Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2661
BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 3 B 19.02 (https://dejure.org/2002,2661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EALG Art. 11; VwGO § 124 Abs. 1; § 132 Abs. 2 Nr. 3 (entsprechend); § 133 Abs. 6 (entsprechend); § 135; § 194 Abs. 1
    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EALG Art. 11
    Aktienurkunde; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Berufung; Berufungsausschluss; Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; ...

  • Wolters Kluwer

    Berufungsausschluss - Fehlerhafte Annahme - Unzutreffende Entscheidung - Nichtzulassung der Revision - Ausschluss der Berufung - Verfahrensfehler

  • Judicialis

    EALG Art. 11; ; VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 6; ; VwGO § 135; ; VwGO § 194 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungsausschluss, fehlerhafte Annahme des VG über - und unzutreffende Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision; Ausschluss der Berufung, Revisions-Nichtzulassungs-Entscheidung wegen fehlerhafter Annahme eines -; Revision, Entscheidung über die Nichtzulassung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2262
  • NVwZ 2002, 1387 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 61.66

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen wegen geleisteter Krankenversorgung nach

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 61.66 - BVerwGE 26, 58 m.w.N.; stRspr) ist in Fällen der vorliegenden Art in jedem Fall das Rechtsmittel gegeben, das gegen eine in jeder Hinsicht verfahrensfehlerfreie Entscheidung gegeben ist/wäre (hier also: Beschwerde, gerichtet auf Zulassung der Berufung), und wegen der vom Verwaltungsgericht unrichtig erteilten Rechtsmittelbelehrung scheidet als Folge von § 58 Abs. 2 VwGO eine Fristversäumnis nach Lage der Dinge aus.

    b) Im vorerwähnten Urteil vom 25. Januar 1967 (a.a.O., S. 60) ist entschieden worden, dass die fehlerhafte Annahme einer trotz gesetzlichen Berufungsausschlusses zulässigen Berufung durch das erst- und/oder zweitinstanzliche Gericht sich als gerichtlicher Verfahrensmangel darstellt ("unzutreffende verfahrensrechtliche Betrachtungsweise").

  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Zweck der Vorschrift ist nämlich die zeitnahe Wiederbefassung des Ausgangsgerichts mit der von ihm fehlerhaft behandelten Sache, damit die Verfahrensbeteiligten ebenso möglichst zeitnah und ohne den Umweg über die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu einer fehlerfreien Entscheidung kommen (Grundsatz der Verfahrensökonomie, vgl. lediglich Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 22 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 3 B 258.97

    Gerichtsverfassungsrecht - Rechtswegbeschränkung bei Streitigkeiten über

    Auszug aus BVerwG, 13.03.2002 - 3 B 19.02
    Zweck der Vorschrift ist nämlich die zeitnahe Wiederbefassung des Ausgangsgerichts mit der von ihm fehlerhaft behandelten Sache, damit die Verfahrensbeteiligten ebenso möglichst zeitnah und ohne den Umweg über die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu einer fehlerfreien Entscheidung kommen (Grundsatz der Verfahrensökonomie, vgl. lediglich Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 22 und vom 5. Juni 1998 - BVerwG 3 B 258.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 30).
  • BVerwG, 26.03.2004 - 1 B 79.03

    Recht auf Wiederkehr; Ermessensreduzierung auf Null; Bindungswirkung

    Der Senat hält es deshalb in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 -, vom 7. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 68.97 - und vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nrn. 22, 33 und 65) für zulässig und geboten, die Entscheidung des Berufungsgerichts von einem Verpflichtungs- in ein Bescheidungsurteil zu ändern und so das gemäß § 144 Abs. 6 VwGO prozessrechtlich zwingende Verfahrensergebnis im Interesse der Verfahrensökonomie ohne Zurückverweisung selbst herzustellen.
  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Vielmehr ist § 133 Abs. 6 VwGO zur gebotenen Korrektur des Urteils heranzuziehen; denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass das Bundesverwaltungsgericht in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO ermächtigt ist, ein prozessrechtlich zwingendes Verfahrensergebnis im Interesse der Verfahrensökonomie im Beschwerdeverfahren selbst herzustellen (vgl. Beschlüsse vom 2. April 1996 - BVerwG 7 B 48.96 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 22, vom 19. November 1997 - BVerwG 7 B 265.97 - a.a.O. Nr. 28, vom 7. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 68.97 - a.a.O. Nr. 33, vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - a.a.O. Nr. 65 und vom 26. März 2004 - BVerwG 1 B 79.03 - a.a.O. Nr. 71).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2007 - L 17 B 26/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten einer Untätigkeitsklage; Entscheidung

    Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ sowie vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13).

    Eine Kostenerstattung scheidet daher in der Regel aus, wenn die Beklagte aus zureichenden Gründen nicht entschieden hatte und der Widerspruchsführer diese Gründe kannte oder kennen musste und deshalb nicht mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (Rechtsgedanke aus § 161 Abs. 3 VwGO; LSG NW, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P und vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ; Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 88 Rn. 11 und § 193 Rn. 13c; Zeihe, SGG, § 193 Rn. 7j, 10 b).

  • BVerwG, 20.06.2007 - 2 B 64.07

    Aufhebung eines unzutreffenden Ausspruchs des Verwaltungsgerichts über die

    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 BVerwG 3 B 19.02 Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65 und vom 5. April 2007 BVerwG 2 B 21.07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2008 - L 1 B 33/07

    Arbeitslosenversicherung

    Über die Frage, ob die Beschwerdegegnerin dem Antragsteller außergerichtliche Kosten erstatten muss, hat das SG nach billigem Ermessen zu entscheiden, wobei es den bisherigen Sach- und Streitstand sowie die Erfolgsaussichten des (Eil-) Verfahrens berücksichtigen muss (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/ Keller/ Leitherer, a.a.O., § 193 Rn. 13).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 2 B 21.07

    Berufung gegen einen vom Verwaltungsgericht entschiedenen Rückzahlungsanspruch

    Durch eine Aufhebung der Nichtzulassungsentscheidung ist das Ausgangsgericht in der Lage und gehalten, urteilsergänzend eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung zu treffen, die wegen unterschiedlicher Zulassungsgründe in § 124 Abs. 2 VwGO einerseits und § 132 Abs. 2 VwGO andererseits anders ausfallen kann als die zuvor verfahrensfehlerhaft getroffene Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision (vgl. Beschluss vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 2 B 72.12

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit; unzutreffender Ausspruch über Nichtzulassung

    Ungeachtet der Unstatthaftigkeit der Beschwerde ist der unzutreffende Ausspruch des Verwaltungsgerichts über die Nichtzulassung der Revision aufzuheben und die Sache in entsprechender Anwendung des § 133 Abs. 6 VwGO an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2002 - BVerwG 3 B 19.02 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 65, vom 5. April 2007 - BVerwG 2 B 21.07 - und vom 20. Juni 2007 - BVerwG 2 B 64.07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - L 3 B 7/02

    Rentenversicherung

    Für eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG ist ergänzend der Rechtsgedanke des § 161 Abs. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) heranzuziehen: Danach fallen der Beklagten bei einer Untätigkeitsklage die Kosten dann zur Last, wenn die Klage sowohl zulässig als auch begründet war und der Kläger nach dem ihm bekannten Umständen mit einer Bescheidung vor Klageerhebung rechnen durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Januar 2003, Az.: L 3 B 19/02 P; Meyer-Ladewig, § 88 Rdnr. 11 und § 193 Rdnr. 13 c; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 193 Rdnr. 7 j, 10 b).
  • BVerwG, 04.08.2021 - 8 B 6.21

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

    Dem von der Klägerin zitierten Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts - 3 B 19.02 - (Buchholz 301 § 133 VwGO Nr. 65) lag - anders als hier - die unzutreffende Annahme eines Berufungsausschlusses durch die Vorinstanz zugrunde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 17 B 15/07

    Antrag auf Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen an einem Arbeitsplatz;

    Über die Frage, ob die Beklagte der Klägerin außergerichtliche Kosten erstatten muss, entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen, wobei insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage maßgeblich sind (Senatsbeschluss vom 05. März 2007, L 17 B 26/06 U; Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen [NW], Beschlüsse vom 20. Dezember 2002, Az.: L 3 B 19/02 P, vom 09. Mai 2003, Az.: L 3 B 7/02 RJ und vom 19. September 2003, Az: L 3 B 4/03 RJ und L 3 B 1/03 RA; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 8. Aufl. 2005, § 193 Rn. 13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht