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   BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 129.97   

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https://dejure.org/1997,8876
BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 129.97 (https://dejure.org/1997,8876)
BVerwG, Entscheidung vom 21.07.1997 - 3 B 129.97 (https://dejure.org/1997,8876)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 (https://dejure.org/1997,8876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch auf Einschreiten bei Behinderung des Garagenanliegers durch gegenüber parkende Pkw

  • Wolters Kluwer

    Unzulängliche Sachverhaltsaufklärung als Revisionsgrund im Falle des Aufdrängens der Beweismittel - Erfordernis behördlichen Einschreitens bei zugeparkter Garagenausfahrt trotz Bestehenbleibens der Wegfahrmöglichkeit nach Rangieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 21.07.1997 - 3 B 129.97
    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 48.69 - (BVerwGE 37, 112 ff. [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]) entschieden, daß ein Anlieger, der seine Garagenausfahrt nicht benutzen kann, wenn auf der gegenüberliegenden Seite der Straße Fahrzeuge parken, grundsätzlich gegen die Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entschließung darüber hat, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Beseitigung dieser Behinderung zu treffen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Voranzustellen ist dabei zunächst, dass für den Senat keine Veranlassung bestand, selbst einen Augenschein einzunehmen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Auch der erkennende Senat hat bis dato keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelung geäußert, sie vielmehr für anwendbar gehalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).

    Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben im Berufungsverfahren keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt; dem Berufungsgericht musste sich das Erfordernis eines solchen Augenscheintermins wegen des bereits vorliegenden umfangreichen Erkenntnismaterials - u.a. den Lageplänen, den Lichtbildern, dem Video des im Verwaltungsverfahren durchgeführten Fahrversuchs und dem Protokoll des durch das Verwaltungsgericht durchgeführten Augenscheintermins - auch nicht aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 5 S 1121/00

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsrechtliche Anordnung zwecks

    Es wird verletzt, wenn der Anlieger durch parkende Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite seiner Grundstücksein- und ausfahrt daran gehindert oder in erheblichem Maße behindert wird, diese Ein- und ausfahrt zu benutzen (BVerwG, Urt. v. 22.01.1971, a. a. O.; Beschl. v. 21.07.1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2002 - 5 S 108/02

    Verkehrsrechtliche Anordnung zugunsten Straßenanliegers - Zugänglichkeit der

    Es wird verletzt, wenn der Anlieger durch parkende Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite seiner Grundstücksein- und -ausfahrt daran gehindert oder in erheblichem Maße behindert wird, diese Ein- und Ausfahrt zu benutzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1971 - VII C 48.69 - a.a.O. u. Beschl. v. 21.07.1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 242.151 § 45 StVO Nr. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes

    Der Senat sieht keine Veranlassung, hierzu selbst einen Augenschein einzunehmen, da er aufgrund der Niederschrift über das Ergebnis der Augenscheinseinnahme durch das Verwaltungsgericht sowie der hierbei gefertigten Fotos in der Lage ist, sich ein verlässliches Bild über die konkrete Situation zu verschaffen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 21.7.1997 - 3 B 129.97 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36, juris Rn. 3).
  • VG Aachen, 08.02.2011 - 2 K 1680/09

    Zum Anspruch auf Parkverbot gegenüber einer Grundstückseinfahrt

    In diesen Fällen steht dem Einzelnen ausnahmsweise ein subjektiv-öffentliches Recht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein verkehrsregelndes Einschreiten zu, so etwa auch einem Straßenanlieger, der eine Behinderung seiner Grundstücksausfahrt geltend macht, vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48/69 -, BVerwGE 37, 112; Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129/97 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2002 - 5 S 1121/00 -, juris; OVG NRW etwa zum Einschreiten nach § 45 StVO wg.

    Eine Beeinträchtigung der genannten Schutzgüter liegt vor, wenn ein Anlieger bei einem Parken von Fahrzeugen auf der gegenüberliegenden Straßenseite seiner Ausfahrt/Garage daran gehindert oder in erheblichen Maße behindert wird, seine Grundstücksausfahrt/Garage zu benutzen, vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48/69 - und Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129/97 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 28. April 2002 - 5 S 1121/00 - und vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 768.

  • VG Aachen, 26.04.2011 - 2 K 1941/09

    Dokumentation eingeschränkter Widmung durch Verkehrszeichen

    In diesen Fällen steht dem Einzelnen ausnahmsweise ein subjektiv-öffentliches Recht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein verkehrsregelndes Einschreiten zu, so etwa auch bei einem Straßenanlieger, der - wie hier die Kläger - eine Beeinträchtigung ihrer Grundstücksnutzung durch im Wege zusätzlichen Verkehrs verursachte Geräusch- und Abgasemissionen geltend macht, vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48/69 -, BVerwGE 37, 112; Beschluss vom 2. April 1993 - 11 B 11/93 -, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz), 442.252 § 45 StVO Nr. 25; Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129/97 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2002 - 5 S 1121/00 -, juris; OVG NRW etwa zum Einschreiten nach § 45 StVO wg.

    Durch die Schutzgüter der Sicherheit und Ordnung wird - wie bereits oben dargelegt - auch das Individualinteresse des Grundstückseigentümers bzw. Anliegers an einer ungehinderten Nutzung seines Grundstücks unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Straßenverkehrs geschützt, vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48/69 - und Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129/97 -, jeweils a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 28. April 2002 - 5 S 1121/00 - und vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage 2010, § 21 Rz. 768.

  • VG Hannover, 06.11.2008 - 4 A 2483/08

    Naturschutzrecht - Tiergehegegenehmigung; Polizeirecht - Gefahrtierverordnung

    Ebenso wie der Einzelne einen - eventuell auf ermessensfehlerfreie Entschließung der Behörde beschränkten - Anspruch auf Einschreiten gegen rechtswidrige Handlungen Dritter oder rechtswidriger Zustände hat, wenn dadurch seine öffentlich-rechtlich geschützten Interessen beeinflusst werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.8.1960 - I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95; Beschluss vom 21.11.1967 - I B 91.67 -, DVBl. 1968, 154; Urteil vom 22.1.1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112; Beschluss vom 21.7.1997 - 3 B 129.97 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 36), kann der Nachbar bei erteilter Genehmigung einfordern, dass seine öffentlich-rechtlich geschützten Interessen gewahrt werden.
  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 10 K 11.00200

    Anspruch auf Anordnung eines Haltverbotes gegenüber Garagenzufahrt; Zumutbarkeit

    Die Leichtigkeit und damit die Ordnung des Verkehrs ist zwar grundsätzlich beeinträchtigt, wenn durch parkende Fahrzeuge die Nutzung einer Grundstückszufahrt unmöglich gemacht oder erheblich behindert wird (vgl. Hentschel/König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, § 45 StVO, RdNr. 47; BVerwG vom 22.1.1971 - Az. VII C 48.69, juris; vom 21. Juli 1997 Az. 3 B 129.97, juris).
  • VG Aachen, 20.09.2011 - 2 K 435/09

    Aachener Außenring: Klage eines Anliegers im Bereich St. Vither

    In diesen Fällen steht dem Einzelnen ausnahmsweise ein subjektiv-öffentliches Recht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf verkehrsregelndes Einschreiten zu, so etwa auch einem Straßenanlieger, der die Unzumutbarkeit der Belastung seines Anwesens durch Lärm, Erschütterungen und Schadstoffe geltend macht, vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48/69 -, BVerwGE 37, 112; Beschluss vom 21. Juli 1997 - 3 B 129/97 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2002 - 5 S 1121/00 -, juris; OVG NRW etwa zum Einschreiten nach § 45 StVO wg.
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