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   BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10   

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BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10 (https://dejure.org/2010,10777)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2010 - 3 B 26.10 (https://dejure.org/2010,10777)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 (https://dejure.org/2010,10777)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 5 S 4 LAG
    Rückforderung bei Schadensausgleich; Kenntnis von dem Schadensausgleich; Fristbeginn; Begriff der "Verwirkung"

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für Wegnahmeschäden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen und an Grundvermögen; Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderungsfrist für Lastenausgleich

  • rewis.io

    Rückforderung bei Schadensausgleich; Kenntnis von dem Schadensausgleich; Fristbeginn; Begriff der "Verwirkung"

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückforderung bei Schadensausgleich; Kenntnis von dem Schadensausgleich; Fristbeginn; Begriff der "Verwirkung"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LAG § 349 Abs. 5 S. 4
    Verwirkung des Anspruchs auf Rückforderung von Hauptentschädigung nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für Wegnahmeschäden an landwirtschaftlichem und forstwirtschaftlichem Vermögen und an Grundvermögen; Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.2009 - 3 B 41.09

    Beginn der Rückforderungsfrist i.R.d. Rückforderung von

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass es für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis früher hätte verschaffen können und ob sie zureichende Bemühungen zur Sachverhaltsklärung unternommen hat (Beschlüsse vom 3. November 2009 - BVerwG 3 B 41.09 - ZOV 2010, 31 und vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 7 A 8.09

    Ausgabenverantwortung; Baden-Württemberg; Bund-Länder-Streitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr, vgl. Urteil vom 27. Januar 2010 - BVerwG 7 A 8.09 - juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 3.08

    Lastenausgleichsrecht; Rückforderung; Rückforderungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 3 B 26.10
    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass es für den Fristbeginn ohne Belang ist, ob die Ausgleichsbehörde sich die Kenntnis früher hätte verschaffen können und ob sie zureichende Bemühungen zur Sachverhaltsklärung unternommen hat (Beschlüsse vom 3. November 2009 - BVerwG 3 B 41.09 - ZOV 2010, 31 und vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 3.08 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 18).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.2012 - 4 LB 10/12

    Sicherstellung des Brandschutzes der Löschwasserversorgung für ein im

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich eines Verstoßes gegen Treu und Glauben im Bezug auf die Verwirkung bestätigt (zuletzt BVerwG, Beschluss vom 23.11.2010 - 3 B 26/10 zitiert nach juris), dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben insbesondere gegeben ist, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde.
  • BVerwG, 03.04.2012 - 5 B 59.11

    Rechtsgrundsätzliche Klärung des Vestoßes einer Behörde gegen den Grundsatz von

    Danach setzt die Verwirkung als Hauptanwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Verhaltens voraus, dass seit der Möglichkeit der Geltendmachung des Rechts längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, welche die verspätete Geltendmachung als treuwidrig erscheinen lassen (Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 3 B 26.10 - ZOV 2011, 40 f. und vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 - ZOV 2011, 222 f.).

    Letzteres ist im Hinblick auf die Rücknahmebefugnis der Fall, wenn Umstände eingetreten sind, aus denen der die Rechtswidrigkeit kennende Begünstigte berechtigterweise den Schluss ziehen durfte, der Verwaltungsakt werde nicht mehr zurückgenommen, obwohl die Behörde dessen Rücknehmbarkeit erkannt hat, der Begünstigte ferner darauf vertraut hat, dass die Rücknahmebefugnis nicht ausgeübt werde und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt hat, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 42.98 - BVerwGE 110, 226 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 97; Beschluss vom 23. November 2010 a.a.O. jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei

    vgl. z.B: BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, juris, und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, m.w.N., sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 -, ZOV 2006, 372, juris, und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 12 A 2022/10

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein

    vgl. z.B: BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, juris, und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, m.w.N., sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 -, ZOV 2006, 372, juris, und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 12 A 2236/09

    Teilweise Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von

    vgl. z.B: BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, juris, und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, m.w.N., sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 -, ZOV 2006, 372, juris, und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 1 L 5/14

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare

    Das Umstandsmoment ist insbesondere erfüllt, wenn der Schuldner infolge eines bestimmten Verhaltens des Gläubigers darauf vertrauen durfte, dass dieser seinen Anspruch nach längerer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), und wenn er sich infolge seines Vertrauens so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauenstatbestand) (vgl. BVerwG, Urteil v. 18. Juli 2012 - 8 C 4.11 -, juris, RdNr. 86; Beschluss v. 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris, RdNr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2011 - 12 A 2774/09

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach Maßgabe des §

    vgl. z.B: BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, juris, und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, m.w.N., sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 -, ZOV 2006, 372, juris, und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2014 - 17 K 7653/13

    Zusammenfassung mehrere Buchgrundstücke desselben Eigentümers als

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 9 A 684/12 -, n.v. U.A. Seite 4 ff. mit Verweis auf BVerwG, Urteile vom 7. Februar 1974 - III C 115.71 - und vom 4. April 2012 - 8 C 9.11 -, juris Rn. 24, sowie Beschlüsse vom 12. Januar 2004 - 3 B 101.03 - und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -.
  • VG Cottbus, 14.06.2012 - 1 K 407/09

    Rückübertragungsrecht

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2010 - BVerwG 3 B 26.10 -, ZOV 2011, 40, juris Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 17. August 2011 - BVerwG 3 B 36.11 -, ZOV 2011, 222, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 3. April 2012 - BVerwG 5 B 59.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2011 - 12 A 1809/10

    Verwirkung eines Anspruch auf Rückforderung und Erstattung der überzahlten

    vgl. z.B: BVerwG, Urteile vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226, juris, und vom 27. Januar 2010 - 7 A 8.09 -, juris, m.w.N., sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 8 B 14.06 -, ZOV 2006, 372, juris, und vom 23. November 2010 - 3 B 26.10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2011 - 12 A 2774/09

    Auswirkung fehlenden Wissens des Bürgers über das Bewusstsein der Behörde

  • VG Würzburg, 22.11.2011 - W 1 K 11.260

    Eintritt der Rechtskraft einer familiengerichtlichen Entscheidung zum

  • VG Magdeburg, 01.02.2018 - 8 B 399/17

    Vermögensrechtliche Rehabilitierung; Heranziehung zur Auskehr des Verkehrswertes

  • VG Münster, 27.07.2011 - 3 K 576/11

    Rückwirkende Festsetzung des Elternbeitrages für die Inanspruchnahme der

  • VG Hamburg, 03.01.2013 - 3 L 479/12

    Rückforderung von Lastenausgleich

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