Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.06.2010

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10   

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https://dejure.org/2011,4621
OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10 (https://dejure.org/2011,4621)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2011 - 3 B 22.10 (https://dejure.org/2011,4621)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 3 B 22.10 (https://dejure.org/2011,4621)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 36 Abs 1 AufenthG 2004, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 6 Abs 3 S 2 AufenthG 2004
    Visumerteilungsversagung bei Aufenthalt eines personensorgeberechtigten Elternteils bei Volljährigkeitseintritt auch dann, wenn auch dem Elternteil ein Visum hätte erteilt werden müssen; Revisionszulassung, wenn einem Elternteil die Visumerteilung versagt wurde, dem ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 MRK, Art 4 EGRL 86/2003, Art 7 EGRL 86/2003, Art 1... 0 EGRL 86/2003, Art 12 EGRL 86/2003, Art 6 GG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 3 AufenthG, § 7 Abs 2 AufenthG, § 32 AufenthG, § 36 Abs 1 AufenthG, § 36 Abs 2 AufenthG
    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Nachzug der Eltern; Kindernachzug; Nachzug sonstiger Familienangehöriger; maßgeblicher Prüfungszeitpunkt; gemeinsame Antragstellung; Visumserteilung an einen Elternteil; Kindeswohl; Trennung der Eltern von minderjährigen Kindern; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Visa zum Zweck der Familienzusammenführung von Yeziden aus dem Irak mit einem in Deutschland lebenden Sohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung von Visa zum Zweck der Familienzusammenführung von Yeziden aus dem Irak mit einem in Deutschland lebenden Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Der Senat folgt auch insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, juris Rn. 20 f; Urteil vom 7. April 2009 a.a.O., juris Rn. 10).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem zu § 20 AuslG (vgl. nunmehr § 32 AufenthG) ergangenen Urteil vom 18. November 1997 (a.a.O., juris Rn. 20) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt der Antragstellung auch bei anderen vergleichbaren Vorschriften des Ausländergesetzes maßgeblich ist.

    Vor allem aber greift auch im Fall des § 36 Abs. 1 AufenthG die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1997 a.a.O. maßgebliche Erwägung, dass der mit der Altersgrenze bezweckte Schutz des Minderjährigen nicht allein aufgrund der Dauer des Verwaltungs- und ggf. gerichtlichen Verfahrens entfallen darf.

    Die danach geforderte außergewöhnliche Härte kann schon deshalb nicht angenommen werden, weil es bereits an einer besonderen Härte im Sinne von § 32 Abs. 4 AufenthG fehlt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, juris Rn. 33) und die Erwägungen zu 2. a) auch für die Klägerinnen zu 2) und 3) gelten.

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 -, juris Rn 10).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. April 2009 a.a.O. (juris Rn. 32) die - von der Beklagten in Kindernachzugsfällen regelmäßig vorgebrachte - Ansicht bestätigt, dass es eine autonome Lebensentscheidung der Eltern ist zu bestimmen, ob und, falls ja, von welchem ihrer Kinder sie sich räumlich trennen.

    Der Senat folgt auch insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. November 1997 - 1 C 22.96 -, juris Rn. 20 f; Urteil vom 7. April 2009 a.a.O., juris Rn. 10).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangerhörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 10. Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236.96 -, juris Rn. 8).

    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zu Recht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1997 (a.a.O., juris Rn. 9) ausgeführt, dass Nachteile im Heimatland, die allein wegen der dortigen allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse drohen, nicht zur Begründung einer außergewöhnlichen Härte im Zusammenhang mit der Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft herangezogen werden können.

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland zu verbringen, nicht in Rechnung stellen konnten (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 3 ff; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3 ff).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn entweder besondere atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder wenn die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts, wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, etwa weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 13).

  • BVerwG, 24.01.1994 - 1 B 181.93

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland zu verbringen, nicht in Rechnung stellen konnten (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 3 ff; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3 ff).

    Dass diese nicht zur Betreuung der Kläger in der Lage seien (s. zu diesem Gesichtspunkt: BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1994 a.a.O.), ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Der Gesetzgeber hat im Aufenthaltsgesetz ausdrücklich geregelt, unter welchen Voraussetzungen von der Anwendung (u.a.) des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG abzusehen ist bzw. abgesehen werden kann (s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn entweder besondere atypische Umstände bestehen, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, oder wenn die Erteilung des Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts, wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist, etwa weil die Herstellung der Familieneinheit im Herkunftsland nicht möglich ist (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 27; Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 3.08 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Dies setzt grundsätzlich voraus, dass der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangerhörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 10. Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236.96 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 1 B 180.96

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für das Eingreifen der Härteklausel des § 20

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Grundvoraussetzung für die Annahme einer besonderen Härte ist demzufolge der Eintritt eines Umstandes, den die Eltern bei ihrer früheren Entscheidung, das Kind nicht nach Deutschland zu verbringen, nicht in Rechnung stellen konnten (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rn. 31; Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 1 B 180.96 -, juris Rn. 3 ff; Beschluss vom 24. Januar 1994 - 1 B 181.93 -, juris Rn. 3 ff).
  • BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 3 B 22.10
    Zwar kann auch eine auf Gemeinschaftsrecht, hier Art. 10 Abs. 3 a) der Familienzusammenführungsrichtlinie, beruhende Rechtsposition versagt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich erworben wurde (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 24. April 2008 - 1 C 20.07 -, juris Rn. 35 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 2 B 4.09

    Nachzugsrecht eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    V OVG Berlin-Brandenburg - 19.12.2011 - AZ: OVG 3 B 22.10.
  • VG Berlin, 28.06.2019 - 38 K 43.19

    Elternnachzug: Regelausschlussgrund - außergewöhnliche Härte

    Dass der Kläger zu 2 bzw. seine Eltern vor der Entscheidung stehen, ob der Kläger zu 2 weiterhin mit der Klägerin zu 1 oder in Zukunft mit dem Beigeladenen zu 2 leben soll (vgl. für den Elternnachzug OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - OVG 3 B 22.10 - juris Rn. 22), stellt keine außergewöhnliche Härte dar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2012 - 3 B 40.11

    Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling; Somalia; Nachzug der Mutter;

    Der Senat hält an seiner bereits in seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 (- OVG 3 B 22.10 -, juris, Rn. 26 ff.) im Einzelnen dargelegten Auffassung fest, wonach es auch für den Nachzugsanspruch gemäß § 36 Abs. 1 AufenthG für die Einhaltung der Altersgrenze auf den Zeitpunkt der Antragstellung ankommt.

    Auch für die Befristung des Visums ist auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen, um eine Aushöhlung des gesetzlich bezweckten Minderjährigenschutzes durch eine überlange Verfahrensdauer zu vermeiden (Urteil des Senats vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 36).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 (a.a.O., Rn. 22) darauf hingewiesen, dass es, wie der Umkehrschluss aus § 32 Abs. 4 Satz 2 AufenthG zeigt, im Rahmen des § 36 Abs. 1 AufenthG bei dem unter Gesetzesvorbehalt stehenden Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2, 3 GG verbleibt, eine dem Kindeswohl entsprechende Entscheidung zu treffen, wenn sie zwischen dem Verbleib bei ihren Kindern im Herkunftsland bzw. einem Drittstaat oder dem Nachzug zu einem ihrer Kinder in das Bundesgebiet wählen müssen, und dass dementsprechend das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. April 2009 (a.a.O., Rn. 32) die - von der Beklagten in Kindernachzugsfällen regelmäßig vorgebrachte - Ansicht bestätigt hat, es sei eine autonome Lebensentscheidung der Eltern zu bestimmen, ob und, falls ja, von welchem ihrer Kinder sie sich räumlich trennen.

    Dabei kann letztlich dahinstehen, dass die vorliegend allein in Betracht kommende Tatbestandsalternative der Hilfeleistung im Ausland begangen (vgl. §§ 3, 5 bis 7 StGB) wurde und eine Strafbarkeit der Klägerin auch am Fehlen eines finalen Zusammenhangs zwischen der - behaupteten - Hilfeleistung der Klägerin durch die Übergabe ihres Sohnes an eine Schleuserin und dem von ihr nach dem Vorbringen der Beklagten erstrebten Vorteil scheitern würde, weil die Erlangung des Visums und der anschließenden Aufenthaltserlaubnis sowie die Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II wesentliche Zwischenschritte sind, die den Zusammenhang unterbrechen (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2013 - 3 N 170.11

    Visum; Irak; unbegleiteter Flüchtling; Anträge auf Zulassung der Berufung

    In seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 - OVG 3 B 22.10 - (juris, Rn. 46) hat der Senat dann ausgeführt, dass die Beantwortung der Frage, ob die Mitwirkung der Eltern an der illegalen Einreise ihres minderjährigen Kindes der Geltendmachung eines Anspruchs aus § 36 Abs. 1 AufenthG entgegengehalten werden kann, von den Umständen des Einzelfalls abhängt, der grundsätzlichen Klärung also gerade nicht zugänglich ist.

    Angesichts des klaren Wortlauts der europarechtlichen Vorgabe besteht insoweit auch kein Klärungsbedarf (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 22).

    Angesichts der klaren und eindeutigen Gesetzeslage und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 13; s.a. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2011, a.a.O., Rn. 43) besteht insoweit kein grundsätzlicher Klärungsbedarf.

  • VG Berlin, 20.06.2016 - 34 L 138.16

    Aufenthaltsrecht: Nachzugsrecht eines minderjährigen Jeziden aus dem Irak

    Eine außergewöhnliche Härte muss dabei bezogen auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bestehen, etwa weil der im Bundesgebiet oder der im Ausland lebende Familienangehörige allein ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 10 C 9.12 -, bei juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011 - OVG 3 B 22.10 -, bei juris Rn. 30).
  • VG Berlin, 22.11.2012 - 16 K 108.10

    Versagung der begehrten Visa; Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Nachteile

    Hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Minderjährigkeit des Kindes, zu dem der Nachzug erfolgen soll, ist nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011 -OVG 3 B 22.10-, Juris, Rn. 26) in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kindernachzug auf den Zeitpunkt der Beantragung des Visums abzustellen.
  • VG Cottbus, 26.02.2014 - 3 L 303/13

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Diesem Gesichtspunkt braucht vorliegend aber nicht weiter nachgegangen zu werden, da der Aspekt der Rücknahme des Antrags auf Flüchtlingsschutz und des internationalem subsidiären Flüchtlingsschutzes für die Fortführung des Verfahrens des Antragstellers zu 2. im nationalen Verfahren nicht kausal ist (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2011- 3 B 22.10 -, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.2010 - 3 B 22.10, 3 B 23.10, 3 B 24.10, 3 B 25.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15794
BVerwG, 02.06.2010 - 3 B 22.10, 3 B 23.10, 3 B 24.10, 3 B 25.10 (https://dejure.org/2010,15794)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 B 22.10, 3 B 23.10, 3 B 24.10, 3 B 25.10 (https://dejure.org/2010,15794)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 B 22.10, 3 B 23.10, 3 B 24.10, 3 B 25.10 (https://dejure.org/2010,15794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Möglichkeit eines Ausschlusses einer begehrten Zuordnung eines Vermögensgegenstandes durch bereits erfolgte anderweitige Zuordnung; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zulässigkeit einer Rücknahme eines Zuordnungsbescheides ...

  • rechtsportal.de

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Möglichkeit eines Ausschlusses einer begehrten Zuordnung eines Vermögensgegenstandes durch bereits erfolgte anderweitige Zuordnung; Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Zulässigkeit einer Rücknahme eines Zuordnungsbescheides ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2010 - 3 B 22.10
    Die Beigeladene beanstandet Abweichungen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294 ).
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