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   VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496   

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VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496 (https://dejure.org/2020,11899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.03.2020 - 3 B 18.2496 (https://dejure.org/2020,11899)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. März 2020 - 3 B 18.2496 (https://dejure.org/2020,11899)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 79.14

    Eintritt des Versorgungsfalls; Versetzung in den Ruhestand; Beginn des

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Tritt eine Beamtin/ein Beamter mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, so tritt der Versorgungsfall am letzten Tag dieses Monats ein (entgegen BVerwG, B.v. 7.12.2015 - 2 B 79.14 - juris).

    Zur Begründung seiner - vom Senat zugelassenen - Berufung verweist der Kläger im Wesentlichen auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2015 (2 B 79.14 - juris), wonach der Ruhestand am ersten Tag des folgenden Monats beginne, wenn die Versetzung in den Ruhestand mit dem Ende des Monats oder dem Ablauf des Monats erfolge.

    Denn der innere Grund für den Versorgungsfall (das Erreichen der Altersgrenze bzw. das Auftreten von Dienstunfähigkeit) ist schon im vorausgegangenen Monat eingetreten (Heydemann, NVwZ 2016, 394/395).

    Demgegenüber vertritt der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in ständiger Rechtsprechung, dass das Ereignis des Versorgungsfalls dem Monatsersten zuzuordnen ist (vgl. zuletzt: BVerwG, B.v. 7.12.2015 - 2 B 79.14 - juris; Reich, Beamtenversorgungsgesetz, 2. Aufl. 2019, § 4 Rn. 13).

    Eine Begründung, warum die erforderliche Zuordnung zum Monatsersten erfolgen muss, geben jedoch weder die als ständige Rechtsprechung des 2. Senats zitierten Entscheidungen aus den Jahren 2009 und 2010 noch die Entscheidung vom 7. Dezember 2015 (a.a.O.).

    Die Revision war zuzulassen, weil das Urteil im Hinblick auf den Zeitpunkt des Versorgungsfalleintritts von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (B.v. 7.12.2015 - 2 B 79.14 - juris) und auf dieser Abweichung beruht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; amtsbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Im Beamtenversorgungsrecht ist grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich (stRspr, BVerwG, U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 - juris Rn. 16 f.; U.v. 25.8.2011 - 2 C 22.10 - juris Rn. 8 und B.v. 5.3.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Diesem Urteil sei jedoch durch nachfolgende Entscheidungen (U.v. 25.6.2009 - 2 C 47.07 - juris Rn. 12; U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 - juris Rn. 17) die Grundlage entzogen worden.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 29.08

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Im Beamtenversorgungsrecht ist grundsätzlich das bei Eintritt des Versorgungsfalls geltende Recht maßgeblich (stRspr, BVerwG, U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 - juris Rn. 16 f.; U.v. 25.8.2011 - 2 C 22.10 - juris Rn. 8 und B.v. 5.3.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Diesem Urteil sei jedoch durch nachfolgende Entscheidungen (U.v. 25.6.2009 - 2 C 47.07 - juris Rn. 12; U.v. 12.11.2009 - 2 C 29.08 - juris Rn. 9; B.v. 19.8.2010 - 2 C 34.09 - juris Rn. 17) die Grundlage entzogen worden.

  • BVerwG, 26.08.1968 - VI C 3.68

    Berechnung des Renteneintrittsmonats bei Geburtstag des Betroffenen am

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Der Bundesgerichtshof hat im Falle einer Ruhestandsversetzung "mit Ablauf des 30. November 2012" entschieden, dass der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages noch zu diesem Tag gehört und damit rechtlich dem abgelaufenen Monat und nicht dem ersten Tag des Folgemonats zuzurechnen ist (U.v. 16.11.2016 - IV ZR 356/15 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.8.1968 - VI C 3.68 - juris Rn 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.10.2018 - 1 L 112/18

    Berechnung der ruhegehaltfähige Dienstzeit eines Beamten

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Dementsprechend schreibt Art. 11 Abs. 2 Satz 1 BayBeamtVG vor, dass der Anspruch auf Ruhegehalt mit dem Beginn des Ruhestands entsteht, und normiert damit nicht nur den Ruhegehaltsanspruch, sondern erklärt zugleich auch die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu Beginn des Ruhestands für die Berechnung des Ruhegehaltsanspruchs für maßgeblich (vgl. OVG LSA, B.v. 18.10.2018 - 1 L 112/18 - juris Rn. 5 u.a. zu der gleichlautenden bundesrechtlichen Bestimmung des § 4 Abs. 2 BeamtVG).
  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Gleichwohl ist das Ereignis des Versorgungsfalls einem bestimmten Tag, dem Monatsletzten oder dem Monatsersten zuzuordnen, weil zwischen 24:00 Uhr bzw. 00:00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert (BGH, B.v. 8.5.2007 - VI ZB 74/06 - juris Rn. 12).
  • BAG, 27.06.2018 - 10 AZR 290/17

    Rückzahlung einer tarifvertraglichen Sonderzuwendung bei Ausscheiden bis zum 31.

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis am 30. Juni eines Kalenderjahres endet, scheidet noch in der ersten Jahreshälfte aus (stRspr, U.v. 16.6.1966 - 5 AZR 521/65 - juris; zuletzt: U.v. 27.6.2018 - 10 AZR 290/17 - juris Rn. 45; zustimmend: Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl. 2020, § 188 Rn. 5; Grothe in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2018, § 188 Rn. 2).
  • BAG, 16.06.1966 - 5 AZR 521/65

    Tagesabgrenzung - Fristabgrenzung - Urlaubsanspruch - Wartezeit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis am 30. Juni eines Kalenderjahres endet, scheidet noch in der ersten Jahreshälfte aus (stRspr, U.v. 16.6.1966 - 5 AZR 521/65 - juris; zuletzt: U.v. 27.6.2018 - 10 AZR 290/17 - juris Rn. 45; zustimmend: Ellenberger in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 79. Aufl. 2020, § 188 Rn. 5; Grothe in Münchner Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2018, § 188 Rn. 2).
  • BGH, 16.11.2016 - IV ZR 356/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls im Fall

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Der Bundesgerichtshof hat im Falle einer Ruhestandsversetzung "mit Ablauf des 30. November 2012" entschieden, dass der Zeitpunkt des Ablaufs eines Tages noch zu diesem Tag gehört und damit rechtlich dem abgelaufenen Monat und nicht dem ersten Tag des Folgemonats zuzurechnen ist (U.v. 16.11.2016 - IV ZR 356/15 - juris Rn. 20 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 26.8.1968 - VI C 3.68 - juris Rn 9).
  • BVerwG, 09.02.1961 - II C 142.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 19.03.2020 - 3 B 18.2496
    Er sei zwar in seinem Urteil vom 9. Februar 1961 (II C 142.59 - BVerwGE 12, 46) davon ausgegangen, dass der Versorgungsfall regelmäßig mit dem Ende des Monats und vor dem Ersten des folgendes Monats eintrete.
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 22.10

    Polizeizulage; Ruhegehaltfähigkeit; Versorgungsreformgesetz; Alimentation;

  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

  • VGH Bayern, 02.09.2020 - 3 BV 19.875

    Anerkennung von unterhälftiger Beschäftigung als ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Da der Kläger mit Ablauf des 31. Juli 2017 in den Ruhestand versetzt wurde, richtet sich die Festsetzung seines Ruhegehalts nach dem Bayerischen Beamtenversorgungsgesetz in der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Fassung (BayVGH, U.v. 19.3.2020 - 3 B 18.2496).
  • VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 BV 18.216

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage für die Festsetzung der Versorgungsbezüge

    Da die Klägerin mit Ablauf des 31. August 2017 in den Ruhestand versetzt wurde, richtet sich die Festsetzung ihres Ruhegehalts nach dem BayBeamtVG in der am 31. August 2017 maßgeblichen Fassung (BayVGH, U.v. 19.3.2020 - 3 B 18.2496).
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