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   OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08   

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https://dejure.org/2010,8443
OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08 (https://dejure.org/2010,8443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 (https://dejure.org/2010,8443)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - 3 B 161/08 (https://dejure.org/2010,8443)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 43 Abs. 1; FeV § 46 StPO § 126a, § 81a
    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des engen zeitlichen Zusammenhanges bei Entziehung der Fahrerlaubnis vier Monate nach der Begehung eines Verkehrsverstoßes in Form einer Fahrt unter Drogeneinfluss; Verwertbarkeit der Ergebnisse einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen des engen zeitlichen Zusammenhanges bei Entziehung der Fahrerlaubnis vier Monate nach der Begehung eines Verkehrsverstoßes in Form einer Fahrt unter Drogeneinfluss; Verwertbarkeit der Ergebnisse einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Nach ganz überwiegender Meinung in der obergerichtlicher Rechtsprechung ist auf Grund dieses Wortlauts von Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV ist bereits beim Konsum derartiger sog. harter Drogen von der Fahrungeeignetheit auszugehen, ohne dass es auf Häufigkeit der Betäubungsmitteleinnahme, der Straßenverkehrsteilnahme im berauschten Zustand oder das Auftreten von die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Ausfallerscheinungen ankommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.4.2008 - 11 CS 07.2671 - m. w. N., zitiert nach juris).

    Insoweit obliegt es jedoch dem Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag das Vorliegen dieser Umstände darzulegen und zu beweisen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.4.2008, a. a. O.).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Dahingestellt bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Nichterreichung des analytischen Grenzwertes im Fall des Betäubungsmittels Amfetamin - gleichermaßen wie im Anwendungsbereich des Bußgeldtatbestands des § 24a Abs. 2 StVG (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, NJW 2005, 349) - von Bedeutung ist (verneinend OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 15.2.2008 - 1 S 186.07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2008 - 1 S 186.07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen sofort vollziehbare

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Dahingestellt bleiben kann in diesem Zusammenhang, ob die Nichterreichung des analytischen Grenzwertes im Fall des Betäubungsmittels Amfetamin - gleichermaßen wie im Anwendungsbereich des Bußgeldtatbestands des § 24a Abs. 2 StVG (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.12.2004, NJW 2005, 349) - von Bedeutung ist (verneinend OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. 15.2.2008 - 1 S 186.07 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Vor diesem Hintergrund begegnet die Verwertung eines Blutprobenuntersuchungsergebnisses im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren, das auf einer lediglich behördlich angeordneten Blutprobenentnahme beruht, jedenfalls dann keinen Bedenken, wenn, wie vorliegend, die Blutprobenentnahme nicht unmittelbar auf Betreiben der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, zitiert nach juris) und auch sonst keine Anhaltspunkte für eine gezielte oder systematische Umgehung des in § 81a Abs. 2 StPO geregelten Richtervorbehalts bestehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 205.09

    Beschwerde; Fahrerlaubnisentziehung; Betäubungsmittelkonsum; regelmäßiger

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Es liefe auf einen Wertungswiderspruch hinaus, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlichen Verfahren nähmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV auf Grund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung des Betroffenen nachgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 87.84

    Eignung zur Führung eines Fahrzeugs - Trunkenheitsdelikte - Kraftfahrer -

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    In die Prognose sind sämtliche im Einzelfall bedeutsamen Umstände einzubeziehen, die Aufschluss über die körperliche, geistige und charakterliche Eignung geben können (stRspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.1987, NJW 1987, 2246 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Ob vorliegend in Anwendung der strengen hierzu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.2.2007 - 2 BvR 273/06 -, zitiert nach juris) der Ausnahmefall für eine Befugnis für die Anordnung der Entnahme der Blutprobe um 8:10 Uhr durch die Ermittlungsbeamtin gegeben war, kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Sachsen, 07.05.2009 - 3 B 248/08

    Fahrerlaubnisentziehung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Amphetamin;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats führt die bloß einmalige Einnahme harter Drogen (außer Cannabis) jedenfalls dann zur Annahme der fehlenden Eignung, wenn der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss einer solchen Substanz ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit gezeigt hat, nicht zwischen Drogenkonsum und der Teilnahme am Straßenverkehr trennen zu können (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7.5.2008 - 3 B 248/08 - m. w. N.).
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Mangels zulässiger Rüge besteht daher kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass nicht nur im Einzelfall sondern nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3 f.) bei der Entziehung von Führerscheinen offenbar generell die Verwertung von Erkenntnissen akzeptiert wird, die auf Blutentnahmen beruhen, welche unter Verstoß gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Ver- - 11 - stoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen, wenn dieses auf die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hinweist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.12 - 10 S 452/10, juris; vgl. ferner Thüringer OVG, B. v. 25.06.14 - 2 EO 124/14; OVG NRW, B. v. 02.09.2013 - 16 B 976/13; OVG MV, B. v. 20.03.2008 - 1 M 12/08; OVG Nds., B. v. 16.12.09 - 12 ME 234/09; Sächs. OVG, B. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08, jeweils juris).
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