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   OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15   

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OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15 (https://dejure.org/2016,2959)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 (https://dejure.org/2016,2959)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 3 B 267/15 (https://dejure.org/2016,2959)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 1a, Nr. 5; § 4 Satz 1; § 5 Abs. 4
    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit; Arbeitnehmer; Arbeitssuche; Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts; Bestimmung der unionsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft anhand objektiver Kriterien

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FreizügG/EU § 5 Abs. 4, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1 Bst. a, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 5, FreizügG/EU § 4 S. 1
    Arbeitnehmerbegriff, Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigung, Unionsbürger, Arbeitsverhältnis, FreizügigkeitsG/EU, freizügigkeitsberechtigt, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche, nicht erwerbstätige Unionsbürger, Aushilfstätigkeit, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts; Bestimmung der unionsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft anhand objektiver Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 07.08.2014 - 3 B 507/13

    Gemeinschaftsrechtliches Freizügigkeitsrecht zur Arbeitssuche,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH, Urt. v. 22. März 2004 - C-138/02 -, juris; Urt. v. 26. Februar 1991, InfAuslR 1991, 151; SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 - 3 B 507/13 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris; Epe a. a. O. § 2 Rn. 50 ff.; Dienelt a. a. O. § 2 Rn. 62 ff.).

    Freizügigkeitsrechtlich betrachtet verfügt derjenige über ausreichende Existenzmittel, der während seines Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats i. S. v. § 7 Abs. 1 Buchstabe b Richtlinie 2004/38/EG - Freizügigkeitsrichtlinie - in Anspruch nimmt (SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 a. a. O. Rn. 13).

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH, Urt. v. 22. März 2004 - C-138/02 -, juris; Urt. v. 26. Februar 1991, InfAuslR 1991, 151; SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 - 3 B 507/13 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris; Epe a. a. O. § 2 Rn. 50 ff.; Dienelt a. a. O. § 2 Rn. 62 ff.).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Zwar kann der Umstand, dass im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur sehr wenige Arbeitsstunden geleistet werden, ein Anhaltspunkt dafür sein, dass die ausgeübten Tätigkeiten nur untergeordnet und unwesentlich sind, doch lässt es sich unabhängig von der begrenzten Höhe des aus einer Berufstätigkeit bezogenen Entgelts und des begrenzten Umfangs der insoweit aufgewendeten Arbeitszeit nicht ausschließen, dass die Tätigkeit aufgrund einer Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses von den nationalen Stellen als tatsächlich und echt angesehen werden kann und es somit ermöglicht, dem Beschäftigten die Arbeitnehmereigenschaft im vorgenannten Sinne zuzuerkennen (zu einem Fall mit einer Wochenarbeitszeit von fünf bis sechs Stunden bei einem Verdienst von 180, 00 bis 240, 00 EUR: vgl. EuGH, Urt. v. 4. Februar 2010 - C- 14/09 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH, Urt. v. 22. März 2004 - C-138/02 -, juris; Urt. v. 26. Februar 1991, InfAuslR 1991, 151; SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 - 3 B 507/13 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris; Epe a. a. O. § 2 Rn. 50 ff.; Dienelt a. a. O. § 2 Rn. 62 ff.).
  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH, Urt. v. 22. März 2004 - C-138/02 -, juris; Urt. v. 26. Februar 1991, InfAuslR 1991, 151; SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 - 3 B 507/13 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris; Epe a. a. O. § 2 Rn. 50 ff.; Dienelt a. a. O. § 2 Rn. 62 ff.).
  • OVG Sachsen, 20.08.2012 - 3 B 202/12

    Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Freizügigkeit, Verlust, Agentur für Arbeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 B 267/15
    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (EuGH, Urt. v. 22. März 2004 - C-138/02 -, juris; Urt. v. 26. Februar 1991, InfAuslR 1991, 151; SächsOVG, Beschl. v. 7. August 2014 - 3 B 507/13 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 20. August 2012 - 3 B 202/12 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschl. v. 11. Februar 2014 - 10 C 13.2241 -, juris; Epe a. a. O. § 2 Rn. 50 ff.; Dienelt a. a. O. § 2 Rn. 62 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 12 S 773/18

    Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlender Mitwirkung der Kindesmutter an der

    Dieser ist unionsrechtlich und losgelöst von dem jeweils nationalen Verständnis anhand objektiver Kriterien zu definieren, die das Arbeitsverhältnis im Hinblick auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen kennzeichnen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 4).

    Ob der Betreffende Arbeitnehmer ist, bedarf einer Gesamtbeurteilung, die anhand aller sein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Aspekte zu treffen ist (EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - C-14/09 - Genc - Rn. 26 - 27; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2018 - L 21 AS 2387/17 B ER - juris Rn. 36 mwN), u.a. der Arbeitszeit, der Höhe der Vergütung, der Ansprüche auf bezahlten Urlaub, der Geltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Anwendung des Tarifvertrages in der jeweils gültigen Fassung auf den Arbeitsvertrag, der Zahlung von Beiträgen und gegebenenfalls der Art dieser Beiträge (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).

    Dass die Mutter des Klägers ergänzend Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen hat, schließt ihre Arbeitnehmereigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht aus (vgl. dazu Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.02.2016 - 3 B 267/15 - juris Rn. 5).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (LSG NRW Beschluss vom 09.09.2015, L 19 AS 1260/15 B ER, juris Rn. 22 mit Nachweisen aus der EuGH-Rspr.; Hessisches LSG Beschluss vom 07.04.2015, L 6 AS 62/15 B ER, juris Rn. 49; Sächsisches OVG Beschluss vom 02.02.2016, 3 B 267/15, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.06.2016, 2 O 165/15, juris Rn. 6; zum alten Recht noch: Bayerischer VGH Beschluss vom 11.02.2014, 10 C 13.2241, juris Rn. 5; dazu auch: Tewocht in BeckOK, AuslR, 07/2021, § 2 FreizügG/EU Rn. 29, unter Verweis auf: GA Lenz Schlussanträge vom 14.01.1987, C-316/85 - Rs. Lebon, juris Rn. 47).
  • OVG Niedersachsen, 03.03.2022 - 13 ME 507/21

    Auslegung und Anwendung des Tatbestandsmerkmals der "ausreichenden

    (1) Das Tatbestandsmerkmal der "ausreichenden Existenzmittel" in § 4 Satz 1 FreizügG/EU kann nicht mit dem Merkmal des "gesicherten Lebensunterhalts" aus dem allgemeinen Aufenthaltsrecht (vgl. diese allgemeine Regelerteilungsvoraussetzung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 3 AufenthG) gleichgesetzt werden (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 -, InfAuslR 2016, 173, juris Rn. 13; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2020, FreizügG/EU § 4 Rn. 25), welches die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln in der Weise meint, dass auch rechnerisch ein zumindest ergänzender Anspruch auf als "schädlich" anzusehende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) nicht bestehen darf.

    Insbesondere ein langandauernder und/oder vollumfänglicher Sozialhilfebezug ist indes ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Inanspruchnahme unangemessen ist und der Betroffene nicht über ausreichende Existenzmittel verfügt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.2.2022 - 13 ME 498/21 -, juris Rn. 5; Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2016, a.a.O., Rn. 14; Dienelt, a.a.O., FreizügG/EU § 4 Rn. 41; Tewocht, a.a.O., FreizügG/EU § 4 Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 21.06.2017 - 13 LA 27/17

    Feststellung des Verlusts des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts;

    Die widerstreitende, nicht näher begründete Auffassung des Verwaltungsgerichts in der angefochtenen Entscheidung, Freizügigkeit könne durch prekäre Beschäftigung nicht erlangt werden, geht daher ersichtlich fehl (vgl. in diesem Sinne auch: Sächsisches OVG, Beschl. v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschl. v. 26.6.2014 - 9 B 37/14 -, juris Rn. 10 ff.).
  • SG Kassel, 17.01.2018 - S 8 AS 191/17

    AS, Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Solche Tätigkeiten begründeten aber gerade keinen Arbeitnehmerstatus (vgl. insoweit LSG Berlin- Brandenburg vom 04.06.2015, L 29 AS 1128/15 B ER; Sächsisches OVG vom 02.02.2016, 3 B 267/15).
  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338

    Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

    Der Beklagte ist demnach zu Recht davon ausgegangen, dass der Kläger nicht alle erforderlichen Maßnahmen - insbesondere regelmäßige und kontinuierliche Bewerbungen um konkrete Arbeitsplatzangebote, ggf. Nachweis erfolgloser Vermittlungsversuche des Jobcenters, Besuche von Unternehmen, Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen etc. - unternommen und nachgewiesen hat, um eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG LSA, B.v. 23.6.2016 - 2 O 165/15 - juris; SächsOVG, B.v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 - InfAuslR 2016, 173).
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

    Es ist daher davon auszugehen, dass der Kläger (noch) nicht alle erforderlichen Maßnahmen - insbesondere regelmäßige und kontinuierliche Bewerbungen um konkrete Arbeitsplatzangebote, ggf. Nachweis erfolgloser Vermittlungsversuche des Jobcenters, Besuche von Unternehmen, Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen etc. - unternommen und nachgewiesen hat, um eine Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt zu finden (vgl. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 6 m.w.N; OVG LSA, B.v. 23.6.2016 - 2 O 165/15 - juris; SächsOVG, B.v. 2.2.2016 - 3 B 267/15 - InfAuslR 2016, 173).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - L 12 SO 385/20

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII im Wege

    Die Annahme, dass der Betreffende begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Unionsbürger nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (LSG NRW Beschluss vom 09.09.2015, L 19 AS 1260/15 B ER, juris Rn. 22; Hessisches LSG Beschluss vom 07.04.2015, L 6 AS 62/15 B ER, juris Rn. 49; Sächsisches OVG Beschluss vom 02.02.2016, 3 B 267/15, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 23.06.2016, 2 O 165/15, juris Rn. 6; zum alten Recht noch: Bayerischer VGH Beschluss vom 11.02.2014, 10 C 13.2241, juris Rn. 5; dazu auch: Tewocht a.a.O., § 2 Rn. 29, unter Verweis auf: GA Lenz Schlussanträge vom 14.01.1987, 316/85, Tz. 47).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - 2 O 165/15

    Prozesskostenhilfe - Verlust des Aufenthaltsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU

    Die Annahme, dass der Unionsbürger begründete Aussicht hat, eingestellt zu werden, ist nur dann gerechtfertigt, wenn er nachweisen kann, dass er - was objektivierbar nach außen hin zum Ausdruck gebracht werden muss - ernsthaft und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (SächsOVG, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 B 267/15 -, InfAuslR 2016, 173, RdNr. 10, m.w.N.).
  • VG Mainz, 12.08.2022 - 4 K 569/21

    Inanspruchnahme der deutschen Sozialsysteme durch einen EU-Ausländer

    Nimmt die betreffende Person Sozialhilfeleistungen in Anspruch, indiziert dies das Fehlen ausreichender Existenzmittel (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 3 B 267/15 -, juris Rn. 14; Tewocht, in: BeckOK Ausländerrecht, 33. Edition 1. Oktober 2021, FreizügG/EU § 4 Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 13 ME 498/21

    Arbeitssuche; Erwerbsminderung; Freizügigkeitsberechtigung; nicht erwerbstätiger

  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 D 55/17

    Freizügigkeit; Arbeitnehmer; Feststellung; Entschädigungszeitpunkt

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