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   BVerwG, 05.12.1997 - 3 B 172.97   

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https://dejure.org/1997,14795
BVerwG, 05.12.1997 - 3 B 172.97 (https://dejure.org/1997,14795)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1997 - 3 B 172.97 (https://dejure.org/1997,14795)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1997 - 3 B 172.97 (https://dejure.org/1997,14795)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung des § 67 Abs. 1 Tierseuchengesetz (TierSG) - Ermittlung des gemeinen Wertes eines Tieres - Berücksichtigung von Steuern bei der Entschädigungsfestsetzung nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) - Festsetzung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13

    Tierseuche; Tötungsanordnung; Tierseuchenkasse; Entschädigung;

    Diese Regelung ist eindeutig, was der Senat bereits zur Frage der Einbeziehung der Mehrwertsteuerpauschale bei der Bildung des "gemeinen Wertes" des Tieres (§ 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG) entschieden hat (Beschluss vom 5. Dezember 1997 - BVerwG 3 B 172.97 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 16).

    Den besonderen Entschädigungscharakter hat auch das Bundesverwaltungsgericht schon betont (vgl. Urteil vom 19. Oktober 1971 - BVerwG 1 C 3.69 - BVerwGE 39, 10 ) und die Willkürlichkeit der Gleichbehandlung von "optierenden" und "pauschalierenden" Seuchengeschädigten im steuerrechtlichen Zusammenhang ausdrücklich verneint (Beschluss vom 5. Dezember 1997 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 23 ZB 23.1152

    Entschädigung für auf behördliche Anordnung getötete Rinder

    Diese Regelung ist eindeutig (vgl. zu § 67 Abs. 1 Satz 1 TierSG BVerwG, B.v. 5.12.1997 - 3 B 172.97 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 16; BVerwG, B.v. 6.6.2014 - 3 B 58.13 - BeckRS 2014, 53411).
  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 20 BV 12.2711

    Anrechnung verwertbarer Teile des Tieres; Umsatzsteuer

    Bei § 67 Absatz 4 TierSG handelt es sich um eine reine Berechnungsvorschrift, bei der steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nach § 24 UStG ("optierender" oder "pauschalierender" Landwirt) keine Rolle spielen (vgl. hierzu auch BVerwG B. v. 5.12.1997 - 3 B 172.97 - Buchholz 418.6 TierSG Nr. 16).
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