Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24551
OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17 (https://dejure.org/2017,24551)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.07.2017 - 3 B 163/17 (https://dejure.org/2017,24551)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 3 B 163/17 (https://dejure.org/2017,24551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 3 B 127/14
    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17
    Die Anforderungen an das Darlegungserfordernis bemessen sich nach der Zeit, die dem Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung steht und somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (SächsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 8. November 2004, NVwZ 2006, 74; Beschl. v. 1. Juli 2002, NVwZ 2002, 1389; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 75; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 41).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17
    Dass ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland nicht besteht, ist im Übrigen in der vom Verwaltungsgericht zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (BVerwG, Urt. v. 3. März 2006 - 1 B 126/05 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19

    Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

    Sie können geringer sein, wenn dem Rechtsmittelführer zur Begründung seiner Beschwerde wegen der Dringlichkeit seines Begehrens nur wenig Zeit zur Verfügung steht und richten sich somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (OVG Bautzen, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 - juris Rn. 3; vgl. auch Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146 Rn. 112; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage, § 146 Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 25.01.2024 - 3 B 213/23

    Alleinerziehende Mutter; Aufenthaltserlaubnis; faktische Inländerin; erwachsene

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen ausreichend sind (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 10.02.2022 - 14 CS 21.2264

    Zum Anspruch auf mündliche Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtschutz

    Dafür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts - außer in Fällen, in denen das Verwaltungsgericht früheren Vortrag offengelassen oder nicht berücksichtigt hat - ebenso wenig aus wie bloß pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. SächsOVG, B.v. 5.7.2017 - 3 B 163/17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 26.07.2017 - 1 B 191/17

    Nachbarantrag, Eilantrag, ; Rechtsschutzbedürfnis; Rohbaufertigkeit

    Soweit die Antragsteller vortragen, dass auch der soziale Wohnfriede beeinträchtigt werden könne und zudem Störungen vor nachbarlicher Einsichtnahme oder eine mögliche Räumungsklage zu berücksichtigen seien, entspricht der Vortrag bereits nicht dem Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. vom 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 08.06.2021 - 3 B 181/21

    Keine Inzidenzprüfung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei § 60b AufenthG;

    Die Anforderungen an das Darlegungserfordernis bemessen sich nach der Zeit, die dem Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung steht und somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3 f.; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 8. November 2004, NVwZ 2006, 74; Beschl. v. 1. Juli 2002, NVwZ 2002, 1389; OVG Schl.-H., Beschl. v. 31. Juli 2002 - 3 M 34/02 -, juris Rn. 3; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 71 f.; W.-R. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 146 Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 26.11.2021 - 3 B 349/21

    Faktischer Inländer; Kleinkind

    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, ebenso wenig aus wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen ausreichend sind (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 3 f. m. w. N.; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2).17 Eine solche sachliche Auseinandersetzung der Antragstellerinnen mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts lässt sich ihrer Beschwerdebegründung allenfalls ansatzweise bei sehr großzügiger Auslegung entnehmen.
  • OVG Sachsen, 18.07.2017 - 3 B 147/17

    Darlegungsgebot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum

    Die Anforderungen an das Darlegungserfordernis bemessen sich nach der Zeit, die dem Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung steht und somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 - zur Veröffentlichung in juris vorgesehen; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 - , juris Rn. 2; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 75; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 41).3 Die Beschwerdebegründung genügt nicht dem so verstandenen Darlegungsgebot.
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 3 CS 17.2543

    Unzulässigkeit der Beschwerde mangels hinreichender Darlegung von

    Die bloße Bezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen, ohne auf die die angefochtene Entscheidung tragenden Erwägungen einzugehen, reicht hierfür ebenso wenig aus wie pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.678 - juris Rn. 64; SächsOVG, B.v. 5.7.2017 - 3 B 163/17 - juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.08.2017 - 3 B 150/17

    Studium; Sprachkenntnis; Darlegung; Beschwerdebegründung

    Die Anforderungen an das Darlegungserfordernis bemessen sich nach der Zeit, die dem Antragsteller zur Begründung seiner Beschwerde zur Verfügung steht und somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (SächsOVG, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 -, juris Rn. 2 ff.; Beschl. v. 16. Dezember 2014 - 3 B 127/14 -, juris Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 8. November 2004, NVwZ 2006, 74; Beschl. v. 1. Juli 2002, NVwZ 2002, 1389; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 146 Rn. 75; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 146 Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht