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   BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14   

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https://dejure.org/2015,3540
BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 3 B 16.14 (https://dejure.org/2015,3540)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8, § 46 Abs. 1 und 3
    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten; fachärztliches Gutachten; Begutachtung der Fahreignung; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Beibringungsanordnung; Konkretisierung der zu begutachtenden Fragestellung; Mitteilung der Fragestellung an ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8, § 46 Abs. 1 und 3
    Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Begutachtung; Begutachtung der Fahreignung; Beibringungsanordnung; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Fahreignungsgutachten; Fahrerlaubnis; Konkretisierung der zu begutachtenden ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 6 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 FeV 2010, § 46 Abs 3 FeV 2010
    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 6 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 FeV 2010, § 46 Abs 3 FeV 2010
    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Beibringungsanordnung bei der Vorlage eines fachärztlichen Fahreignungsgutachtens

  • blutalkohol PDF, S. 58
  • rewis.io

    Zweifel an Fahreignung; hinreichende Eingrenzung des Untersuchungsthemas bei Anordnung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 2, 6 und 8; FeV § 46 Abs. 1 und 3
    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten; fachärztliches Gutachten; Begutachtung der Fahreignung; Fachrichtung des begutachtenden Arztes; Beibringungsanordnung; Konkretisierung der zu begutachtenden Fragestellung; Mitteilung der Fragestellung an ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung und das fachärztliche Fahreignungsgutachten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufforderung zur Fahreignungsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 179
  • NZV 2016, 196
  • DÖV 2015, 534
 
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Wird zitiert von ... (89)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteile vom 11.08.2015 - 10 S 444/14 - VRS 129, 95 und vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19).

    Dem Betroffenen ist die zu untersuchende Fragestellung so mitzuteilen, dass er unter Einbeziehung der weiteren Darlegungen in der Beibringungsanordnung zweifelsfrei erkennen kann, welche Problematik in welcher Weise geklärt werden soll, und er in der Lage ist zu beurteilen, ob die Aufforderung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.).

    Jedenfalls muss sich der Beibringungsanordnung zweifelsfrei entnehmen lassen, welche Problematik auf welche Weise geklärt werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.04.2010 - 10 S 319/10 - NJW 2010, 3256; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.2014 - 16 B 912/14 - juris).

  • VG Freiburg, 09.08.2017 - 4 K 4224/17

    Fahrerlaubnisentziehung - unbestimmte Gutachtenaufforderung wegen abwegiger

    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgte (BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, NJW 2005, 3081, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179; VGH Bad.-Württ, Urteile vom 03.09.2015 - 10 S 778/14 -, juris, und vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 337, und Beschluss vom 08.03.2013 - 10 S 54/13 -, VBlBW 2013, 517).

    Hiernach muss sich die Anforderung eines Gutachtens auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht und umsichtig verhalten werde, was es auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines Gutachtens anzusehen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 -, BVerfGE 89, 69; BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78, und Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Dabei sind die Anforderungen der Anlassbezogenheit und der Verhältnismäßigkeit gerade auch bei einer geforderten psychiatrischen Untersuchung mangels selbständiger Anfechtbarkeit der Gutachtensanordnung und wegen der einschneidenden Folgen einer unberechtigten Weigerung, das Gutachten beizubringen, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179).

    Offenlassen kann die Kammer, ob die Gutachtensanforderung deshalb formellen Bedenken begegnet, weil sie sich allgemein auf Eignungsmängel gemäß Nr. 7 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bezieht, eine Zuordnung zu einer oder mehreren der zahlreichen Unternummern aber nicht vornimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.12.2013 - 10 S 2397/12 -, VBlBW 2014, 428, und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 -, NJW 2016, 179), wozu sie möglicherweise nach Zuziehung des medizinischen Sachverstands des öffentlichen Gesundheitsdienstes (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2013 - 10 S 1491/13 -, NJW 2014, 1491) in der Lage wäre; zweckdienlich erschiene dies schon deshalb, weil die Straßenverkehrsbehörde dann eher in der Lage wäre, zu beurteilen, ob die von ihr angenommenen Anhaltspunkte für (irgend-)eine psychische Erkrankung überhaupt hinreichend sind für eine Gutachtensaufforderung.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    Ebenso ist geklärt, dass eine mangelhafte Aufforderung zur Gutachtensbeibringung nicht dadurch "geheilt" werden kann, dass die Behörde nachträglich - also etwa im späteren Entziehungsverfahren - darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung hätten geben können (zum Ganzen vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2016 a. a. O.; Beschluss vom 05.02.2015 - 3 B 16.14 - NJW 2016, 179; Senatsurteil vom 27.07.2016 a. a. O.).
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