Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,14330
OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20 (https://dejure.org/2020,14330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.06.2020 - 3 B 194/20 (https://dejure.org/2020,14330)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 (https://dejure.org/2020,14330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,14330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    IfSG § 28, IfSG § 32, IfSG § 33, GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 6, GG Art. 7, SächsVerf Art. 102 Abs. 1 S. 1, VwGO § 47, SächsCoronaSchVO § 2 Abs. 4
    Grundschule; Mindestabstand; Schutzpflicht; körperliche Unversehrtheit; Corona

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schulischer Regelbetrieb ohne Mindestabstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Abweichung vom Mindestabstandsgebot von 1,5 m in sächsischen Grundschulen ist ... - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 15.03.2018 - 3 B 82/18

    Ladenöffnung an Sonntagen; Gewerkschaft; Antragsbefugnis; Prognosegrundlagen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    Erweisen sich diese als offen, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, eine Hauptsache aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, einem anhängigen oder möglicherweise nachfolgenden Normenkontrollantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsOVG, Beschl. v. 15. März 2018 a. a. O.).

  • BVerwG, 12.12.2018 - 8 CN 1.17

    Leipziger Verordnung zur Ladenöffnung am 1. und 3. Advent 2017 für den Ortsteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    15 3. Angesichts der unterschiedlichen Ausgestaltung der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Grund- und sonstigen Schulen und der Teilbarkeit der einzelnen Regelungsbereiche (hierzu BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2018 - 8 CN 1.17 -, juris Rn. 14 ff.) ist der Antrag allerdings unzulässig, soweit begehrt wird, § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO einstweilen auch im Hinblick darauf außer Vollzug zu setzen, dass die Pflicht, den Mindestabstand einzuhalten, außerhalb einer Grundschule wie der, in der die Antragstellerin tätig ist, aufgehoben wird.
  • OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20

    Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Die im Verordnungsweg geregelte Ausnahme vom Mindestabstandsgebot dürfte auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die hinreichende Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und in ihrer jeweiligen Fassung auch dem verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt (SächsOVG, Beschl. v. 29. April 2020 - 3 B 144/20 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.) genügen.
  • VGH Hessen, 02.06.2020 - 8 B 1399/20

    Bestimmungen zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen werden

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Von diesem Erkenntnisstand geht auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in der vom Antragsteller angeführten Entscheidung (Beschl. v. 2. Juni 2020 - 8 B 1399/20.N -, juris Rn. 38 m. w. N.) aus.
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • OVG Sachsen, 25.05.2020 - 3 B 187/20

    Pflicht Mund- Nasenabdeckung zu tragen; Hörgeschädigte Person;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    12 Denn dem Antragsbegehren ist zu entnehmen, dass es in entsprechender Anwendung von § 91 VwGO auf die neue, im Kern gleichlautende Nachfolgeregelung des seit dem 6. Juni 2020 geltenden § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO umgestellt werden soll (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 47 Rn. 90 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 25. Mai 2020 - 3 B 187/20 -, juris Rn. 26).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an § 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985, BVerfGE 71, 158 [161]; BVerfG, Beschl. v. 8. November 1994, BVerfGE 91, 252 [257 f.]; st. Rspr.) auch bei § 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
  • VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    25 Der Antragsgegner hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Kinder im Grundschulalter - ebenso wie Kindergartenkinder - nicht auf die Wahrung eines Mindestabstands verwiesen werden können, weil sie diesen aufgrund ihres Alters, ihrer Einsichtsfähigkeit und ihres Reifegrades bei hoher Beweglichkeit (hierzu ausdrücklich HessVGH, Beschl. v. 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 61 zum "gerichtsbekannten" Bewegungsdrang) nicht einhalten würden und auch die Lehrkonzepte für die Abhaltung des Unterrichts in Grundschulen die Einhaltung eines solchen Mindestabstands weder ermöglichen noch vorsehen.
  • OVG Sachsen, 07.03.2018 - 3 B 386/17

    Ladenöffnung; einseitige Erledigung; Anlass; Sonntag

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Bei der Prüfung, ob die vorläufige Aussetzung einer bereits in Kraft gesetzten Norm dringend geboten ist, muss deshalb ein besonders strenger Maßstab angelegt werden (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2018 - 3 B 386/17 -, juris; Beschl. v. 15. März 2018 - 3 B 82/18 -, juris Rn. 16 m. w. N.).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20
    Eine Konkretisierung der Schutzpflicht in dem Sinn, dass allein das Ergreifen einer bestimmten Maßnahme verfassungsmäßig ist, kommt nur selten in Betracht und nur dann, wenn die Gefahr einer schweren Grundrechtsbeeinträchtigung droht und zudem lediglich eine bestimmte Abwehrmaßnahme sachgerecht ist (Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 15. Aufl. 2018, Art. 2 Rn. 91 ff. m. w. N.; jüngst BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2020 - 3 R 111/20

    Abweichungen vom Mindestabstand in Schulen zulässig

    Deshalb liegt es nahe anzunehmen, dass § 15 Abs. 1 Satz 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV nur die Schülerschaft erfasst und den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer nicht (unmittelbar) regelt (anders offenbar SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 14).

    Eine Konkretisierung der Schutzpflicht in dem Sinn, dass allein das Ergreifen einer bestimmten Maßnahme verfassungsmäßig ist, kommt nur selten in Betracht und nur dann, wenn die Gefahr einer schweren Grundrechtsbeeinträchtigung droht und zudem lediglich eine bestimmte Abwehrmaßnahme sachgerecht ist (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine konkrete Gefährdung von Schülern und Lehrkräften bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1, 50 m dürfte dagegen bislang wissenschaftlich nicht eindeutig erwiesen sein (vgl. zur Gefahr für Lehrkräfte auch SächsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 B 194/20 - Rn. 22).

    Neben der beschriebenen niedrigschwelligen Infektionslage im Land Sachsen-Anhalt ist vorliegend zu berücksichtigen, dass Kinder im Grundschulalter den Mindestabstand regelmäßig nicht einhalten (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 B 194/20 -) und ein sicherer Umgang mit einem Mund-Nasen-Schutz zum Ausgleich dieses Defizit nicht gewährleistet ist (anders wohl im Bereich der Sekundarschulen I und II, wo angesichts der Altersstruktur ein sicherer Umgang eher denkbar sein dürfte).

  • OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21

    Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle

    Aus der Begründung zu dieser Vorschrift geht hervor, dass Schüler der Primarstufe deshalb nicht einbezogen worden seien, da nach derzeitigem Erkenntnisstand Kinder und Jugendliche ein umso geringeres Infektions- und Verlaufsrisiko trügen, je jünger sie seien (hierzu näher bereits SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 -, juris Rn. 36 ff. m. w. N.) und daher die Verfügbarkeit von Testkits auf Personengruppen mit einem höheren Infektions- und Verlaufsrisiko konzentriert werden sollte.
  • VerfGH Sachsen, 19.11.2020 - 203-IV-20
    3 B 194/20 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 - juris; jeweils zur Abstandsregel im Schulbereich).

    In seinem Beschluss vom 10. Juni 2020 (3 B 194/20) war es zwar der Ansicht, dass eine der Vorgängerregelungen der hier angegriffenen Bestimmung (namentlich § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO vom 3. Juni 2020) die bestmögliche Erfüllung der bestehenden Schutzpflichten gegenüber den betroffenen Personengruppen sicherstelle, dem lag aber noch die damalige epidemiologische Situation in Sachsen zu Grunde, welche dadurch gekennzeichnet war, dass die täglichen Neuinfektionen stark zurückgegangen waren.

  • OVG Sachsen, 24.06.2020 - 3 B 196/20

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung der Hauptsache;

    6 Der Senat hat den Normenkontrollantrag einer Grundschullehrerin gegen § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO abgelehnt, wonach der Mindestabstand von 1,5 Metern in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und bei schulischen Veranstaltungen nicht gilt (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2020 - 3 B 194/20 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht