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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08   

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BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2008 - 3 B 18.08 (https://dejure.org/2008,18330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Der Kläger sieht eine Abweichung darin, dass das Berufungsgericht sich allein auf die Ansicht des Beklagten bzw. von dessen Amtsärztin gestützt habe, obwohl der Behörde nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 (BVerwGE 100, 221) keine Einschätzungsprärogative zukomme und das Gericht die Sache spruchreif machen müsse.

    Die Verwaltungsgerichte sind hiernach verpflichtet, die Sache spruchreif zu machen und den Verpflichtungsanspruch abschließend zu bescheiden (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 a.a.O. S. 228).

    Sie beruht auf einem Fehlverständnis des Rechtssatzes, dass die Überprüfung beliebig wiederholbar ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 1995 BVerwG 3 C 24.94 a.a.O. S. 227; ferner Beschluss vom 18. Februar 2008 BVerwG 3 B 88.07 juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2007 - 13 A 3786/05

    Geeignetheit des Antwort-Wahl-Verfahrens als Prüfungssystem i.R.d. Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Die daraufhin erfolgte erneute Versagung der Heilpraktikererlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3786/05; BVerwG 3 B 19.08).

    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).

  • OVG Bremen, 12.02.2008 - 1 A 234/03

    Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Ansicht vertreten, dass eine Heilpraktikererlaubnis nicht mehr erteilt werden dürfe, wenn jedenfalls die letzte Überprüfung erfolglos geblieben sei, weshalb bei mehreren erfolglosen Überprüfungen eine Klage aufgrund einer früheren Überprüfung nur Erfolg haben könne, wenn zugleich die aufgrund der späteren Überprüfungen ergangenen Versagungsbescheide aufgehoben würden (OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris Rn. 32).

  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 19.08

    Versagung einer Heilpraktikererlaubnis - Gefahr für die Volksgesundheit

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Die daraufhin erfolgte erneute Versagung der Heilpraktikererlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3786/05; BVerwG 3 B 19.08).

    15 Die Entscheidungserheblichkeit dieser Frage entfällt worauf der Senat mit Blick auf das weitere Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht vorsorglich hinweist nicht etwa deshalb, weil der Kläger zeitlich nach der hier in Rede stehenden Überprüfung eine weitere Überprüfung nicht bestanden hat und die gegen die deshalb ergangenen Versagungsbescheide geführten Rechtsmittel erfolglos geblieben sind (s. den Beschluss des Senats vom heutigen Tage in der Parallelsache BVerwG 3 B 19.08).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Enthält dagegen das Urteil zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 BVerwG 8 B 144.97 Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50; Dawin, in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 108 Rn. 153).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 78.80

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Fernmündliche Abgabe - Berichterstatter des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Eine Bestätigung des Berufungsurteils als jedenfalls im Ergebnis zutreffend (§ 144 Abs. 4 VwGO) käme bei einer Gehörsverletzung als absolutem Revisionsgrund allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezöge, auf die es für die Entscheidung nicht ankäme (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen; dies setzt aber voraus, dass das wesentliche Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77 BVerfGE 47, 182 ; Beschluss vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91 BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 25.11.1999 - 9 B 70.99
    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Davon ist zwar grundsätzlich auszugehen; dies setzt aber voraus, dass das wesentliche Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet wird (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 1 BvR 426/77 BVerfGE 47, 182 ; Beschluss vom 19. Mai 1992 1 BvR 986/91 BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschluss vom 25. November 1999 BVerwG 9 B 70.99 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Eine Bestätigung des Berufungsurteils als jedenfalls im Ergebnis zutreffend (§ 144 Abs. 4 VwGO) käme bei einer Gehörsverletzung als absolutem Revisionsgrund allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Verletzung nicht auf das Gesamtergebnis des Verfahrens, sondern nur auf einzelne Feststellungen bezöge, auf die es für die Entscheidung nicht ankäme (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1981 BVerwG 7 C 78.80 BVerwGE 62, 6 ; Urteil vom 20. November 1995 BVerwG 4 C 10.95 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2005 - 9 S 2343/04

    Zur Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Das Berufungsgericht hat (durch Bezugnahme auf seine Ausführungen in dem in der Parallelsache OVG 13 A 3786/05 ergangenen Beschluss vom 20. November 2007, dort insb. BA S. 10 f.) nicht den Charakter als berufsbezogene Prüfung verneint, sondern aus der Eigenart der Überprüfung als Maßnahme der gesundheitspolizeilichen Gefahrenabwehr sowie dem Umstand, dass es sich bei dem Heilpraktikergesetz um vorkonstitutionelles Recht handelt, das Fehlen einer die Durchführung des schriftlichen Teils der Überprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ausdrücklich zulassenden Ermächtigungsgrundlage für unschädlich gehalten (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 26. Oktober 2005 9 S 2343/04 VBlBW 2006, 146; OVG Bremen, Urteil vom 12. Februar 2008 1 A 234/03 juris; s. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1989 BVerwG 3 B 18.89 Buchholz 418.04 Heilpraktiker Nr. 15).
  • OVG Sachsen, 10.10.2002 - 4 BS 328/02

    Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice); Anspruch auf erneute Prüfungsteilnahme;

  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 18.02.2008 - 3 B 88.07

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer durch stattgebenden Folgebescheid

  • BVerwG, 27.06.1989 - 3 B 18.89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2009 - 13 A 3785/05

    Voraussetzungen für eine Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als

    Im vorliegenden, die schriftliche Überprüfung des Klägers vom 5. Juli 2001 betreffenden Verfahren hob das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 4. Juli 2008 (- 3 B 18.08 - , juris), auf den im Einzelnen Bezug genommen wird, den Beschluss des Senats vom 20. November 2007 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurück.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 3 B 17.11

    Aufnahme in den Krankenhausrahmenplan; bedarfsgerechte Versorgung;

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13

    Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 19.08
    Die daraufhin erfolgte Versagung der Erlaubnis ist Gegenstand eines weiteren Verfahrens (OVG 13 A 3785/05; BVerwG 3 B 18.08).

    Darin unterscheidet sich die hier angegriffene Berufungsentscheidung von der vom Kläger im Parallelverfahren mit denselben Zulassungsgründen angegriffenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (s. dazu Beschluss des Senats vom heutigen Tage im Verfahren BVerwG 3 B 18.08).

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09

    Trennungsgebot; Konfliktlösung; Nachsteuerung

    Unter diesen Umständen ist ohne weiteres davon auszugehen, dass sich das Oberverwaltungsgericht, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht nur "im Ergebnis" für zutreffend gehalten hat, dessen Gründe insoweit stillschweigend zu Eigen gemacht hat, zumal es sich bereits aus der Sicht des Verwaltungsgerichts erkennbar nicht um einen zentralen rechtlichen Gesichtspunkt im Vortrag der Klägerin gehandelt hat (vgl. zu diesem Kriterium etwa Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2009 - 3 B 85.09

    Zulässigkeit der Durchführung der schriftlichen Heilpraktikerprüfung als

    Anders als in dem vorhergehenden Berufungsverfahren (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris) hat das Oberverwaltungsgericht sich diesmal nach Einholung eines Sachverständigengutachtens im Einzelnen mit den Einwendungen des Klägers gegen die Prüfungsfragen auseinander gesetzt und ausgeführt, warum es die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens nicht für erforderlich hält.
  • BVerwG, 08.06.2021 - 9 B 26.20

    Rücknahme von auf der rückwirkenden Anwendung von § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG BB n.F.

    Enthält dagegen das Urteil zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind, liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer

    Die fehlende Bescheidung des Vorbringens von Beteiligten in den Entscheidungsgründen lässt nur dann auf dessen Nichtberücksichtigung schließen, wenn dieses Vorbringen den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung für das Verfahren betrifft und nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert ist (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 9 B 41.09 - juris Rn. 6 m.w.N.) oder wenn die Entscheidung zu zentralen rechtlichen Gesichtspunkten im Vortrag eines Beteiligten keine nähere Auseinandersetzung in den Entscheidungsgründen und auch keinen Hinweis darauf enthält, weshalb diese Argumente nach Ansicht des Gerichts nicht entscheidungserheblich sind (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2002 - 8 C 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 35 S. 109 und Beschluss vom 4. Juli 2008 - 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09

    Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen

    Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.09.2014 - 3 B 18.14

    Erhebung einer nach Größe des Betriebs und Zahl der geschlachteten Tiere

    Ein Gehörsverstoß kommt deshalb nur in Betracht, wenn im Einzelfall besondere Umstände ergeben, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (stRspr; BVerfG, vgl. Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1999 - BVerwG 9 B 70.99 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 64 und vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 9 LA 164/19

    Verwertung eines vom Verwaltungsgericht nicht in das Verfahren eingeführten

  • VGH Bayern, 20.11.2019 - 10 ZB 19.33495

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2012 - 13 A 1863/10

    Anspruch auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2009 - 2 LA 35/09

    Verhältnisausgleich nach dem Ergebnis einer Kommunalwahl vom Mai 2008 zur

  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.4427

    Sektorale Heilpraktikererlaubnis

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08   

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https://dejure.org/2008,12992
OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,12992)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24.07.2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,12992)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,12992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    StVG § 29 Abs. 5 S. 1, § 65 Abs. 9 S. 1 HS. 2; FeV § 11 Abs. 8 S. 1, § 13 Nr. 2 Buchst b

  • verkehrslexikon.de

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwiesenheit der mangelnden Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs bei Verweigerung eines Eignungsgutachtens nach wiederholten Verkehrsverstößen unter Alkoholeinfluss; Anforderung eines erneuten Eignungsgutachtens bei einem Verkehrsverstoß unter Alkoholeinfluss nach ...

  • mpu-intensiv.de

    Tilgungsreife von Verkehrsverstößen - Unbeachtlichkeit des Tilgungsreifeeintritts von Verkehrsverstößen während eines Widerspruchsverfahrens für eine Fahrerlaubnisentziehung

  • Judicialis

    StVG § 29 Abs. 5 S. 1; ; StVG § 65 Abs. 9 S. 1 HS. 2; ; FeV § 11 Abs. 8 S. 1; ; FeV § 13 Nr. 2 Buchst. b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubsnisentzug; Alkoholmissbrauch; wiederholte Verkehrsverstöße; Verwertungsfrist; Verwertungsverbot; Gutachtensverweigerung; maßgebliche Sach- und Rechtslage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Der Antragsteller stellt nicht in Frage, dass die zehnjährige Verwertungsfrist des § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG für Entscheidungen über eine Fahrerlaubnisentziehung, die vor dem 1.1.1999 im Verkehrszentralregister eingetragen worden sind und die früher gemäß § 52 Abs. 2 BZRG in der bis 31.12.1998 geltenden Fassung ungeachtet ihrer Tilgung im Verkehrszentralregister zeitlich unbegrenzt in einem Fahrerlaubnisentziehungs- oder -erteilungsverfahren verwertbar waren, gemäß § 29 Abs. 5 Satz 1 StVG erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis beginnt, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung (BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.).

    Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung regelt, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.) gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen, sofern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV bezogen auf diesen Zeitpunkt rechtsfehlerfrei angewandt wurde.

    Eine solche Verletzung ist auch nicht ersichtlich, zumal das Bundesverwaltungsgericht in der bereits zitierten Entscheidung ebenfalls keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die übergangsweise geltende Verwertungsfrist des § 65 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 StVG hatte (BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 15.11.2005 - 3 BS 232/05

    Punktereduzierung, Tilgung, Fahrerlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 16 B 1093/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Der Senat hat zudem bereits entschieden, dass selbst ein Zeitraum von mehreren Jahren zwischen den alkoholbedingten Verkehrsverstößen nicht der Annahme wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss gemäß § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV entgegen steht, solange die einzelnen Verkehrsverstöße noch verwertbar sind, weil diese Vorschrift keine weitere Differenzierung nach der Länge der Zeiträume zwischen einzelnen Zuwiderhandlungen oder nach den Umständen, die den Zuwiderhandlungen zugrunde liegen, gebietet (Senatsbeschl. v. 20.11.2003 - 3 BS 429/02 -, unveröffentlicht; BayVGH, Beschl. v. 6.5.2008 - 11 CS 08.551 -, zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.10.2007 - 11 CS 07.1242
    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Der gegenteiligen Ansicht (ThürOVG, Urt. v. 21.2.2005, VRS 109, 306 ff.; BayVGH, Beschl. v. 25.10.2007 - 11 CS 07.1242 -, zitiert nach Juris) folgt der Senat aus den folgenden Gründen nicht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung regelt, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen (Senatsbeschl. v. 3.7.2008 - 3 B 149/08 -, unveröffentlicht, mit Verweis auf: OVG RP, Beschl. v. 3.6.2008 - 10 B 10356/08 -, zitiert nach Juris, sowie auf BVerwG, Urt. v. 9.6.2005, NJW 2005, 3440 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 10.7.2002, VRS 105, 76 ff.; Senatsbeschl. v. 8.11.2001, DAR 2002, 234 f.) gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung bzw. des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen, sofern § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV bezogen auf diesen Zeitpunkt rechtsfehlerfrei angewandt wurde.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.07.2006 - 10 B 10750/06

    Verringerung des Punktestandes vor Erlass des Widerspruchsbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • VGH Bayern, 08.06.2007 - 11 CS 06.3037

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis - Punktesystem // Maßgebliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2006 - 1 M 140/06

    Zeitpunkt des Erlasses einer Verfügung zur Entziehung der Fahrerlaubnis als

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 10 S 2875/04

    Unbeachtlichkeit nachträglicher Punktereduzierung bei Vorliegen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 24.07.2008 - 3 B 18/08
    Vielmehr ist die obergerichtlich weitgehend geteilte Rechtsprechung des Senats, wonach der Eintritt der Tilgungsreife von Verkehrsverstößen während des laufenden Widerspruchsverfahrens für eine im Ausgangsbescheid angeordnete Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StVG) oder eine dort verfügte Fahrerlaubnisentziehung (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG) unbeachtlich ist (Senatsbeschl. v. 15.11.2005 - 3 BS 232/05 -, zitiert nach Juris; VGH BW, Beschl. v. 17.2.2005, DÖV 2005, 746 f.; OVG NRW, Beschl. v. 24.5.2006, DÖV 2006, 924; OVG M-V, Beschl. v. 23.11.2006, NordÖR 2007, 46; BayVGH, Beschl. v. 8.6.2007, NJW 2008, 1547 f.; zweifelnd nur: OVG RP, Beschl. v. 19.7.2006, DÖV 2006, 834 f.), hierher zu übertragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere

  • OVG Sachsen, 08.11.2001 - 3 BS 136/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum,

  • OVG Thüringen, 21.02.2005 - 2 KO 610/03

    Verwertbarkeit von Eintragungen, die nach altem Recht getilgt wurden;

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

  • VGH Bayern, 27.05.2015 - 11 CS 15.645

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    Diese Auffassung entspricht der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg (vgl. B.v. 30.10.2012 - 1 B 9.12 - juris Rn. 20 und v. 18.1.2011 - 1 S 233.10 - juris Rn. 5), des OVG Bautzen (B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - juris Rn. 5) und des OVG Mecklenburg-Vorpommern (B.v. 13.2.2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7 mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354).
  • VG Würzburg, 27.02.2015 - W 6 S 15.119

    Verwertbarkeit einer über 10 ½ Jahre zurückliegenden Trunkenheitsfahrt

    Auch eine Zäsurwirkung einer positiven medizinisch-psychologischen Begutachtung sowie der Umstand der Neuerteilung der Fahrerlaubnis führen zu keiner anderen Beurteilung, zumal neue Umstände hinzugetreten sind (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 3 B 124/20

    Untersagung der Schweinehaltung

    Ist ein Widerspruchsbescheid jedoch - wie hier - noch nicht ergangen, ist im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung abzustellen (zum Fahrerlaubnisrecht: SächsOVG, Beschl. v. 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 1 S 233.10

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungsmangel; Alkohol; wiederholte Zuwiderhandlungen

    Ein - wie hier - nach Erlass der Anordnung des Gutachtens eintretendes Verwertungsverbot für einen Verkehrsverstoß lässt die Rechtmäßigkeit der darauf gestützten Gutachtenanordnung mithin nicht rückwirkend entfallen (vgl. ebenso OVG Bautzen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - juris Rn. 5 f.; OVG Greifswald, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug;

    Dementsprechend hat der Senat wiederholt entschieden, dass selbst ein Zeitraum von mehreren Jahren zwischen den alkoholbedingten Verkehrsverstößen nicht der Annahme wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss nach § 13 Satz 1 Nr. 2b FeV entgegen steht, solange die einzelnen Verkehrsverstöße noch verwertbar sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - m. w. N., zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

    Wenn zum Zeitpunkt der Anordnung ein Nachweis der Kraftfahreignung des Klägers erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis durch später eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nach dem maßgebenden materiellen Recht nicht wieder entfallen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 -, juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 -, juris Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - und 21. März 2012 - OVG 1 S 18.12 -, jeweils juris; a.A. wohl die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 -, juris Rn. 29 unter Hinweis auf den Beschluss vom 6. Mai 2005 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39, 43).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2012 - 1 S 18.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Eignungsmangel; gelegentlicher Cannabiskonsum (117

    Wenn freilich zum Zeitpunkt der Anordnung - wie hier - ein Eignungsnachweis erforderlich war, um mögliche Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs auszuschließen, so kann dieses Bedürfnis nicht durch nachträglich eintretende Umstände, die diese Gefahren nicht beseitigen, nicht wieder entfallen (ebenso zur vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit § 13 Nr. 2 Buchst. b FeV: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 1 M 13/07 - juris Rn. 7, mit zustimmender Anmerkung von Geiger, SVR 2007, 354 f.; Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 24. Juli 2008 - 3 B 18/08 - und vom 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 - jeweils juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 18. Januar 2011 - OVG 1 S 233.10 - Abdruck S. 3 f.; a.A. die Spruchpraxis des Bayerischen VGH: vgl. Beschluss vom 22. August 2011 - 11 ZB 10.2620 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Es entspricht vielmehr ständiger Rechtsprechung, dass weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen, wie etwa Trunkenheitsfahrten, verbieten (B.v. 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 - juris; B.v. 12.3.2014 - 11 CS 13.2562 - juris; B.v. 22.6.2012 - 11 ZB 12.837 - juris; SächsOVG, B.v. 24.7.2008 - 3 B 18/08 - VRR 2008, 403).
  • VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten

    Der Inhalt dieser Regelung erschließt sich aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck der Norm, der darin bestand, einen Gleichlauf zwischen den unter das Übergangsrecht fallenden "Altfällen" und der ab 1. Januar 1999 geltenden Neuregelung herzustellen, die generell eine Tilgungsfrist und damit auch eine Verwertbarkeit von zehn Jahren vorsieht (vgl. BTDrucks 14/4304 S. 14; vgl. zum ganzen ausführlich zudem BVerwG vom 9.6.2005, NJW 2005, 3440; OVG Sachsen vom 24.7.2008, Az. 3 B 18/08, Juris).
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    An der Verwertbarkeit der Verurteilung aus dem Jahre 1992 bestehen somit keine Zweifel (vgl. zur Verwertbarkeit ähnlich lange zurückliegender Verkehrsstraftaten z.B. BVerwG vom 9.6.2005 in BayVBl. 2006, 118, BayVGH vom 04.05.2012 Az. 11 ZB 12.277, vom 13.10.2011 Az. 11 CS 11.1924 und vom 16.2.2009 Az. 11 CS 09.20 zu Strafurteilen aus 1995; VGH Baden-Württemberg vom 20.3.2009 in ZfSch 2009, 474 zu einer Verurteilung vom 03.02.1988; Sächsisches OVG vom 24.7.2008 Az. 3 B 18/08 in VRR 2008, 403 zu einem Strafbefehl vom 13.4.1993).
  • VG Freiburg, 27.01.2010 - 1 K 118/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtteilnahme an einem angeordneten

  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

  • VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • VG Bayreuth, 13.12.2011 - B 1 K 10.772

    Tschechischer Führerschein

  • VG Würzburg, 02.09.2015 - W 6 K 14.1309

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach wiederholter Zuwiderhandlungen unter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2012 - 1 B 9.12

    Erfolgreiche Berufung; Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis;

  • VG Bayreuth, 16.05.2011 - B 1 S 11.281

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 6 L 488/12

    Tilgungsreife Entscheidungen vor 1999 Maßgeblicher Zeitpunkt Gutachtenanordnung

  • VG Bayreuth, 19.07.2011 - B 1 K 11.64

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Gutachten nicht beigebracht; wiederholte

  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 165/15

    Straßenverkehrsrecht; Verwertbarkeit von Eintragungen; Umtausch des Führerscheins

  • VG Schwerin, 22.03.2012 - 3 B 901/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Wiedereinsetzung eines Einspruchs in den vorigen

  • VG München, 30.09.2013 - M 6a S 13.3681

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Zwei Trunkenheitsfahrten; Verwertbarkeit;

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.03.2008 - 3 B 18/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,91104
VG Schleswig, 03.03.2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,91104)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.03.2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,91104)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. März 2008 - 3 B 18/08 (https://dejure.org/2008,91104)
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