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   BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87   

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BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87 (https://dejure.org/1987,5759)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1987 - 3 B 26.87 (https://dejure.org/1987,5759)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1987 - 3 B 26.87 (https://dejure.org/1987,5759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Lebensmitteleigenschaft eines Stoffes - Einordnung von keinen besonderen Nährwert aufweisenden Stoffen als Lebensmittel - Möglichkeit der gleichzeitigen Einordnung eines Stoffes als Lebensmittel und als Zusatzstoff - Maßgebende Kriterien für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.11.1986 - 3 C 62.85

    Feststellung eines Schadens an den Anteilsrechten einer Aktiengesellschaft -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" vor wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. u.a. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).

    In diesem Zusammenhang kann unbeschadet des Umstandes daß der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch umfaßt (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - ), sich im Einzelfall möglicherweise aus § 86 Abs. 3 VwGO oder aus § 104 Abs. 1 VvGO eine Verpflichtung des Gerichts ergeben, auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung macnen will (vgl. Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 3 C 38.81

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Gericht - Mündliche Verhandlung - Rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt ein den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzendes "Überraschungsurteil" vor wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein Verfahrensbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. u.a. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 3 C 38.81 - und vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87
    Die allein dem Tatsachengericht obliegende Beweiswürdigung wäre - ungeachtet dessen, ob diese stets dem materiellen Recht zugehört oder eine fehlerhafte Beweiswürdigung auch als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann - vom Revisionsgericht jedenfalls nur beschränkt darauf überprüfbar, ob eine Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze vorliegt, zu denen die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1987 - 3 B 26.87
    In diesem Zusammenhang kann unbeschadet des Umstandes daß der Anspruch auf rechtliches Gehör keinen Anspruch auf ein vor Erlaß der Entscheidung zu führendes Rechtsgespräch umfaßt (vgl. hierzu Beschluß vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - ), sich im Einzelfall möglicherweise aus § 86 Abs. 3 VwGO oder aus § 104 Abs. 1 VvGO eine Verpflichtung des Gerichts ergeben, auf einen bisher nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt hinzuweisen, den das Gericht zur Grundlage seiner Entscheidung macnen will (vgl. Urteil vom 27. November 1986 - BVerwG 3 C 62.85 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2095/02

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Nahrungsergänzungsmitteln

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. November 1987 - 3 B 26.87 -, dokumentiert in juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 1977/02

    Klärung der Verkehrsfähigkeit eines Produkts in Deutschland bei Ablehnung der

    Dies erscheint einleuchtend, weil die in § 2 Abs. 1 2. Halbsatz LMBG genannten Verwendungen zusammengefasst als ernährungsphysiologische Zwecke bezeichnet wurden, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.11.1987 - 3 B 26.87 -, juris, und die zuvor beschriebene Funktion bzw. Wirkungsweise von Ballaststoffen im weiteren Sinne als ein solcher Zweck zu qualifizieren ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2008 - 13 A 3308/03

    Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Kieselerde und Calcium;

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1987 - 13 A 830/86 - sowie dazu BVerwG, Beschluss vom 30. November 1987 - 3 B 26.87 -, Buchholz 418.711 LMBG Nr. 21; OLG Hamburg, Urteil vom 29. März 2007, a.a.O., 413 (417); Zipfel/Rathke, C 102, § 2 LFGB, Rdnr. 57; BLL, Leitfaden, S. 30.

    C 120 Rdnr. 2; OVG NRW, Urteil vom 12. Februar 1987 - 13 A 830/86 - sowie dazu BVerwG, Beschluss vom 30. November 1987 - 3 B 26.87 -, a.a.O.; BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - I ZR 261/01 -, LRE 49, 73, (Honigwein); OLG Hamm, Urteil vom 17. Februar 2005 - 4 U 102/04 -, juris.

  • VG Stuttgart, 27.11.1992 - 4 K 3286/91

    Rechtswidrigkeit des Inverkehrbringens fermentierten Reises; Unzulässigkeit eines

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