Rechtsprechung
OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
AufenthG § 81 Abs. 4, § 83; Beschluss des Assoziationsrates EWG/Türkei Art 6 Abs. 1
Fiktionswirkung des § 81 Abs 4 AufenthG bei verspäteter Antragstellung; Hinweispflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fiktionswirkung eines um sechs Wochen verspäteten Antrags auf Aufenthaltserlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz zur Verhinderung der Abschiebung aufgrund einer Beschäftigung als Arbeitnehmer in der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) des Vaters
- Judicialis
AufenthG § 81 Abs. 4; ; AufenthG § 83; ; Beschluss des Assoziationsrates EWG/Türkei Art. 6 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fiktionswirkung eines um sechs Wochen verspäteten Antrags auf Aufenthaltserlaubnis; Vorläufiger Rechtsschutz zur Verhinderung der Abschiebung aufgrund einer Beschäftigung als Arbeitnehmer in der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) des Vaters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 17.04.2008 - 3 L 145/08
- OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Dresden, 17.04.2008 - 3 L 145/08
D (A), Aufenthaltserlaubnis, nachträgliche Befristung, Verlängerungsantrag, …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. April 2008 - 3 L 145/08 - wird zurückgewiesen. - OVG Sachsen, 06.10.2009 - 3 B 159/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbare Rücknahme einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08
Vorläufigen Rechtsschutz zur Verhinderung der Abschiebung ist in diesem Falle - wie der Senat in seinem Beschluss vom 6.10.2009 (3 B 159/08, zitiert nach juris) im Hinblick auf die Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis jüngst entschieden hat - allein gemäß § 123 VwGO zu gewähren. - VGH Bayern, 28.09.2009 - 19 CS 09.1610
Ausländerrecht; Änderung der Sach- und Rechtslage (Aussetzung des Verfahrens …
Auszug aus OVG Sachsen, 30.11.2009 - 3 B 174/08
Hierbei orientiert sich der Senat an einem Zeitraum von bis zu einer Woche nach Auslaufen der Aufenthaltserlaubnis, innerhalb dessen ein Verlängerungsantrag noch die Fiktionswirkungen des § 81 Abs. 4 AufenthG auslösen kann (vgl. hierzu BayVGH, zuletzt Beschl. v. 28.9.2009 - 19 CS 09.1610 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
- BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10
Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges …
Der Auffassung, dass die sog. Fiktionswirkung in allen Fällen einer verspäteten Antragstellung (…Hofmann, in: Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht - Handkommentar, 1. Aufl. 2008, AufenthG § 81 Rn. 29 ff.) oder zumindest dann greift, wenn noch ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag besteht (OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006 - 18 B 120/06 - InfAuslR 2006, 448; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 - juris Rn. 3; VGH München…, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 - juris Rn. 4; Dienelt, InfAuslR 2005, 136; Benassi, InfAuslR 2006, 178 ;… Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 81 AufenthG - Stand: Februar 2010 - Rn. 40: "leichte Verspätung"), folgt der Senat nicht. - VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21
Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis; …
vgl. dazu etwa: Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris, Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. März 2021 - 2 M 14/21 -, juris, Rn. 59; Kallerhoff/Fellenberg , in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 25 Rn. 24. - OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2021 - 2 M 14/21
Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; Anforderungen an das …
Ist der Ausländer aus Sicht der Ausländerbehörde ausreichend sach- und/oder rechtskundig und wird er insbesondere durch eine rechtskundige Person, etwa einen Rechtsanwalt, vertreten, besteht aber grundsätzlich keine Pflicht zur Beratung des Ausländers, es sei denn, es muss sich der Behörde aufdrängen, dass der Vertreter selbst beratungsbedürftig ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 - juris Rn. 5, m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 3 B 2.09
Vietnam; Visum; Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; eigenständiges …
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Wirkung und Behandlung verspäteter Verlängerungsanträge heftig umstritten ist (…vgl. insoweit nur Albrecht in Storr u.a., Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, Rzn. 17 ff. zu § 81 AufenthG;… Funke-Kaiser, a.a.O., Rz. 43; für die Fiktionswirkung jeglichen Antrags auf Erteilung eines anderen oder Verlängerung des bisherigen Aufenthaltstitels: Hofmann in HK-AuslR, 2008, Rzn. 33 ff. zu § 81 AufenthG), und dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung zunehmend die Auffassung vertreten wird, ein verspätet gestellter Verlängerungsantrag löse die Fortgeltungsfiktion aus, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag bestehe (OVG Münster, Beschluss vom 23. März 2006 - 8 B 120/06 -, InfAuslR 2006, 448; Beschluss vom 24. Juli 2009 - 18 B 1661/08 -, juris, Rz. 14; OVG Bautzen, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris, Rz. 3; VGH München, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 -, juris, Rz. 4; im Ergebnis ebenso AVwV-AufenthG Nr. 81.4. - OVG Sachsen, 18.10.2018 - 3 B 326/18
Blaue Karte EU; Beschäftigung; angemessene Qualifikation
Mit dem Erfolg des einstweiligen Rechtsschutzbegehrens gemäß § 80 Abs. 5 VwGO wird nämlich nur die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht gemäß § 58 Abs. 2 AufenthG beseitigt, nicht aber die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts wiederhergestellt (SächsOVG, Beschl. v. 30. November 2009 - 3 B 174/08-, juris Rn. 6;… Funke-Kaiser, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblattsammlung Stand: Juni 2018, § 81 Rn. 129 m. w. N.). - VG Düsseldorf, 24.01.2011 - 27 L 1633/10
Drittstaat Kurzaufenthalt Visum Sichtvermerk Fiktion Eheschließung
Insoweit hat die entscheidende Kammer indes bereits in ihrem Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 27 L 1167/10 - dargelegt, dass es unter Berücksichtigung der gängigen verfahrensrechtlichen Fristen von zwei Wochen, einem Monat oder im Einzelfall auch zwei Monaten naheliegt, sich bei der Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze an einem Zeitraum von mehreren Tagen oder Wochen zu orientieren, - vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. September 2009 - 19 CS 09.1610 -, juris (…Rn. 4); Sächsisches OVG, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 B 174/08 -, juris (…Rn. 3) [bis zu einer Woche] - und diese nicht auf Monate auszudehnen.