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   BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01   

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https://dejure.org/2002,187
BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01 (https://dejure.org/2002,187)
BVerwG, Entscheidung vom 18.02.2002 - 3 B 149.01 (https://dejure.org/2002,187)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 (https://dejure.org/2002,187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); VwGO § 133
    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde; materielle Beschwer; Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung; Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Materielle Beschwer - Zulässigkeitsvoraussetzung - Abschleppmaßnahme - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Nicht revisibles Landesrecht

  • verkehrsrechtsforum.de

    Wann sind Abschleppmaßnahmen verhältnismäßig?

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abschleppmaßnahme - Verhältnismäßigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 20 (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz); ; VwGO § 133

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für Nichtzulassungsbeschwerde; materielle Beschwer; Nichtzulassungsbeschwerde, materielle Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung; Abschleppmaßnahmen nach Landesrecht; Landesrecht, Abschlepp-Maßnahme nach - und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Abschleppen bei Bordsteinabsenkungen

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Kfz-Umsetzung - Dalassen der Handynummer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Falschparkern muß nicht hinterher telefoniert werden!

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Hinterlegte Handynummer oder Hund im Fahrzeug können Abschleppen nicht verhindern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Polizeirecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2122
  • NVwZ 2002, 1126 (Ls.)
  • NZV 2002, 285
  • DVBl 2002, 1560
 
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Wird zitiert von ... (173)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Ebenfalls revisibel ist der bundesverfassungsrechtliche Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, der im Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG verankert ist und als "unübersteigbare bundesrechtliche Grenze" auch das auf Landesrecht beruhende Verwaltungshandeln bindet (Eichberger/Buchheister, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, Band 2, Stand: Juni 2017, § 137 Rn. 70; BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 1 für die Kostenerstattung nach einer Abschleppmaßnahme).

    Nach den tatsächlichen Feststellungen im Berufungsurteil war eine konkrete Behinderung der Umzugsarbeiten bereits eingetreten, sodass die Entfernung des Fahrzeugs zur Erreichung des mit der Einrichtung der temporären Haltverbotszone angestrebten Zwecks erforderlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

    vgl. zur Bedeutung des Vorliegens einer konkreten Behinderung bzw. Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149.01 -, juris, Rn. 4, und vom 1. Dezember 2000 - 3 B 51.00 -, juris, Rn. 3 f.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 5 A 30/13 -, Rn. 4, und vom 20. Dezember 2012 - 5 A 2802/11 -, juris, Rn. 3 ff., Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 -, VRS 94, 159 = juris, Rn.8 ff., und vom 29. September 1989 - 5 A 878/89 -.
  • OVG Bremen, 13.12.2022 - 1 LC 64/22

    Anspruch auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen aufgesetztes

    Dabei ist unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten im Falle der Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern ein Abschleppen regelmäßig geboten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2002 - 3 B 149.01, juris Rn. 4).
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