nr. 4; ; NG § 19 Abs. 2; ; NG § 23 Nr. 2; ; DB § 2 Abs. 2; ; ZPO-DDR § 415 Abs. 1; ; ZPO-DDR § 415 Abs. 2; ; BNotO § 18 Abs. 1; ; BNotO § 111 Abs. 1; ; VwGO § 93 Satz 1; ; VwGO § 98; ; ZPO § 384 Nr. 1; ; ZPO § 384 Nr. 2; ; ZPO § 444; ; ZPO § 450 Abs. 2; ; BGB § 117; ; ZGB § 56 Abs. 3; ; VwVG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.11.2001)

    SED-PARTEIGELDER - Durchgesehen und bereinigt

Sonstiges

  • mdr.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.12.2017)

    Urteil in der Schweiz: Ost-Länder bekommen 185 Millionen Euro aus SED-Vermögen

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt keinen absoluten Schutz vor Eingriffen, sofern es nicht um die Intimsphäre des Betroffenen und damit um den Kernbereich seiner privaten Lebensgestaltung geht (BVerfGE 34, 239 ; 80, 367 ; BGH, NJW 1988, 1016 ).

    Ob ein Sachverhalt dem Kernbereich zugeordnet werden kann, hängt davon ab, ob der Betroffene einen Lebenssachverhalt geheimhalten will oder nicht, ob er seinem Inhalt nach höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfGE 80, 367 ).

    Soweit der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält, verlangt er auch die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 44, 353 ; 80, 367 ).

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass Frau St. als Klägerin in dem Parallelverfahren OVG 3 B 11.96 ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat.

    Denn im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wäre nur eine Befragung zu Vorgängen in Betracht gekommen, die zugleich Gegenstand des Verfahrens OVG 3 B 11.96 sind, in dem Frau St. Klägerin ist.

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem von Frau St. geführten Verfahren OVG 3 B 11.96, in dem sie von vornherein nur als Partei vernommen werden könnte, und dem Verfahren der Klägerin nicht um gemäß § 93 Satz 1 VwGO verbundene, sondern um rechtlich selbständige Verfahren handelt.

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muss vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit [()] unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots [()] getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen [()]; BVerfG, NJW 1992, 815 ; BVerfGE 44, 353 ).

    Soweit der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit die Idee der Gerechtigkeit als wesentlichen Bestandteil enthält, verlangt er auch die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Rechtspflege, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BVerfGE 44, 353 ; 80, 367 ).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    a) Der Wortlaut des § 20 b PartG-DDR lässt offen, was unter einer "verbun denen juristischen Person" zu verstehen ist (BVerwGE 92, 196 ).

    Denn das Vermögen der in § 20 b PartG-DDR genannten Parteien und Organisationen ist bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen bereits von Gesetzes wegen der treuhänderischen Verwaltung unterstellt (BVerwGE 92, 196 ).

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Danach liegt in der gerichtlichen Verwertung von Beweismitteln, die unter Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht erlangt sind, regelmäßig ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, NJW 1992, 815 ).

    Als gemeinschaftsbezogener und gemeinschaftsgebundener Bürger muss vielmehr jedermann staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit [()] unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots [()] getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen [()]; BVerfG, NJW 1992, 815 ; BVerfGE 44, 353 ).

  • KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277 ; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 1073 ; KG, NJW 1994, 462).

    Darin liegt ein Verstoß gegen die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit, einer berufsspezifischen Pflicht von hohem Rang, die auf dem Treueverhältnis zum Mandanten beruht (KG, NJW 1994, 462 ).

  • RG, 06.03.1930 - VI 296/29

    1. Zum Begriff des Treuhandverhältnisses. 2. Kann Erwerber eines Grundstücks im

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Es muss nach den jeweiligen Umständen, insbesondere nach dem zugrunde liegenden Auftrag bestimmt werden (vgl. schon RGZ 127, 341 ).

    Zwar verlangt die zivilrechtliche Rechtsprechung im Sinne eines juristischen Treuhandbegriffs überwiegend die unmittelbare Vollrechtsübertragung vom Treugeber auf den Treuhänder (RGZ 84, 214 ; 91, 12 ; 127, 341 ; 133, 84 ; BGH, WM 1960, 325 ; WM 1965, 173 ; WM 1972, 383 ) doch wird der Treuhandbegriff zunehmend in einem weiteren, wirtschaftlichen Sinn angewandt.

  • AG Berlin-Tiergarten, 24.07.1997 - 353 Gs 2761/97

    SED-GELDER - Die Akte bereinigt

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Während des Berufungsverfahrens wurden in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. wegen Untreue zum Nachteil der Klägerin aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - am 4. August 1997 die Kanzleiräume eines Berliner Notars durchsucht und dabei u.a. mehrere Vermerke der Rechtsanwälte J., Schr.

    (1) Die in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. durch Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - und 5. August 1997 - 353 Gs 2900/97 - sowie in dem Vermögensfeststellungsverfahren gegen die PDS durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. August 1997 - 352 Gs 2883/97 - beschlagnahmten Vermerke sind im vorliegenden Verfahren verwertbar.

  • RG, 10.10.1917 - V 159/17

    Folgen der fiduziarischen Übereignung eines mit einer Hypothek belasteten

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Denn ungeachtet der verschiedenen Erscheinungsformen und Ausgestaltungsmöglichkeiten eines Treuhandverhältnisses, ist Charakteristikum dieser Rechtsform, dass das Treugut wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers gehört (Liebich/Mathews, Treuhand und Treuhänder in Recht und Wirtschaft, 2. Aufl. 1983, S. 23, 55, 141; RGZ 91, 12 ).

    Zwar verlangt die zivilrechtliche Rechtsprechung im Sinne eines juristischen Treuhandbegriffs überwiegend die unmittelbare Vollrechtsübertragung vom Treugeber auf den Treuhänder (RGZ 84, 214 ; 91, 12 ; 127, 341 ; 133, 84 ; BGH, WM 1960, 325 ; WM 1965, 173 ; WM 1972, 383 ) doch wird der Treuhandbegriff zunehmend in einem weiteren, wirtschaftlichen Sinn angewandt.

  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96
    Dies zeigen einige Entscheidungen des Reichsgerichts und auch die vom Bundesgerichtshof zugelassenen Ausnahmen vom Unmittelbarkeitsprinzip (RG, JW 1926, 1700, 2571 ; RGZ 121, 294 ; RGZ 69, 44 ; Konkurs- und Treuhandwesen 1929, 86 ; BGH, NJW 1971, 559 ; vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 771 Stichwort Treuhand).
  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 144/62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.03.1975 - II C 11.74

    Übernahme in Beamtendienst; Freiheitliche demokratische Grundordnung;

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 222/54

    § 15 GmbHG

  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

  • OLG Köln, 22.04.1993 - 1 U 63/92

    Honorarforderung eines Steuerberaters

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1959 - IV ZR 69/59

    Rechtsmittel

  • OVG Berlin, 13.03.1992 - 2 B 34.91

    Zustimmungsvorbehalt; Partei; Verbundene juristische Person; DDR;

  • OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91

    Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei;

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

  • BVerwG, 19.02.1964 - VI C 107.61
  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

  • BGH, 19.03.1993 - V ZR 247/91

    Rechtswegprüfung durch Revisionsgericht - Ansprüche aus

  • RG, 15.06.1928 - II 502/27

    Zahlstelle eines gewerkschaftlichen Verbands

  • RG, 05.06.1908 - VII 527/07

    Gläubigeranfechtung. Scheingeschäft. Erwerb durch einen Strohmann.

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79

    Springer ./. Wallraff: Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 53.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91

    Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der

  • BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

  • BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93

    Neuregelung des Rechts der Notare - Streichung der wartezeitabhängigen Bestellung

  • BGH, 09.02.1972 - VIII ZR 128/70

    Erlangung von Eigentum an Sparbüchern durch Einzahlung - Inhaberschaft an einer

  • BVerwG, 03.07.1987 - 8 C 39.85

    Tatsachengericht - Überzeugungsgrundsatz - Verweigerung einer Untersuchung -

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

  • RG, 07.06.1929 - II 592/28

    1. Ist zur Begründung der Verpflichtung eines Alleingesellschafters, einen

  • RG, 19.02.1914 - VII 448/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein schuldrechtlicher Anspruch als ein die

  • RG, 09.06.1931 - VII 501/30

    1. Werden Vermögensgegenstände, die ein Dritter mit dem Gelde eines andern für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 643/10

    Anforderungen an die für den Betrieb eines rettungsrechtlichen Unternehmens

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 3 N 6.14

    SED-Parteivermögen; verbundene juristische Person; Vermögensverwaltung;

    Die zur Frage der Verbundenheit einer juristischen Person im Sinne von § 20b PartG DDR entwickelte wirtschaftliche Betrachtungsweise soll vielmehr dort, wo rechtlich-formale Kriterien für eine Verbundenheit einer juristischen Person mit einer Partei nicht festgestellt werden können, sicherstellen, dass entsprechend dem Gesetzeszweck dennoch das gesamte der Partei - mittelbar oder unmittelbar - zustehende Vermögen erfasst wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 6 B 6/04 -, juris Rn. 18; OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris Rn. 97 ff.).

    Ebenso soll die in § 20a Abs. 2 PartG DDR ausdrücklich angeordnete wirtschaftliche Betrachtungsweise jegliche denkbare Umgehung oder Begrenzung der Rechenschaftspflicht verhindern (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris Rn. 98).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 867/10

    Abgrenzung zwischen sog. Inhaltsbestimmungen und Nebenbestimmungen i.R.e.

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 666/10

    Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 653/10

    Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 660/10

    Anforderungen an die erforderliche Zuverlässigkeit für den Betrieb eines

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2010 - 13 A 661/10

    Genehmigung zur Notfallrettung bei zahlreichen Verstößen gegen rettungsrechtliche

    vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 -, juris; Kopp/Schenke, a. a. O., § 98 Rdnr. 4, m. w. N.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20146
OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
OVG Berlin, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 B 11.96, 3 B 12.96 (https://dejure.org/2003,20146)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.9.2003)

    SED-Altvermögen der Firma Novum steht Deutschland zu

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • AG Berlin-Tiergarten, 24.07.1997 - 353 Gs 2761/97

    SED-GELDER - Die Akte bereinigt

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Während des Berufungsverfahrens wurden in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. wegen Untreue zum Nachteil der Klägerin aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - am 4. August 1997 die Kanzleiräume eines Berliner Notars durchsucht und dabei u.a. mehrere Vermerke der Rechtsanwälte J., Schr.

    (1) Die in dem Ermittlungsverfahren gegen Frau St. durch Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 24. Juli 1997 - 353 Gs 2761/97 - und 5. August 1997 - 353 Gs 2900/97 - sowie in dem Vermögensfeststellungsverfahren gegen die PDS durch Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. August 1997 - 352 Gs 2883/97 - beschlagnahmten Vermerke sind im vorliegenden Verfahren verwertbar.

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277278; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 10731074; KG, NJW 1994, 462).
  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Das Gericht kann aber im Rahmen der freien Beweiswürdigung den Umstand berücksichtigen, dass eine Partei schuldhaft die Aufklärung des Sachverhalts erschwert hat, ohne dass dies eine Umkehrung der materiellen Beweislast bewirkt (BVerwGE 10, 270, [BVerwG 26.04.1960 - BVerwG II C 68.58] ).
  • BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 33.96

    Beamtenrecht - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, Dienstunfähigkeit bei

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Denn der in § 444 ZPO enthaltene allgemeine Rechtsgedanke räumt ihm die Befugnis ein, das beweisvereitelnde Verhalten einer Partei als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Gegners zeugenden Umstand zu berücksichtigen und daraus den Schluss zu ziehen, dass der Beweis geführt sei (BVerwG, a.a.O., S. 271; BayVBl. 1984, 87; BayVBl. 1988, 505506; InfAuslR 1990, 99102; DVBl. 1998, 197 ; ebenso OVG Koblenz, PersR 1996, 122 ff; Nierhaus, Beweismaß und Beweislast: Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozess, 1989, S. 352).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 76.80

    Wehrpflichtsache - Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung - Klageabweisung -

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Denn der in § 444 ZPO enthaltene allgemeine Rechtsgedanke räumt ihm die Befugnis ein, das beweisvereitelnde Verhalten einer Partei als einen für die Wahrheit des Vorbringens des Gegners zeugenden Umstand zu berücksichtigen und daraus den Schluss zu ziehen, dass der Beweis geführt sei (BVerwG, a.a.O., S. 271; BayVBl. 1984, 87; BayVBl. 1988, 505506; InfAuslR 1990, 99102; DVBl. 1998, 197 ; ebenso OVG Koblenz, PersR 1996, 122 ff; Nierhaus, Beweismaß und Beweislast: Untersuchungsgrundsatz und Beteiligtenmitwirkung im Verwaltungsprozess, 1989, S. 352).
  • KG, 07.10.1993 - 16 U 4836/93

    Arrestbefehl auf Grund von Honoraransprüchen und Gebührenansprüchen; Vorrang der

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Nach der herrschenden zivilprozessrechtlichen Auffassung greifen aus der Verfassung abzuleitende Beweisverwertungsverbote ein, wenn durch die Beweiserhebung in ein verfassungsrechtlich geschütztes Individualrecht eingegriffen wurde und die Verwertung nicht ausnahmsweise durch eine Güterabwägung gerechtfertigt wird (Zöller, a.a.O., § 286 Rnr. 15a; BGH, NJW 1982, 277278; NJW 1991, 1180; OLG Köln, NJW-RR 1993, 10731074; KG, NJW 1994, 462).
  • OVG Berlin, 13.03.1992 - 2 B 34.91

    Zustimmungsvorbehalt; Partei; Verbundene juristische Person; DDR;

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.
  • BVerfG, 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93

    Neuregelung des Rechts der Notare - Streichung der wartezeitabhängigen Bestellung

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Als weiteres überwiegendes Gemeinwohlinteresse ist die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1718 [BVerfG 22.10.1993 - 1 BvR 1124/93] ; DVBl. 1991, 1139; BVerfGE 93, 213236).
  • BVerwG, 05.03.1980 - 3 B 2.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Die Vernehmung eines Beteiligten ( § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO ) ist auch im Verwaltungsstreitverfahren - wie sich aus § 98 VwGO i.V.m. dem dort in Bezug genommenen § 450 Abs. 2 ZPO ergibt - ein subsidiäres Beweismittel zur Aufklärung des Sachverhalts, das grundsätzlich erst dann in Betracht kommt, wenn die Beweisaufnahme nach Ausschöpfung aller anderen Beweismittel Zweifel offen lässt (BVerwG, Buchholz 418.00, Ärzte Nr. 95; DÖV 1980, 650 [BVerwG 05.03.1980 - BVerwG 3 B 2.79] ; DÖV 1963, 517; BGH, LM § 445 ZPO Nr. 3; VGH Mannheim, NVwZ 1993, 72; OVG Münster, DÖV 1981, 384; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 98 Rnr. 16; Zöller, a.a.O., vor § 445 Rnr. 5, § 445 Rnr. 3).
  • OVG Berlin, 26.05.1992 - 2 S 17.91

    Auskunftspflicht ; Rechenschaftspflicht; Verbundene juristische Person; Partei;

    Auszug aus OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 11.96
    Soweit in Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Urteil vom 13. März 1992, DVBl. 1992, 1301; Beschluss vom 26. Mai 1992, DVBl. 1992, 1305; Beschluss vom 27. Mai 1992 - OVG 2 S 30.91 -) für die Einordnung einer juristischen Person als "verbundenes Unternehmen" im Sinne der §§ 20 a, b PartG-DDR in erster Linie die wirtschaftlichen Beziehungen als maßgebend angesehen worden sind und in dem zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O.) ausgeführt wird, dass es bei der Auslegung des Begriffs der verbundenen juristischen Person nicht auf formale Kriterien wie der rechtlichen Verbundenheit oder rechtlichen Selbständigkeit ankommt, sondern vielmehr mit Blick auf die Vermögenswerte eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt sei, diente diese Argumentation jeweils einer erweiternden Auslegung des § 20 b PartG-DDR.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 5 S 2520/91

    Bestandskräftiger Leistungsbescheid: Abwehr der Vollstreckung - Durchbrechung der

  • OVG Berlin, 23.09.2003 - 3 B 12.96

    Novum

    Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass Frau St. als Klägerin in dem Parallelverfahren OVG 3 B 11.96 ein Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat.

    Denn im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wäre nur eine Befragung zu Vorgängen in Betracht gekommen, die zugleich Gegenstand des Verfahrens OVG 3 B 11.96 sind, in dem Frau St. Klägerin ist.

    Dem steht nicht entgegen, dass es sich bei dem von Frau St. geführten Verfahren OVG 3 B 11.96, in dem sie von vornherein nur als Partei vernommen werden könnte, und dem Verfahren der Klägerin nicht um gemäß § 93 Satz 1 VwGO verbundene, sondern um rechtlich selbständige Verfahren handelt.

  • BVerfG, 29.09.2006 - 1 BvR 247/05

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei allenfalls mehrdeutigem

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau S ..., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Ignor, Bärlein, Partner GbR, Budapester Straße 40, 10787 Berlin - gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - BVerwG 6 B 7.04 -, b) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 23. September 2003 - OVG 3 B 11.96 -, c) den Bescheid der Treuhandanstalt Berlin vom 14. Januar 1992 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids der Treuhandanstalt vom 28. August 1992 - SV 4/W V/137-2/92/To/Co - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Bryde, Eichberger gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 29. September 2006 einstimmig beschlossen:.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5354
BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/1996,5354)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1996 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/1996,5354)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1996 - 3 B 12.96 (https://dejure.org/1996,5354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    VZOG § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, Nr. 5
    Offene Vermögensfragen - Privatisierung von ehemaligen HO-Vermögen durch Treuhandunternehmen in Liquidation, Restitutionsausschluß wegen Betriebsnotwendigkeit von Grundstücken

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Treuhandanstalt - Gründung einer Kapitalgesellschaft - Privatisierung volkseigenen Vermögens - Restitution - Ausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96
    Der früher für diese Materie zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - (VIZ 1995 S. 413, 414) entschieden, der die Restitution ausschließende Tatbestand der Betriebsnotwendigkeit greife in dem damals zu beurteilenden Fall nicht ein, weil sich die Beigeladene im maßgeblichen Zeitpunkt der Behördenentscheidung in Liquidation befunden habe, so daß es an der Voraussetzung eines funktionsfähigen Betriebes fehle.

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt entschieden, daß mit dem "Zeitpunkt der Entscheidung" in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 5 VZOG der Erlaß der behördlichen Entscheidung gemeint ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 414; Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 -).

  • BVerwG, 09.02.1995 - 7 B 156.94

    Vormerkungsschutz bei Grundstückszuordnung

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1996 - 3 B 12.96
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat wiederholt entschieden, daß mit dem "Zeitpunkt der Entscheidung" in § 11 Abs. 1 Satz 3 Nrn. 3 und 5 VZOG der Erlaß der behördlichen Entscheidung gemeint ist (vgl. Urteil vom 6. April 1995 a.a.O. S. 414; Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 -).

    Im Beschluß vom 9. Februar 1995 - BVerwG 7 B 156.94 - hat er ausgeführt, daß das Gesetz unter einer Veräußerung grundsätzlich Auflassung und Eintragung im Grundbuch verstehe und hiervon lediglich im Hinblick auf die vom Bürger nicht zu beeinflussenden Abläufe im Grundbuchamt eine Ausnahme zugunsten des Eintragungsantrages mache.

  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

    Sie verfolgen übereinstimmend den Zweck zu verhindern, dass die zur Privatisierung bestimmten Treuhandunternehmen durch eine Rückübertragung oder Zuordnung von Vermögensgegenständen funktionsunfähig werden; darum heben sie auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Rückübertragungs- oder den Zuordnungsantrag ab (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 21.93 - BVerwGE 95, 295 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 2 ; Beschluss vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 10 ; zu § 5 Abs. 1 Buchstabe d VermG vgl. Urteil vom 20. März 1997- BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 193 = Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 13 ).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 24.97

    Betriebsnotwendigkeit von Vermögensgegenständen eines in Liquidation befindlichen

    Die Herausgabe von Vermögenswerten kann nicht mehr zu einer "erheblichen Beeinträchtigung des Unternehmens" führen, da dieses sich als nicht lebensfähig erwiesen hat (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 55.96 - BVerwGE 104, 194 ; Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 ; Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10; Beschluß vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 -).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 35.98

    Öffentliche Restitution; Unentgeltlichkeit; Rückübertragungsanspruch von

    Hieraus folgt, daß die Klägerin ihre aus den drei Bescheiden vom 4. und 5. Juli 1996 folgende tatsächliche wie rechtliche Position ohne Verstoß gegen Treu und Glauben zumindest nicht dazu ausnutzen durfte, die Unentgeltlichkeit des Vermögensverlusts und damit die Restitutionsberechtigung des Beigeladenen dem Grunde nach erstmals in Frage zu stellen; noch nicht einmal die Klage aus dem Jahre 1993 hatte entsprechende substantiierte Angriffe geführt, und vor Erlaß des Bescheids vom 30. Juni 1993 war der Restitutionsanspruch des Beigeladenen ausschließlich mit dem Argument bezweifelt worden, der Restitutionsausschlußgrund der Betriebsnotwendigkeit sei gegeben, was sich in der Folge als obsolet erwiesen hätte, weil auch in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entschieden worden ist, daß in Liquidation befindliche Treuhand-Kapitalgesellschaften sich auf Betriebsnotwendigkeit nicht berufen können (vgl. Beschluß vom 12. November 1996 - BVerwG 3 B 12.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 10 m.w.N.).
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