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   VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487   

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VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487 (https://dejure.org/2016,1249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.01.2016 - 3 B 14.1487 (https://dejure.org/2016,1249)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Januar 2016 - 3 B 14.1487 (https://dejure.org/2016,1249)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung; Bewährung eines Beamten in der Probezeit

  • rewis.io

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe - Vortäuschung einer Krankheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung; Bewährung eines Beamten in der Probezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Bezweifelt der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, beruft er sich insbesondere darauf, der Arbeitnehmer habe den die Bescheinigung ausstellenden Arzt durch Simulation getäuscht oder der Arzt habe den Begriff der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit verkannt, dann muss er die Umstände, die gegen die Arbeitsunfähigkeit sprechen, näher darlegen und notfalls beweisen, um dadurch die Beweiskraft des Attests zu erschüttern (BAG, U. v. 26.8.1993 - 2 AZR 154/93 - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Es ist in derartigen Fällen auch stets zu prüfen, ob die Umstände, die den Beweiswert des ärztlichen Attests erschüttern, nicht als so gravierend anzusehen sind, dass sie ein starkes Indiz für die Behauptung des Arbeitgebers darstellen, die Krankheit sei nur vorgetäuscht gewesen, so dass der Arbeitnehmer dieses Indiz entkräften muss (vgl. insgesamt BAG, U. v. 26.8.1993 a.a.O Rn. 36, 37, 38).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Die Beurteilung, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, besteht in der prognostischen Einschätzung, ob er den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht wird (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - NVwZ-RR 2002, 49).

    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U. v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - juris Rn. 15; U. v. 31.5.1990 a. a. O.).

  • VG Ansbach, 30.09.2013 - AN 1 S 13.01683

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe;

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Mit einem am 13. September 2013 beim Verwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz beantragte der Kläger gemäß § 80 Abs. 5 VwGO, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen (Az.: AN 1 S 13.01683).

    Mit rechtskräftigem Beschluss vom 30. September 2013 (Az.: AN 1 S 13.01683) stellte das VG Ansbach gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die aufschiebende Wirkung der gegenständlichen Klage wieder her, da nicht auszuschließen sei, dass der Beklagte seiner Entscheidung einen unrichtigen Sachverhalt zugrunde gelegt habe.

  • LAG Niedersachsen, 17.09.2015 - 6 Sa 1328/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Anwendungsbereich der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Dies können Umstände im Zusammenhang mit der Bescheinigung selbst und durch das Verhalten des Arbeitnehmers vor oder während der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit sein (LAG Niedersachsen, U. v. 17.9.2015 - 6 Sa 1328/14 - juris Rn. 33).
  • VGH Bayern, 09.03.2015 - 17 P 13.2526

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Weitere Nachweise einer tatsächlichen Erkrankung am 19. Mai 2013 hat der Kläger nicht erbracht (vgl. BayVGH, B. v. 9.3.2015 - 17 P 13.2526 - juris Rn. 30).
  • VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887

    Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Ausgehend hiervon stellt der Begriff der Bewährung einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, hinsichtlich dessen der Behörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (BayVGH, B. v. 19.7.2010 - 3 CS 10.887 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 02.07.2014 - 3 AS 14.1352

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Anordnung der Fortdauer der

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Nachdem der Beklagte dem Kläger mit Schreiben vom 23. Juni 2014 mitgeteilt hatte, dass die aufschiebende Wirkung der in erster Instanz abgewiesenen Klage mit Ablauf des 25. Juni 2014 gemäß § 80b Abs. 1 VwGO ende und die BPA N. bereits angewiesen sei, die Entlassung trotz der noch offenen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu vollziehen, beantragte der Kläger am 24. Juni 2014 die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der erstinstanzlich abgewiesenen Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 14. August 2013 gemäß § 80b Abs. 2 VwGO anzuordnen (Az. 3 AS 14.1352).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, so dass die Einschätzung über Bewährung und Nichtbewährung eines Beamten ausschließlich dem Dienstherrn vorbehalten ist und durch die Verwaltungsgerichte nicht ersetzt werden kann (BVerwG, U. v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Steht die fehlende Bewährung fest, ist der Beamte zu entlassen (Art. 12 Abs. 5 LlbG, vgl. BVerwG, U. v. 31.5.1990 - 2 C 35/88 - BVerwGE 85, 177; BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 3 CS 14.917; BayVGH, B. v.16.3.2011 - 3 CS 11.13; BayVGH, B. v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - jeweils in juris).
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 13.01.2016 - 3 B 14.1487
    Der Entlassungstatbestand steht im Zusammenhang mit § 10 Satz 1 BeamtStG, wonach in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden darf, wer sich in der Probezeit hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat (BayVGH, B. v. 15.4.2011 - 3 CS 11.5 - juris).
  • VGH Bayern, 16.03.2011 - 3 CS 11.13

    Beamtenrecht

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 3 CS 14.917

    Beamtenrecht; Beamtin auf Probe (BesGr. A9); Entlassung nach Verlängerung der

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

  • VG Augsburg, 23.08.2017 - Au 2 S 17.1053

    Entlassung einer Polizeibeamtin auf Probe wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen

    Der Entlassungstatbestand steht im Zusammenhang mit § 10 Satz 1 BeamtStG, wonach in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden darf, wer sich in der Probezeit hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat (BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 33).

    Die Zweifel müssen jedoch auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 17.5.2017 - 3 CS 17.26 - juris Rn. 7; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris Rn. 13; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 1 B 1416/16

    Entlassung eines Beamten wegen magelnder Bewährung in der Probezeit; Sorgfältige

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2011- 1 B 477/11 -, ZBR 2011, 419 = juris, Rn. 12 f., und vom 23. März 2016 - 6 B 6/16 -, juris, Rn. 5, jeweils m. w. N.; ferner etwa BayVGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 3 B 14.1487 -, juris, Rn. 34, m. w. N.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Januar 2016 - 3 B 14.1487 -, juris, Rn. 34 a.E.

  • VGH Bayern, 13.12.2018 - 3 ZB 16.935

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund mangelnder

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Während allerdings der Behörde bei der Entscheidung über die gesundheitliche Eignung keinerlei Beurteilungsspielraum zusteht, sodass diese Entscheidung gerichtlich voll überprüfbar ist (BVerwG, U.v. 30.10.2013 - 2 C 16.12 - juris Rn. 17 f.; U.v. 25.7.2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 24), ist der Beurteilungsspielraum des Dienstherrn hinsichtlich der charakterlichen Eignung gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BayVGH, U.v.13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 4.9.2017 - 6 ZB 17.1325 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 26.10.2017 - 6 A 767/16 - juris Rn. 21; VGH BW, B.v. 10.3.2017 - 4 S 124/17 - juris Rn. 10).

    Der Senat hat bereits mehrfach die fehlende charakterliche Eignung eines Probebeamten im Zusammenhang mit aufgetretener Alkoholisierung bestätigt (jüngst B.v. 3.12.2018 - 3 ZB 16.1244 - noch nicht veröffentl.; B.v. 20.3.2017 - 3 CS 17.257 - juris; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris).

  • VG Würzburg, 22.12.2017 - W 1 S 17.1441

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bei charakterlicher Nichteigung

    Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich grundsätzlich auch aus einem einzigen gravierenden Vorfall ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34 m.w.N.).

    Unter Gesamtwürdigung der dem Antragsteller zur Last gelegten Vorkommnisse ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner von bestehenden Zweifeln an der charakterlichen Geeignetheit des Antragstellers ausgeht, da es diesem an den für den Polizeivollzugsdienst grundlegenden und unabdingbaren Charaktereigenschaften wie Zuverlässigkeit, Pflichtbewusstsein, Belehrbarkeit, Disziplin und Vertrauenswürdigkeit fehlt (vgl. auch BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487).

  • VG Ansbach, 19.12.2018 - AN 1 S 18.02226

    Entlassung eines Beamten auf Probe mangels fachlicher Bewährung

    Die Zweifel müssen allerdings auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 3 CS 18.99 - juris Rn. 5; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 33 m.w.N.).

    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich daher nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 3 CS 18.99 - juris Rn. 6; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 23.12.2021 - AN 1 S 21.02124

    Entlassung einer Hochschulprofessorin (W 2) aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

    Die Zweifel müssen allerdings auf tatsächlichen Feststellungen und Erkenntnissen basieren und dürfen sich nicht im Bereich bloßer Mutmaßungen bewegen (BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 33 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 3 CS 18.99 - juris Rn. 5).

    Die Prognoseentscheidung ist gerichtlich daher nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des dem Dienstherrn zukommenden Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34 m.w.N.; BayVGH, B.v. 6.2.2018 - 3 CS 18.99 - juris Rn. 6).

    Die Zweifel können sich sowohl aus dienstlichem als auch aus außerdienstlichem Verhalten ergeben (BayVGH, B.v. 8.2.2021 - 6 CS 21.111 - juris Rn. 16) und auf einem einzigen gravierenden Vorfall beruhen (BayVGH, U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 34).

  • VG Bayreuth, 20.05.2021 - B 5 S 20.1194

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen umfangreicher dienstfremder

    Ausgehend hiervon stellt der Begriff der Bewährung einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, hinsichtlich dessen der Behörde ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukommt (BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 33, 34).

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, ob der Beamte sich in der Probezeit nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewährt hat, ist ein Akt wertender Erkenntnis, so dass die Einschätzung über Bewährung und Nichtbewährung eines Beamten ausschließlich dem Dienstherrn vorbehalten ist und durch die Verwaltungsgerichte nicht ersetzt werden kann (BVerwG, U. v. 19.3.1998 - 2 C 5.97 - juris Rn. 20; BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 34).

    Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich grundsätzlich auch aus einem einzigen gravierenden Vorfall ergeben (BayVGH, U. v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - BeckRS 2016, 41747 Rn. 34).

  • OVG Saarland, 13.12.2023 - 1 B 154/23

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf wegen fehlender charakterlicher Eignung

    [vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7.5.2020 - 1 M 51/20 -, juris Rn. 8, m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.1.2016 - 3 B 14.1487 -, juris Rn. 34, 50].
  • VGH Bayern, 15.05.2019 - 3 CS 19.655

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen fehlender charakterlicher Eignung

    Mangelnde Bewährung liegt bereits dann vor, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Beamte diese Anforderungen erfüllen kann (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 13.12.2018 - 3 ZB 16.935 - juris Rn. 16; U.v. 13.1.2016 - 3 B 14.1487 - juris Rn. 33 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 15.02.2016 - W 1 S 15.1128

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen Dienstvergehens

    Dies gilt vor allem für die Problematik, ob auf der Grundlage des § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BeamtStG die Entlassung eines Beamten auf Probe möglich ist, dessen laufbahnrechtliche Probezeit mangels abgelegter Laufbahnprüfung noch gar nicht begonnen hat (so offenbar BayVGH, U.v 13.01.2016 - 3 B 14.1487 - juris; anders wohl Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl , § 23 BeamtStG Rdn.131).
  • VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 2 S 17.1852

    Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 3 B 14.1431

    Entlassung eines Beamten auf Probe bei Verdacht einer pädophilen Neigung

  • VG Würzburg, 19.03.2020 - W 1 S 20.433

    Rechtswidrige Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Wertungswidersprüchen

  • VGH Bayern, 06.02.2018 - 3 CS 18.99

    Beschwerde im Eilverfahren, hier: Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Magdeburg, 11.05.2022 - 5 B 42/22

    Grundlagen der Bewährungsfeststellung im Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Bayreuth, 09.02.2021 - B 5 K 20.38

    Rückforderung von Dienstbezügen nach Entlassung aus Probebeamtenverhältnis,

  • VG Magdeburg, 26.01.2022 - 5 B 293/21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Würzburg, 18.03.2019 - W 1 S 19.191

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • VG Bayreuth, 13.11.2018 - B 5 K 17.344

    Absehen von der Rückforderung von Dienstbezügen aus Billigkeitsgründen bei

  • VGH Bayern, 16.08.2017 - 3 CS 17.1342

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen des sorglosen und

  • VG Würzburg, 23.03.2018 - W 1 S 18.248

    Entlassung eines Beamten (Lehrer) auf Probe

  • VG Würzburg, 27.07.2021 - W 1 K 21.617

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

  • OVG Hamburg, 22.07.2022 - 5 Bs 87/22

    Entlassung auf dem Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährung in der Probezeit

  • VGH Bayern, 08.06.2020 - 3 ZB 19.2442

    Entlassung eines Beamten auf Probe mangels fachlicher Bewährung

  • VG Würzburg, 10.01.2024 - W 1 S 23.1740

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen mangelnder fachlicher

  • VG München, 11.07.2016 - M 5 S 16.1725

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Zweifel an der

  • VGH Bayern, 03.12.2018 - 3 ZB 16.1244

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstantritts in alkoholisiertem

  • VG Augsburg, 19.12.2016 - Au 2 S 16.1284

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen Leistungs- und Charaktermängeln

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 31 B 2001/21

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten bei Bestehen von

  • VG Freiburg, 27.01.2021 - 5 K 4501/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Sonderschullehrerin auf Probe

  • VG München, 09.10.2018 - M 5 K 17.916

    Keine zwingende charakterliche Nichteignung wegen nachlässigen Umgangs mit

  • VG Würzburg, 28.12.2017 - W 1 S 17.1405

    Rechtmäßige Entlassung einer Lehrerin auf Probe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 1 L 90/20

    Versetzung eines Beamten wegen innerdienstlicher Spannungen

  • VG Düsseldorf, 07.10.2021 - 13 L 1589/21
  • VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134

    Keine "vorläufige" Ernennung zum Beamten

  • VG Bayreuth, 11.08.2023 - B 5 E 23.582

    Zulassung zum Auswahlverfahren, Eignungszweifel, Entlassung aus Beamtenverhältnis

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