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   BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00   

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https://dejure.org/2001,5006
BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00 (https://dejure.org/2001,5006)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 3 B 144.00 (https://dejure.org/2001,5006)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 (https://dejure.org/2001,5006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche Entscheidungszeitpunkt für das Verwaltungsgericht bei der Anfechtung eines Widerspruchsbescheides eines Kollegialorganes ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00
    Dem liegt die zutreffende Annahme der Beschwerde zugrunde, in Fahrerlaubnisentziehungs-Verfahren sei für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Verfügung die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. lediglich Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 24 m.w.N.).

    Bei einer Sicherungsmaßnahme wie der Entziehung der Fahrerlaubnis, die dazu dient, die Allgemeinheit vor Gefährdungen durch ungeeignete Fahrzeugführer zu schützen (vgl. Urteil vom 27. September 1995 a.a.O.), kommt es nicht in Betracht, von einem wie auch immer gearteten "Entscheidungsspielraum" der Behörde auszugehen, weswegen die vorgenannte Fragestellung von vornherein fehl geht.

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00
    Dieser Rechtsstandpunkt trifft indessen nicht zu, wie das Bundesverwaltungsgericht der Sache nach bereits im Urteil vom 10. April 1978 - BVerwG 6 C 27.77 - (BVerwGE 55, 299 ) entschieden hat.
  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 und Beschluss vom 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Zustellung des Widerspruchsbescheids (BVerwG, Urt. v. 27.09.1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249; Beschl. v. 22.01.2001 - 3 B 144.00 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2003 - 10 S 2048/03

    Regelmäßiger Cannabiskonsum - Gelegenheitskonsum

    Im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verfügung die im Zeitpunkt der Bekanntgabe der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2001 - 3 B 144.00 - juris).
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