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   OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08   

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https://dejure.org/2010,16163
OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08 (https://dejure.org/2010,16163)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.05.2010 - 3 B 259/08 (https://dejure.org/2010,16163)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 3 B 259/08 (https://dejure.org/2010,16163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123; BDSG § 1, § 2; SächsDSG § 21
    Einstweilige Anordnung, Datenschutz, Internetprotokolldaten, Sperrung, Disziplinarverfahren, Beweisverwertungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verwendung eines Internetverlaufsprotokolls zur Überprüfung eines Verdachts der privaten Nutzung eines Internetzugangs während der Arbeitszeit; Anspruch auf Sperrung personenbezogener Daten über die Nutzung eines Internetzugangs zu privaten Zwecken ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Verwendung eines Internetverlaufsprotokolls zur Überprüfung eines Verdachts der privaten Nutzung eines Internetzugangs während der Arbeitszeit; Anspruch auf Sperrung personenbezogener Daten über die Nutzung eines Internetzugangs zu privaten Zwecken ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08
    Trotz Fehlens ausdrücklicher Regelungen in den Verfahrensordnungen ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl BVerfG, Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992, 815 [816]; Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 753 [758]; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl, § 98 Rn. 4; Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 107 ff.).

    Dementsprechend ist auch bei einem Verstoß gegen das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung von einem Beweisverwertungsverbot auszugehen (BVerfG, Beschl. v. 19.12.1991, a. a. O.).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08
    Trotz Fehlens ausdrücklicher Regelungen in den Verfahrensordnungen ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (vgl BVerfG, Beschl. v. 19.12.1991, NJW 1992, 815 [816]; Urt. v. 13.2.2007, NJW 2007, 753 [758]; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl, § 98 Rn. 4; Dawin, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 86 Rn. 107 ff.).

    Eine Ausnahme ist nur zu machen, wenn das Interesse an der Verwertung über das schlichte Beweisinteresse hinausgeht und trotz der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts schutzbedürftig ist (BVerfG Urt. v. 13.2.2007 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09

    Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08
    Die gegen das Urteil eingelegte Berufung ist beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht (Az.: D 6 A 32/09) anhängig.
  • VGH Hessen, 27.03.1990 - 7 TG 3310/88

    Datenschutz; Sperrung von Daten als vorläufige Maßnahme; Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.05.2010 - 3 B 259/08
    Ihre vorläufige Sperrung beinhaltet so keine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. HessVGH, Beschl. v. 27.3.1990 - 7 TG 3310/88 -, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 05.06.2015 - L 3 AL 150/13

    Aufforderung zum schriftlichen Nachweis einer Vollmacht im Widerspruchsverfahren,

    Dieses Landesdatenschutzgesetz gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch unter anderem Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 SächsDSG), mithin auch durch Gerichte des Landes (a. A. [Geltung des BDSG auch für Gerichte des Landes: Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 3 B 259/08 - JURIS-Dokument Rdnr. 9, das allerdings den Ländervorbehalt im Einleitungssatz von § 1 Abs. 2 BDSG nicht thematisiert).
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