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   OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 130/18   

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https://dejure.org/2018,15916
OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 130/18 (https://dejure.org/2018,15916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2018 - 3 B 130/18 (https://dejure.org/2018,15916)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 3 B 130/18 (https://dejure.org/2018,15916)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1, 3 GefHundG, § 3 Abs. 1 SächsPolG
    Gefährlicher Hund; Rottweiler; Einschläferung; Gefahrenprognose; Gesundheitsverletzung; Verhaltenstherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2015 - 5 B 925/15

    Eilantrag gegen die Anordnung der Einschläferung des Duisburger Rottweilers ohne

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 130/18
    Diese Auffassung ist entgegen der Auffassung des Antragstellers fachlich vertretbar, wie es sich etwa aus der schon vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung des OVG NRW (Beschl. v. 16. November 2015 - 5 B 925/15 -, juris Rn. 20) ergibt.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 4.90

    Zweite Aufsichtskraft in der Spielhalle - § 33i GewO, Voraussetzungen für eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 130/18
    4 Im Rahmen der Gefahrenprognose ist neben der nicht sicheren Vorhersehbarkeit eines erneuten Angriffs des Tieres insbesondere zu berücksichtigen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts um so geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urt. v. 2. Juli 1991 - 1 C 4.90 -, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2018 - 3 B 130/18
    Der Senat teilt auch nach der hier wegen einer Vorwegnahme der Hauptsache gebotenen eingehenden Prüfung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, juris Rn. 18) die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es sich bei dem Rottweiler des Antragstellers um einen gefährlichen Hund handelt, weil er sich gegenüber Menschen oder Tieren i. S. v. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GefHundG als aggressiv erwiesen hat.
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 3 B 249/18

    Verhaltensgutachten; Gefährlicher Hund; Einschläferung; Leinenaggression;

    Die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde des Antragstellers hatte der Senat mit Beschluss vom 11. Juni 2018 (3 B 130/18, juris) zurückgewiesen.

    Insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Ausführungen in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 11. Juni 2018 (3 B 130/18 a. a. O. Rn 5 f.).

  • OVG Sachsen, 15.08.2023 - 3 E 45/23

    Streitwertbeschwerde; Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO; Vorwegnahme der Hauptsache

    Dabei trägt dem Umstand, dass in derartigen Fällen die Hauptsacheentscheidung faktisch vorweggenommen wird, die Tatsache Rechnung, dass die summarische Prüfung eingehend zu erfolgen hat und sich, soweit zeitlich überhaupt möglich, eher einer Prüfung in einem Hauptsacheverfahren annähern wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2018 - 3 B 130/18 -, juris Rn. 3; BVerfG, Beschl. v. 24. Februar 2009 - 1 BvR 165/09 -, juris Rn. 18).
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